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BondGuide Special-Anleihen 2014

Ultima Ratio für eine erfolgreiche finanzielle Restrukturierung

Befindet sich ein Unternehmen, das Anleihen emittiert hat, in einer finanziellen Schieflage und drohen Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung, ist es höchste Zeit für das Manage- ment, über eine Umwandlung der Anleiheverbindlichkeiten in Eigenkapital nachzudenken. Das am 5. August 2009 in Kraft getretene Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamt- emissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG) eröffnet erstmals die Möglichkeit, Schuldverschreibungen in Anteile an einem Unternehmen umzuwandeln. Entgegen einiger Stimmen, insbesondere aus der Banken- welt, ist es – wie jüngste Beispiele zeigen – durchaus mög- lich, mit Hilfe des Instrumentariums des Schuldverschrei- bungsgesetzes Anleiheverbindlichkeiten ganz oder teilweise in Eigenkapital umzuwandeln. Besondere Bedeutung hat diese Entschuldungsmöglichkeit bei börsennotierten Aktien- gesellschaften, da die Anleihegläubiger im Tausch für die Schuldverschreibungen regelmäßig liquide Aktien erwerben möchten. Einbindung des Debt Equity Swaps in ein Gesamtrestrukturierungskonzept Eine (teilweise) Entschuldung eines Unternehmens durch die Umwandlung von Finanzverbindlichkeiten in Eigenkapital ist nur dann sinnvoll und kann auch nur dann erfolgreich sein, wenn die finanzielle Restrukturierung Teil eines umfassenden Sanierungskonzepts darstellt. Hierzu gehört insbesondere die operative Sanierung mit dem Ziel, die Umsatzerlöse zu stabilisieren bzw. zu steigern und die Kostenseite dem veränderten Zuschnitt des Unternehmens anzupassen. Die Entschuldung des Unternehmens mittels eines Debt Equity Swaps kann dabei nur ein (nicht unwesentlicher) Baustein für das Gelingen der Unternehmenssanierung des Unterneh- mens sein. Gläubigerversammlungsbeschluss Voraussetzung für die Möglichkeit, die Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss zu ändern, ist, dass sie durch eine entsprechende Regelung in den Anleihebedingungen eröff- net ist (§ 5 Abs. 1 Satz 1 SchVG). In der Praxis stellt sich das Erreichen dieser Beschlussfähigkeitsquoren als erhebliche Herausforderung für den Emittenten und die gesamte Restrukturierung dar. Die Erfahrung bei den bisher durchge- führten Anleihegläubigerversammlungen zeigt, dass das 50%-Quorum in der ersten Gläubigerversammlung kaum er- reichbar ist. Allerdings zeigt die Erfahrung auch, dass bei einer guten Vorbereitung mit dem erforderlichen Vorlauf und einer exzellenten Kapitalmarktkommunikation das Erreichen des für die zweite Gläubigerversammlung erforderlichen 25%-Quorums grundsätzlich realistisch ist. Der Debt Equity Swap Ultima Ratio für eine erfolgreiche finanzielle Restrukturierung LEGAL VON DR. CHRISTIAN BECKER UND DR. OLIVER WILKEN, GÖRG RECHTSANWÄLTE Foto: PantherMedia / Pixbox BondGuide – Special „Anleihen 2014“ S.62

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