Bedingt übernahmebereit

Die Bundesregierung erschwert mit einer Verordnung Nicht-EU-Ausländern den Zugriff auf sensible Branchen und Unternehmen. Die neuen Barrieren dürften die Einkaufslust vor allem chinesischer Investoren aber nicht ausbremsen.

Gefangenendilemma oder Protektionismus?

Deutschland hat in Brüssel auch Vorgaben für eine EU-einheitliche Prüfung angeregt. Eigentlich aber dürfte das kein Thema sein. „Es geht ja um Unternehmenserwerbe durch Nicht-EU-Ausländer, während der Binnenmarkt davon gar nicht berührt wird“, argumentiert Kartellrechtler Hempel. Die Bundesregierung jedenfalls nimmt mit der neuen Verordnung lieber den Vorwurf des Protektionismus in Kauf als eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Das ist auch eine Reaktion auf die chinesischen Verhältnisse, wo sich deutsche Investoren in der Automobilbranche etwa ausschließlich über Joint Ventures einkaufen dürfen. Die Frage für den Wirtschaftsstandort Deutschland wird sein, ob sich die bislang positiven Effekte ins Gegenteil verkehren. Ökonom Wolf jedenfalls hält das Bild vom chinesischen Käufer, der deutsche Firmen wie Raubritter ausnimmt, für nicht adäquat. „Sie versuchen in der Regel eine Win-win-Situation zu schaffen. Sie sind interessiert am Technologietransfer, wollen diese Unternehmen aber andererseits weiterführen und Arbeitsplätze erhalten“, sagt er. Bei allen neuen Auflagen, Fristen und staatlichen Eingriffen sollte diese gewinnbringende Konstellation auch in Zukunft im Interesse aller Beteiligten sein.

 

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