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BondGuide Special-Anleihen 2014

(Kündigungsrecht des Gläubigers bei Verletzung von Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen des Schuldver- schreibungsvertrags) und die Drittverzugsklausel (Kündi- gungsrecht des Gläubigers bei Vertragsbruch mit dritten Gläubigern) sind schon heute das gewünschte Minimum an Regelungen bei Schuldverträgen. Die Bedingung der Nichtaufstockung innerhalb von 12 Mo- naten nach Emission des Schuldtitels taucht in letzter Zeit vermehrt in den Anleihebedingungen auf und wird sich in Zukunft als Standard beweisen. Einerseits bedeutet eine Aufstockung, sofern prospektfrei privatplatziert, eine unkom- plizierte und schnelle Transaktion für den Emittenten. Ande- rerseits steigen jedoch die Zinsbelastung und das Rückzah- lungsrisiko am Laufzeitende, was zu einem verschlechterten Rating führen kann. An Aufstockungen, die zeitlich nah an der Emission erfolgen, kritisieren die Investoren neben der häufi- gen Begleiterscheinung einer Kurskorrektur oftmals, warum nicht von vornherein mit einem höheren Volumen geplant wurde. Neben der Nichtaufstockung bevorzugen Investoren zuneh- mend auch die Mittelverwendungskontrolle. Bei dieser Klausel wird vereinbart, wie sichergestellt und kommuniziert wird, dass die eingesammelten Gelder nur im Rahmen der im Wertpapierprospekt definierten Zwecke verwendet werden. Bei der Ausgestaltung dieser Klausel gibt es hinsichtlich der Kontrollintensivität einigen Spielraum. Die Ausgestaltungs- möglichkeiten sind einerseits die Verwaltung des Emissions- erlöses durch einen Treuhänder und andererseits eine Ad-hoc- beziehungsweise eine Corporate-News-Pflicht bei entsprechender Investition oder die Veröffentlichung im nächsten Abschluss. Darüber hinaus findet auch immer häufiger eine Ausschüt- tungsbegrenzung oder eine Dividendenobergrenze Einzug in die Vertragsbedingungen, um eine gesunde Innenfinanzie- rung und das Wachstum sicherzustellen. Auch die Attraktivität sogenannter Financial Covenants steigt beständig, um den Gläubigern weitere Kündigungsrechte einzuräumen. Diese verpflichten zur Einhaltung bestimmter Kennzahlen, welche die finanzielle Situation des Emittenten widerspiegeln. Beispiele für gängige Verhältniszahlen: eine Verschuldungsobergrenze (<80%) oder eine Eigenkapital- quote (>20%), das EBITDA Interest Cover Ratio (EBITDA/ Zinsaufwand > 2) oder das Net Debt to EBITDA Ratio (Net Debt/EBITDA < 4). Ähnlich wie die Mittelverwendungskontrolle lassen sich auch die börsenseitigen Publizitätsanforderungen den sogenann- ten Information Covenants (i.w.S.) zuordnen. Nicht explizit in den Fremdkapitalverträgen, aber in den AGB der Börsen geregelt, verpflichten die Handelsplattformen, je nach Segment und Transparenzlevel, die Unternehmen zur Veröf- fentlichung unternehmensspezifischer Informationen. Neben den Vorteilen der Covenants impliziert dieses Mehr an Klauseln allerdings auch einen erhöhten Monitoring-Aufwand seitens der Investoren. Folglich ist die Weiterentwicklung der Börsensegmente in Bezug auf Transparenzpflichten und die Entwicklung eines einheitlichen Standards für „Credit Relations“ seitens der Emittenten ein Muss für die Sicher- stellung der Qualität der Fremdkapitalinstrumente in der Zukunft. Lange galt das geringe Ausmaß an Covenants in den Anlei- hebedingungen als Vorteil für Emittenten gegenüber dem klassischen Bankkredit. Trotz des Trends hin zu einer differenzierteren Covenant-Struktur sind kapitalmarktbasierte Fremdkapitalinstrumente weiterhin zentral für eine diversifi- zierte Unternehmensfinanzierung. Durchdachte und individu- ell auf das Unternehmen abgestimmte Fremdkapitalbedin- gungen können bei sinnvoller Strukturierung neben einem soliden Zahlenwerk und einer überzeugenden Credit Story das Alleinstellungsmerkmal der Schuldverschreibung sein und so zu einer steigenden Attraktivität bei den (institutionel- len) Investoren führen. Durchdachte und individuell auf das Unternehmen abgestimmte Fremdkapitalbedingun- gen können das Standing bei Investoren nachhaltig erhöhen. Foto: PantherMedia / Jakub Krechowicz BondGuide – Special „Anleihen 2014“ S.43

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