Dr. Peer-Robin Paulus, ASU e.V., und Dr. Arndt-Justus Froehlich, Heisse Kursawe Eversheds (Ausgabe 2/2007)

Finanzierung mit Mezzanine-KapitalEin Instrument auch für Familienunternehmer

Viele Familien- und andere mittelständische Unternehmer haben längst den Vorteil einer Finanzierung mit Hilfe von Mezzanine-Kapital erkannt.
Ein Instrument auch für Familienunternehmer

Von Dr. Peer-Robin Paulus, stellvertretender Direktor des Unternehmerinstituts des ASU e.V., und Dr. Arndt-Justus Froehlich, Rechtsanwalt, Heisse Kursawe Eversheds
Viele Familien- und andere mittelständische Unternehmer haben längst den Vorteil einer Finanzierung mit Hilfe von Mezzanine-Kapital erkannt. Dies beweist unter anderem der wachsende Erfolg der vielfältigen Programme dieser Kundengruppe, die sich auf dem deutschen Markt erfolgreich etabliert haben und von denen inzwischen einige eine Zweit-, Dritt- oder sogar weitere Mehrauflage erfahren.

Gleichzeitig bleibt für viele Familienunternehmer zur Eigenkapitalbildung weiter das Instrument Gewinnthesaurierung erste Wahl. Das ist einmal natürlich eine gute Nachricht: Es werden Gewinne gemacht, die thesauriert werden können. Aber in der schönen Frucht steckt ein Stachel: Je gesünder ein Unternehmen wirtschaftet, je mehr es als aktiver Part an der Konsolidierung seines Marktes teilhaben kann, desto höher wird sein Kapitalbedarf sein. Bekanntlich kann Wachstum auch mit Gefahren verbunden sein. Für viele seit Generationen solide aufgestellte Familienunternehmen reicht das vertraute Instrument Thesaurierung nicht mehr aus. In diesem Fall ist eine Mezzanine-Finanzierung eine geeignete Ergänzung. Eine solche Finanzierung ermöglicht Familienunternehmen, Eigenkapital aufzunehmen, ohne dass dabei der Familienunternehmer Teilhaber hereinnehmen muss und dadurch in seiner unternehmerischen Freiheit eingeschränkt wird.

a. Ausgeglichene Interessenverteilung in der Vertragsgestaltung
Um zu diesem Ziel zu gelangen, bedarf es einer vertraglichen Gestaltung, die dem Unternehmer erlaubt, seine ihm rechtlich zustehende unternehmerische Freiheit weiter auch betriebswirtschaftlich ausüben zu können. Denn die unternehmerische Freiheit kann über ein vertragliches Mitspracherecht eines Kapitalgebers eingeengt werden.

In Krisenfällen kann ein erhöhter Verhandlungsbedarf über die dem Unternehmen auferlegten Informationsbeschaffungspflichten auftreten. Dem berechtigten Interesse des Kapitalgebers an einer inhaltlich korrekten, zeitnahen und situationsgerechten Information steht das berechtigte Interesse des Kapitalnehmers an einer unter Kostengesichtspunkten verhältnismäßigen Verpflichtung gegenüber.

Hierbei bestehen zwischen den Geschäftsparteien oftmals sehr unterschiedliche Ansichten. So kommt es nicht selten bereits in der Vorverhandlungsphase zu erheblichen Meinungsunterschieden bezüglich der zu vereinbarenden Zusicherungen des Kapitalnehmers an den Kapitalgeber und den dann darauf aufbauenden weitergehenden Verpflichtungen im Krisenfall.

Derartige Konfliktfälle können durch eine sogenannte “standardisierte Vertragsdokumentation” abgemildert werden. Dem Kapitalgeber wird eine standardisierte Vertragsdokumentation die Durchsetzungsfähigkeit “seiner” Verträge erleichtern, wenn sie das erforderliche Informationsbedürfnis des Kapitalgebers gewährleisten. Aber auch der Kapitalnehmer wird anerkennen, dass ein im Markt etabliertes Programm mit standardisierter Dokumentation den marktüblichen Gepflogenheiten entspricht und auch für ihn ein höheres Maß an Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit bedeutet.

