Andreas Kopf, geschäftsführender Gesellschafter, Debolon Dessauer Bodenbeläge GmbH & Co. KG: Risiko oder Chance? (Ausgabe 1/2010)

Hürden bei der familieninternen Unternehmensnachfolge

In allen Familienunternehmen stellt sich früher oder später die Frage der Nachfolge. Gerade in diesen Firmen liegt es zunächst nah, dass jemand aus der Familie der Elterngeneration nachfolgt.

In allen Familienunternehmen stellt sich früher oder später die Frage der Nachfolge. Gerade in diesen Firmen liegt es zunächst nah, dass jemand aus der Familie der Elterngeneration nachfolgt. Bleibt die Frage, ob dabei die Chancen oder die Herausforderungen überwiegen.

Neue Reform mit alten Fehlern
Eine generelle Hürde bei Unternehmensnachfolge ist die Erbschaftsteuer. Die 2008 eingeführte und 2009 geänderte Regelung ist und bleibt ein großer bürokratischer Aufwand. Auch die von der neuen Bundesregierung beschlossenen Nachbesserungen verbessern die Situation nur bedingt: So wurden zwar die Steuersätze für Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten ab 2010 von 30 bis 50% auf 15 bis 43% gesenkt. Besonders hart trifft Unternehmen jedoch nach wie vor die Regel, die Steuerfreiheit nur ermöglicht, wenn in den sieben Jahren nach Übernahme kein Wechsel in der Gesellschafterstruktur stattfindet. Wenn bei mehreren Gesellschafterfamilien die “Erbfolge” zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintritt, beginnt diese Frist zudem immer wieder von Neuem. Auch die Verkürzung von zehn auf sieben Jahre ab 2010 erleichtert die Übernahme für Nachfolger deshalb nur teilweise. Bei einer Verschiebung der Anteile durch die Aufnahme neuer Gesellschafter oder eine Kapitalerhöhung wird die Erbschaftsteuer sofort fällig. Ein externes Wachstum ist so fast nicht möglich.

Lohnsummenbindung nicht tragfähig
Ebenso schwierig ist für Nachfolger die Lohnsummenbindung, wonach die Gesamtlohnsumme eines Unternehmens für eine steuerfreie Nachfolge in den folgenden sieben Jahren nicht unter 700% der Lohnsumme zum Übernahmezeitpunkt fallen darf. 2009 mussten sogar 1.000% bei zehnjähriger Betriebsfortführung garantiert werden. Auch die Variante einer Weiterführung für fünf Jahre mit einer Lohnsummenbindung von 400% (bisher siebenjährige Fortführung mit 650%iger Lohnsummenbindung) ist bei mittelgroßen Firmen keine wirkliche Alternative, da die zu zahlende Steuer von 15% nur aus dem Unternehmen entnommen werden kann und eine massive Liquiditätsbelastung bedeutet. Ausnahmen gelten nur für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern. Aus Unternehmersicht kann das eigentliche Ziel deshalb nur eine Abschaffung der Erbschaftsteuer sein.

Fazit:
Die Erbschaftsteuerregelung verzögert ein Übernahmeverfahren nicht nur erheblich, sondern kostet auch viel Geld für Berater, Verträge und Änderungen der Gesellschaftsstruktur. Trotzdem lohnt es sich im Regelfall, die Familientradition fortzusetzen. Als angehender Unternehmer sollte man dabei jedoch stets bedenken: Nachfolge braucht Zeit, fünf bis zehn Jahre sollten eingeplant werden. Sie braucht auch Geduld, denn als Nachfolger stehen Unternehmer zunächst in der zweiten Reihe und im Schatten ihrer Eltern. Ohne Erfolgserlebnisse ist eine Übernahme schwierig, denn als Sohn oder Tochter muss man sich nicht nur seinen Platz und seine Reputation im Unternehmen erarbeiten, auch für das Verhältnis zu den Eltern ist der eigene Erfolg wichtig. Ebenso wichtig ist Rückhalt in der Familie, denn eine Übernahme bedeutet neben viel Arbeit auch einige Rückschläge. Für Nachfolger muss das oberste Ziel sein, das Unternehmen zu führen. Das ist eine Herausforderung, aber auch eine große Chance.

Autorenprofil

Andreas Kopf ist seit 2009 alleiniger Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter der Debolon Dessauer Bodenbeläge GmbH & Co. KG in Dessau. Seit 1997 ist er in dem 1929 von seinem Großvater gegründeten Unternehmen mit 83 Mitarbeitern tätig und trat die familieninterne Nachfolge an, nachdem er es von 2007 bis 2008 gemeinsam mit seinen Eltern leitete. Neben dem Beruf engagiert sich Andreas Kopf bei den Wirtschaftsjunioren Deutschland, zuletzt im Bundesvorstand. www.debolon.de, www.wjd.de

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