Air Berlin hätte früher Insolvenz anmelden müssen

Der deutschen Air Berlin ist das Geld ausgegangen. Nachdem der Großaktionär Etihad Airways am vergangen Freitag die Reißleine zog und weitere Unterstützung von 50 Mio. Euro versagte, hat Air Berlin die Eigenverwaltung beantragt. Wie es mit der Nummer 2 bei den deutschen Airlines weitergeht und wer Gewinner und Verlierer sein wird, analysiert der Insolvenzrechtsexperte Robert Buchalik.

Die Beibehaltung des bisherigen Vorstandes hat den unschätzbaren Vorteil, die Abläufe bei der Air Berlin zu kennen und damit auch aufrecht zu erhalten. Mit Frank Kebekus als Generalbevollmächtigten und Prof. Lucas Flöther als Sachwalter stehen dem Unternehmen zudem zwei Insolvenzrechtsexperten zur Seite. Allerdings zeigt die Personalie mit zwei Juristen auch, dass eine operative Sanierung der Air Berlin nicht gewollt ist, sondern dass das Verfahren auf eine übertragende Sanierung, also den Verkauf oder Teilverkauf des Unternehmens, hinausläuft. Das ist eher untypisch für eine Eigenverwaltung, weil am Ende meist ein Insolvenzplan steht. Der dürfte hier aber eher keinen Sinn machen, weil der Plan auch den Aktionären zugutekommen würde. Das kann hier aber kaum gewollt sein.

Sinnvolle Staatshilfe

Insbesondere der Bundesregierung muss man beim Krisenmanagement ein großes Lob zollen, zumal der Überbrückungskredit von 150 Mio. Euro EU-beihilferechtlich wohl äußerst bedenklich ist. Dem Steuerzahler sollte kein Nachteil entstehen, weil der Kredit wohl zurückgezahlt werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte die Bundesregierung nun eine Garantie abgeben, dass der Flugbetrieb weitergeht und somit kein Urlauber auf seinen Flug verzichten muss oder gar sein Geld verliert. Allein die Existenz dieser Garantie würde schon ausreichen, damit die Umsätze nicht wegbrechen.

Neben wirtschaftlichen Rechnungen steckt hinter der Staatshilfe auch ein politisches Kalkül. Die Bundesregierung konnte es sich so kurz vor der Wahl nicht leisten, tausende Reisende in den Urlaubsorten sitzen zu lassen. Man hätte dann wohl viel kostspieligere Rückholaktionen starten müssen. So hat man den gesamtwirtschaftlichen Schaden deutlich reduziert und kann sogar darauf setzen, dass zumindest ein großer Teil der Mittel wieder zurückfließen wird. Für den Steuerzahler ist dies allemal die bessere Lösung.

 

 

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Autorenprofil
Robert Buchalik

Robert Buchalik ist Rechtsanwalt und unter anderem seit 20 Jahren Geschäftsführer der Unternehmensberatung und Kanzlei Buchalik Brömmekamp, die auf die Restrukturierung und Sanierung von mittelständischen Unternehmen spezialisiert ist. Seit Einführung des ESUG hat er bereits über 100 Unternehmen bei der Insolvenz in Eigenverwaltung beraten.

www.buchalik-broemmekamp.de

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