Von der reinen Abwicklung zum hochkomplexen Sanierungstool: Der 23. Deutsche Insolvenzrechtstag (DIT) in Berlin markierte im März 2026 einen neuen Meilenstein. Mit einem Rekord von 1.212 Teilnehmern unterstrich die Branche ihre Bedeutung für eine deutsche Wirtschaft, die sich inmitten einer tiefgreifenden strukturellen Transformation befindet.
Wenn sich über 1.200 Experten aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis im Hotel JW Marriott in Berlin versammeln, geht es um mehr als nur Paragrafen. Es geht um das Rückgrat der deutschen Wirtschaft in stürmischen Zeiten. Der 23. DIT stellte mit 1.212 Teilnehmenden einen neuen Rekord auf und bestätigt damit einen beeindruckenden Trend: Seit nunmehr zehn Jahren knackt die Veranstaltung beständig die Marke von 1.000 Gästen. Das Motto „Wir können Krise“ war dabei Programm und Selbstverständnis zugleich. Dr. Anne Deike Riewe, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung (AGIS) im Deutschen Anwaltverein (DAV), betonte in ihrer Eröffnung, dass trotz des enormen Wachstums der Veranstaltung das Networking und der gegenseitige Austausch das unverzichtbare Fundament geblieben sind.
Ihr Co-Vorsitzender, Dr. Rainer Eckert, lieferte dazu die wirtschaftliche Einordnung: Deutschland befinde sich in einer strukturellen Krise, die eine Neuausrichtung ganzer Kernindustrien erfordere. Das deutsche Insolvenzrecht biete hierfür die nötigen Mittel, müsse aber stetig an Effektivität gewinnen. Besonders das Schutzschirmverfahren wurde als deutsches Pendant zum US-amerikanischen „Chapter 11“ hervorgehoben – ein Instrument, das in nur sechs bis neun Monaten belastbare Sanierungsergebnisse liefern kann. Zudem rückt das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) immer stärker in den Fokus, da es Unternehmen ermöglicht, sich ohne das klassische „Stigma der Insolvenz“ neu aufzustellen.
Zwischen EU-Harmonisierung und KI-Revolution
Das Fachprogramm spiegelte die gesamte Bandbreite moderner Restrukturierung wider. Ein politisches Schwergewicht bildete das Grußwort von Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. In einer Zeit geopolitischer Verwerfungen – die Ministerin verwies explizit auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten – kündigte sie massive Unterstützung für die Justiz an. Digitalisierung, Personalaufbau und Verfahrensreformen stehen ganz oben auf der Agenda des BMJV, um den Rechtsstaat resilienter zu machen. Besonders hellhörig wurde das Fachpublikum bei Hubigs Ausführungen zur EU-Harmonisierung. Während sie das deutsche Anfechtungsrecht als internationalen Goldstandard verteidigte, sah sie bei Themen wie dem „Asset Tracing“ wertvolle Impulse aus Brüssel. Kritisch bewertete sie hingegen Versuche der EU-Kommission, bereits abgelehnte insolvenzrechtliche Normen durch die Hintertür gesellschaftsrechtlicher Regelungen einzuführen. Ein weiterer Meilenstein steht kurz bevor: Ein neuer Entwurf zum Berufsrecht der Insolvenzverwalter soll das bislang uneinheitliche Vorauswahlverfahren und die Aufsicht reformieren.
Die Workshops: Praxisnah und kontrovers
Die Rechtsprechung war prominent durch Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer vertreten, den Vorsitzenden Richter des IX. Zivilsenats am Bundesgerichtshof (BGH). In seiner Analyse ging er unter anderem auf das wegweisende Wirecard-Urteil ein. Der BGH stellte klar: Bei der Verteilung der verbliebenen Masse werden Fremdkapitalgeber weiterhin gegenüber Eigenkapitalgebern (Aktionären) bevorzugt behandelt – ein wichtiges Signal für die Rechtssicherheit am Finanzplatz Deutschland. Der Blick in die Zukunft wurde am Abschlusstag durch Prof. Dr. Philipp Schäpers geschärft. Unter dem Titel „Leadership by AI – Wie viel Mensch braucht Führung noch?“ diskutierte er die Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf die Management-Etagen.

