Stiftungen als Nachfolgelösung

Die Lösung der Unternehmensnachfolge ist eine der schwierigsten Fragen, die sich für ein Familienunternehmen stellen kann. Wenn das Unternehmen nicht verkauft werden soll, gehören auch Familien- oder gemeinnützige Stiftungen zu den Optionen. 

Wenn es sich um eine echte zivilrechtliche Stiftung handelt, hat sie keine Eigentümer, sondern gehört sozusagen sich selbst. Damit gibt es auch keine Gesellschafter, die möglicherweise in erster Linie ihre eigenen Interessen verfolgen. Erbfälle finden nicht statt. Konfliktpotenziale zwischen den Erben sowie unvorhergesehene erbschaftsteuerliche Belastungen entfallen. Kein Erbe hat die Möglichkeit, aus persönlichen Motiven, etwa zur Finanzierung eines luxuriösen Lebenswandels, die Veräußerung des Unternehmens zu betreiben. Unternehmens- und Familieninteressen können jeweils angemessen berücksichtigt und gleichzeitig voneinander entkoppelt werden. Mit einer Stiftung als Gesellschafter lösen sich allerdings die unternehmerischen Fragestellungen nicht von selbst. Besondere Bedeutung gewinnt die Frage der dauerhaften kompetenten Organbesetzung.

Unternehmensstiftung und Gemeinnützigkeit

Vor allem wenn keine Kinder vorhanden sind, werden immer wieder auch gemeinnützige Stiftungen errichtet, die die Unternehmenserträgnisse für Zwecke der Allgemeinheit verwenden sollen. Ein zentrales Motiv ist oft, der Allgemeinheit aus dem Bewusstsein heraus etwas zurückgeben zu wollen, dass man selbst vielleicht mehr Glück im Leben gehabt hat. Die angemessene Versorgung von Familienangehörigen ist hier nicht ausgeschlossen, aber auf maximal ein Drittel der Unternehmenserträgnisse beschränkt.

Der Standard: Stiftung bürgerlichen Rechts

Oft ergibt eine Gesamtschau aller erstrebten Ziele, dass sich eine zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtete echte Stiftung bürgerlichen Rechts, die die Anteile am Unternehmen hält (Beteiligungsträgerstiftung) besonders gut eignet. Dagegen sind Stiftungen, die selbst ein Unternehmen betreiben (Unternehmensträgerstiftungen) extrem selten.

Der Entschluss, eine Unternehmensbeteiligung auf die Stiftung zu übertragen, sollte endgültig feststehen. Der Möglichkeit, die wesentlichen Vorgaben zur Unternehmensführung und zur Verwendung der Erträgnisse endgültig zu regeln, ohne dass zukünftige Generationen etwas daran ändern können, steht nämlich gegenüber, dass der Weg zurück aus einer echten Stiftung schwer und teuer ist oder sogar unmöglich sein kann.

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