Die Kanzlei Heidemann Küthe hat den britischen Investor HRG beim Erwerb der Frankfurter Helrom GmbH umfassend rechtlich beraten. Die Kanzlei begleitete laut eigenen Angaben die Umsetzung eines Insolvenzplans zur bilanziellen Sanierung des Logistikdienstleisters. Das Amtsgericht Frankfurt am Main bestätigte das entsprechende Planverfahren am 20. Januar 2026 rechtskräftig. Durch die erfolgreiche Umsetzung der Planlösung konnte der Kreis der involvierten Investoren signifikant erweitert werden. Der Investor stattete das Unternehmen nach Angaben der Beteiligten im zweistelligen Mio. EUR Bereich mit zusätzlichem Kapital aus. Zu diesem Zweck erfolgte die Etablierung der Helrom Holding Limited als Tochtergesellschaft der HRG.
Struktur der neuen Investorengruppe
Die Führung der neuen Holding übernehmen laut Pressemitteilung die Branchenexperten Keith Heller, Thomas W. Rissman, Albert Enste sowie Roman Noack. Ein wesentlicher Bestandteil der künftigen Unternehmensstruktur ist die Mitwirkung der The Greenbrier Companies. Das Unternehmen agiert als Hersteller und Leasinggeber von Güterwagen. Zudem beteiligen sich langjährige Kooperationspartner wie die Deutsche Anlagen Leasing (DAL) und die Société Générale an der Neuausrichtung. Der Abschluss des Verfahrens markiert nach Einschätzung der Berater einen wichtigen Wendepunkt für den Anbieter im kombinierten Verkehr.
Stabilisierung durch gerichtlichen Insolvenzplan
Nach Angaben von Roman Noack ist der Weg für eine stabile finanzielle Basis des Unternehmens nun frei. „Für die Logistikbranche ist der Fortbestand des Unternehmens ein positives Signal für die Schiene-Straße-Verknüpfung“, erklärt der Geschäftsführer. Laut dem Rechtsanwalt Dr. Hendrik Nowak von der Kanzlei Heidemann Küthe stellt der Fall ein Paradebeispiel für gelungene Sanierungen dar. „Helrom ist ein Paradebeispiel dafür, mit einem klugen Insolvenzplan zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu stabilisieren“, betont der Jurist. Der Insolvenzplan bündelte nach Kanzleiangaben sämtliche rechtlichen und strategischen Weichenstellungen zentral im Rahmen einer bilanziellen Sanierung.
Zusammenarbeit während der Sanierungsphase
Die Einbindung von Investoren und Kreditgebern erfolgte laut Dr. Nowak ohne Lähmung des laufenden operativen Betriebs. „Wir haben bewiesen, dass wir im kapitalintensiven Logistiksegment Partner in eine tragfähige Lösung einbinden können“, so der Rechtsanwalt weiter. Partner Dr. Georg Heidemann hob die Kooperation mit dem Insolvenzverwalter Thomas Rittmeister von REIMER Rechtsanwälte hervor. Das gemeinsame Verständnis habe sich laut Dr. Heidemann auf die Konzentration auf das wirtschaftlich tragfähige Kerngeschäft bezogen. Durch die Sanierung konnte die Abwanderung der rund 250 Beschäftigten des Logistikunternehmens verhindert werden.
Technologische Ausrichtung und Marktfokus
Die Helrom GmbH nutzt nach eigenen Angaben eine weltweit patentierte Güterwagentechnologie für den europäischen Schienengüterverkehr. Diese ermöglicht laut Unternehmen einen barrierefreien Wechsel zwischen Straße und Schiene ohne teure Investitionen in spezielle Verladeterminals. Das Unternehmen verfolgt nach eigenen Aussagen das Ziel eines vollständig CO2-neutralen Gütertransports innerhalb Europas. Die Geschäftsführung hatte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits Anfang August 2025 gestellt. Ziel dieses Schrittes war laut Mitteilung die Absicherung der künftigen Entwicklung durch eine langfristige Lösung.





