Die PCT Maschinenbau GmbH mit Sitz in Hofheim am Taunus hat beim Amtsgericht Frankfurt am Main am 9. April 2026 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht habe am 17. April 2026 das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren eingeleitet, hieß es in einer Pressemitteilung. Der Geschäftsbetrieb des auf Schneidemaschinen für die Druckweiterverarbeitung spezialisierten Unternehmens werde uneingeschränkt fortgeführt. Die Löhne und Gehälter der rund 230 Beschäftigten seien über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert, hieß es.
Sanierung bei laufendem Betrieb
PCT ist nach eigenen Angaben die Produktionsgesellschaft der Gruppe und fertigt Schneidemaschinen für die Druckindustrie. Das Unternehmen bezeichnet sich im Premium-Segment als Weltmarktführer. Im Jahr 2025 seien im Rahmen einer Transaktion wesentliche Vermögensgegenstände an den Hauptkunden veräußert worden. Seither agiere PCT als exklusiver Auftragsfertiger.
Im Rahmen des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens seien nun unter anderem eine Standortverlagerung sowie eine stärkere Fokussierung auf profitable Produkte „made in Germany“ vorgesehen. Unterstützt werde dieser Kurs sowohl vom Betriebsrat als auch vom Gesellschafter.
Kostendruck belastet das Unternehmen
Als eine Folge des anhaltenden globalen Kostendrucks sei zudem entschieden worden, die chinesische Schwestergesellschaft in Schanghai zum 31. August 2026 zu schließen. Mit den nun eingeleiteten Maßnahmen solle die Gesellschaft neu aufgestellt und langfristig zukunftsfähig gemacht werden.
Geschäftsführer Yorck H. Richter erklärte laut Mitteilung, Ziel sei es, das Unternehmen zu sanieren und zukunftsfähig aufzustellen. Das Eigenverwaltungsverfahren biete die Möglichkeit, die dafür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.
Berater und vorläufige Sachwalterin bestellt
Begleitet werde die Sanierung von der Kanzlei GRUB BRUGGER. Rechtsanwalt Martin Mucha sei als Generalbevollmächtigter in das Unternehmen eingetreten und unterstütze gemeinsam mit seinem Team die Geschäftsführung bei der Restrukturierung. Die betriebswirtschaftliche Beratung übernehme Bachert & Partner.
Zur vorläufigen Sachwalterin habe das Gericht Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs von hww hermann wienberg wilhelm bestellt. Sie überwache das Verfahren im Interesse der Gläubiger.
Rechtlicher Rahmen der Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, sich bei laufendem Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu aufzustellen. Anders als in einem regulären Insolvenzverfahren bleibe die unternehmerische Verantwortung dabei in den Händen der Geschäftsführung. Voraussetzung sei, dass das Unternehmen frühzeitig handele und noch ausreichender Spielraum für eine Sanierung bestehe. Dies sei bei PCT der Fall.