Intensiven Arbeit gab es in vier Workshops, die die aktuellen Schmerzpunkte der Praxis adressierten: Unter der Leitung von Andreas Ziegenhagen diskutierten Experten der DZ Bank, Deutschen Bank und Allianz Trade über die geänderten Rahmenbedingungen. Das Thema lautete „Restrukturierung aus Sicht der Finanzierer „. Ein Kernpunkt war der Umgang mit Kreditfonds und alternativen Kapitalgebern, die in Restrukturierungen oft agiler, aber auch fordernder auftreten als klassische Hausbanken. Beim Workshop Immobilien in der Verbraucherinsolvenz wurde die brisante Frage beleuchtet, wie Eigenheime in der Privatinsolvenz gesichert werden können. Ein Impulsreferat von Christian Röhl (BGH) bildete die Grundlage für eine Debatte über die soziale Verantwortung des Insolvenzrechts in Zeiten steigender Zinsen. Die Nachhaltige Sanierung stand im Mittelpunkt des dritten Workshops. Dass Nachhaltigkeit kein Modethema mehr ist, verdeutlichte dieser Workshop. Experten von BCG und der Commerzbank erörterten, wie „operative Hebel“ und ökologische Transformation Hand in Hand gehen müssen, um Unternehmen langfristig finanzierbar zu halten. Im vierten Workshop ging es um das Anfechtungsrecht und Gesellschafterdarlehen.
Die AGIS AWARDS 2026

Ein emotionaler Höhepunkt war die „AGIS AWARDS Night“. Die Preise würdigen herausragende Leistungen in einem Berufsfeld, das oft im Verborgenen arbeitett. Als Verwalter des Jahres wurde Dr. Hans-Joachim Berner (KÖSTERBERNER) ausgezeichnet. Er werde als Vertreter einer neuen, unternehmerisch geprägten Verwaltergeneration geschätzt. Er stehe für einen kooperativen Ansatz, der auf Transparenz und verlässliche Kommunikation mit allen Beteiligten setzt. Als Anwältin des Jahres wurde Nicole Riedemann (Anchor Rechtsanwälte) ausgezeichnet. Die Berliner Partnerin überzeugte die Jury durch ihre Expertise an der Schnittstelle von Insolvenz- und Immobilienwirtschaftsrecht. Besonders ihre Arbeit bei komplexen Projekten wie der insolventen Argentum Holding GmbH und die Strukturierung von NPL-Transaktionen wurden hervorgehoben. Der Eigenverwalter des Jahres 2026 ist Christian Stoffler (Gerloff Liebler Rechtsanwälte). Mit über 20 Jahren Erfahrung, unter anderem im Bankensektor, gilt Stoffler als Koryphäe für Eigenverwaltung und Sachwaltung. Seine Begleitung prominenter Verfahren in der Automotive-Branche (Arlington/Rüster) sowie im Retail-Sektor (Esprit) untermauert seine Auszeichnung. Und zum Rising Star ernannten die Jury Dr. Niels Kaufmann (KebekusPartner). Der junge Salary Partner habe sich bereits einen Namen durch die strukturierte Begleitung komplexer Eigenverwaltungen gemacht.
Der 23. DIT 2026 hat gezeigt: Die Sanierungsbranche fühlt sich bereit für die Herausforderungen der „Zeitenwende“. Zwischen den harten Fakten der BGH-Rechtsprechung und den Visionen einer KI-gestützten Führung wurde deutlich, dass Deutschland über ein hocheffizientes Instrumentarium verfügt, um Krisen nicht nur zu verwalten, sondern sie als Chance für den strukturellen Wandel zu nutzen.









