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BondGuide Special-Anleihen 2014

einiger Anleiherestrukturierungen in der Vergangenheit gefährdet. Aus unserer Beratungspraxis haben wir daher ein paar Leitlinien formuliert, durch deren Befolgung die Erfolgs- chancen stark erhöht werden können: Planungen frühzeitig einleiten: Die Abhaltung einer Gläubi- gerversammlung von der Vorbereitung bis zur rechtlich wirk- samen Umsetzung der Beschlüsse benötigt Zeit. Insbeson- dere falls das erforderliche Quorum (50% der ausstehenden Schuldverschreibungen) nicht erreicht wird und somit eine zweite Versammlung erforderlich wird. Entsprechendes gilt, wenn nach der Versammlung sog. Anfechtungsklagen erho- ben werden, die einer Umsetzung der Beschlüsse zunächst entgegenstehen. Anleihebedingungen prüfen, um genauen Regelungska- talog für die Anleiherestrukturierung zu ermitteln: Speziell direkt nach Inkrafttreten des SchVG wurden in Einzelfällen Klauseln in Anleihebedingungen aufgenommen, deren Wirk- samkeit rückblickend gesehen nicht gesichert ist. Solche Klauseln müssen unbedingt vor Beginn des Prozesses iden- tifiziert und deren Auswirkungen berücksichtigt werden. Struktur der Anleihegläubiger: Es kann sinnvoll sein, die Identität (sowie den Einstiegspreis) größerer Gläubiger zu ermitteln, um deren Anforderungen an eine Restrukturierung und Verhalten in der Versammlung antizipieren zu können. Restrukturierungskonzept: Die Restrukturierung der Anleihe muss in ein schlüssiges und plausibilisiertes Restrukturie- rungskonzept für das Gesamtunternehmen eingebettet sein, das faire Sanierungsbeiträge für alle Beteiligten vorsieht. Kommunikation: Es muss im Rahmen kapitalmarktrechtli- cher Vorgaben eine effiziente und offene Kommunikation mit den Anleihegläubigern praktiziert werden. Anleihegläubiger verfügen im Gegensatz zu Banken, Kreditversicherern und Gesellschaftern in der Regel zu Beginn einer Sanierung über sehr wenige Informationen. Es ist eine wichtige Aufgabe des Emittenten, sie schnell und umfassend über Chancen und Risiken der Restrukturierung zu informieren und sie zu einer Teilnahme an der Versammlung zu motivieren. Infrastruktur der Versammlung: Die Regeln für Gläubiger- versammlungen entsprechen in vielerlei Hinsicht denen für Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften. Dies bedeutet für Emittenten, dass ein relativ hoher Organisations- aufwand (z.B. Einlasskontrolle, Beschallungstechnik) erfor- derlich ist. Ggf. spricht dies auch dafür, eine Abstimmung der Gläubiger ohne physische Versammlung in Erwägung zu ziehen. Transparenz in der Versammlung: Auch der Ablauf der Ver- sammlung ist genau vorzubereiten. Hier hat es sich bewährt, ähnlich wie bei Hauptversammlungen Musterantworten auf zu erwartende Fragen von Gläubigern vorzubereiten und ein Backoffice zur Bearbeitung einzurichten. Für Emittenten ist es wichtig zu verstehen, dass es auf der Versammlung inner- halb kurzer Zeit gelingen muss, Vertrauen zu bilden (bzw. wie- der herzustellen) sowie Gläubiger von den Chancen der Sanierung und den Risiken eines Scheiterns zu überzeugen. Anfechtungsklagen: Hier muss das Augenmerk des Emit- tenten zunächst darauf liegen, durch genaue Beachtung der geltenden Formalien Anfechtungspotenzial zu vermeiden. Es ist aber dennoch ratsam, schon im Vorfeld Berater zu man- datieren, die möglichst schnell (insbesondere im Rahmen des sog. Freigabeverfahrens) gegen eventuell erhobene Anfech- tungsklagen vorgehen. Fazit Es ist angesichts der mittlerweile hohen Zahl an ausstehen- den Anleihen zu erwarten, dass Gläubigerversammlungen sich als Mittel zur Restrukturierung weiter etablieren werden. Emittenten sind bei Vorbereitung und Abhaltung einer Gläu- bigerversammlung gut beraten, die oben dargestellten Leit- linien im Auge zu behalten. Gläubiger sollten sich durch Teilnahme an Versammlungen und Abstimmungen aktiv an Sanierungen beteiligen. Neben der Restrukturierung durch Gläubigerversammlungen ist zu erwarten, dass auch kreati- vere und komplexere Lösungen in die deutsche Restrukturie- rungslandschaft Einzug halten werden wie z.B. Umtausch- angebote oder andere Formen von Liability-Management- Transaktionen. Gläubiger sollten sich durch Teilnahme an Versammlungen und Abstimmungen aktiv an Sanierungen beteiligen. BondGuide – Special „Anleihen 2014“ S.59

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