Für den Familienunternehmer kommt es weiter darauf an, dass ihm auch im Krisenfall genügend Freiraum bleibt, unternehmerische Entscheidungen nach eigenem Ermessen treffen zu können. Vor allem kommt es aber auch darauf an, dass ein unter Kostendruck stehendes Unternehmen im Krisenfall nicht durch unverhältnismäßig hohe Kosten von externen Wirtschaftsberatern aller Art belastet wird. Hier drängt sich der Vergleich zu einem EU-Mitgliedstaat auf, dem im Fall der Überschreitung der Defizitgrenze die mögliche Sanktion droht, zusätzlich Milliardenstrafen an die EU zahlen zu müssen.
Im Einzelfall wird es auf die konkrete Formulierung der Dokumentation ankommen. Auch ein in Finanzierungsdingen erfahrenes Familienunternehmen ist bei der Auswahl eines neuen Finanzierungsinstruments gut beraten, die konkrete Ausgestaltung vorab genau zu prüfen.

b. Nachrangerklärung
Ein viel diskutierter Fall in der Praxis mit Mezzanine-Kapitalfinanzierungen ist die Nachrangerklärung. In den verschiedenen Programmen reicht sie je nach Produktgruppe von der sofortigen Nachrangerklärung gegenüber anderen (gegenwärtigen und zukünftigen) Gläubigern bis hin zum Rangrücktritt bei Insolvenzanmeldung.

Für beide Seiten ist bei der vertraglichen Gestaltung der Nachrangerklärung erhebliche Sorgfalt geboten. Der Kapitalgeber, der im Zweifelsfall in die Mühlen der insolvenzrechtlichen Folgen der Nachrangerklärung gerät, wird sinnvollerweise auf eine mit spitzer Feder formulierte Nachrangerklärung bestehen. Für den mittelständischen Unternehmer ist es ebenfalls sinnvoll, sich mit dem Thema Nachrangerklärung vorab zu beschäftigen und sich bezüglich der möglichen Folgen für sich als (Mit-)Gesellschafter professionell beraten zu lassen.

Bei einem “einfachen Rangrücktritt” vereinbaren Schuldner und Gläubiger, dass eine Rückzahlung der Verbindlichkeit nur dann zu erfolgen habe, wenn der Schuldner dazu aus zukünftigen Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus anderem freien Vermögen künftig in der Lage ist und der Gläubiger mit seiner Forderung im Rang hinter alle anderen Gläubiger zurücktritt. Bei einem “qualifizierten Rangrücktritt” erklärt der Gläubiger sinngemäß, er wolle wegen der Forderung erst nach Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger der Gesellschaft und bis zur Abwendung der Krise auch nicht vor, sondern nur zugleich mit den Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter berücksichtigt werden.

Fazit:
Eine Mezzanine-Finanzierung bietet eine Vielzahl von Ausgestaltungen. Welche davon für einen Familienunternehmer in Betracht kommt, muss sich selbstverständlich in der konkreten Situation erweisen. Festzuhalten bleibt, dass dieses Instrumentarium ein Mehr an Flexibilität und gleichzeitig den Erhalt von Unabhängigkeit bietet.

Zu den Personen: Dr. Peer-Robin Paulus und Dr. Arndt-Justus Froehlich

Dr. Peer-Robin Paulus ist stellvertretender Direktor des Unternehmerinstituts des ASU e.V., Berlin. Dr. Arndt-Justus Froehlich LL.M ist Rechtsanwalt in München. www.asu.de, www.heisse-kursawe.de

Autorenprofil

Dr. Peer-Robin Paulus ist stellvertretender Direktor des Unternehmerinstituts des ASU e.V., Berlin. Dr. Arndt-Justus Froehlich LL.M ist Rechtsanwalt in München. www.asu.de, www.heisse-kursawe.de

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