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BondGuide Special-Anleihen 2014

Gläubigerversammlungen als Mittel zur Anleiherestrukturierung

„X AG lädt zu einer Gläubigerversammlung ein, um Beschlüsse über eine umfassende Restrukturierung der von ihr begebe- nen Anleihe herbeizuführen.“ Solche Ankündigungen waren bis vor fünf Jahren bei uns äußerst selten. Bis dahin bestan- den nach deutschem Recht nur sehr eingeschränkte Möglich- keiten, die Bedingungen einer Anleihe durch Mehrheitsbeschlüsse nachträglich zu ändern und so eine nachhaltige Restrukturie- rung mit Wirkung für alle Gläubiger umzusetzen. Dies hat sich mit Inkrafttreten des Gesetzes über Schuldver- schreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschrei- bungsgesetz – SchVG) am 5. August 2009 grundlegend geändert. So wurde durch das SchVG der gesetzliche Rah- men für Anleiheemissionen grundlegend reformiert und an internationale Standards angepasst. Alle wichtigen Parameter stehen ggf. zur Disposition Am deutlichsten zeigt sich dies darin, dass die Möglichkei- ten, Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger zu ändern (sog. Collective Action Clauses), stark erweitert wurden. Erforderlich ist dabei für die Änderung wichtiger Bedingungen eine qualifizierte Mehrheit von 75% der bei Abstimmung vertretenen Schuldverschreibungen. Daneben können Anleihebedingungen auch vorsehen, dass Kündigungen durch Gläubiger nur dann wirksam werden, wenn ein bestimmter Prozentsatz aller ausstehenden Schuld- verschreibungen gekündigt wird, und es kann als Bindeglied zwischen Emittent und Gläubigern ein sog. gemeinsamer Vertreter bestellt werden. Für alle seit dem 5. August 2009 ausgegebenen Schuld- verschreibungen können Emittenten durch entsprechende Gestaltung der Anleihebedingungen wählen, ob und inwie- weit sie sich und den Gläubigern die Möglichkeiten des SchVG eröffnen wollen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Emittenten hiervon regen Gebrauch machen, und das SchVG hat sicher mit dazu beigetragen, dass seit 2009 eine Vielzahl an Anleihen – speziell durch mittelständische Unter- nehmen – nach deutschem Recht ausgegeben wurde. Allerdings hat sich gezeigt, dass viele Emittenten den Arbeits- aufwand, die Komplexität und die Risiken eines solchen Prozesses unterschätzen. Dadurch wurde die Umsetzung Collective Action Clauses Gläubigerversammlungen als Mittel zur Anleiherestrukturierung LEGAL VON CHRISTOPH SCHAUENBURG UND INGO WEGERICH, RECHTSANWÄLTE UND PARTNER, LUTHER RECHTSANWALTS- GESELLSCHAFT MBH Foto: Photodisc Das SchVG hat sicher mit dazu beigetragen, dass seit 2009 eine Vielzahl an Anleihen nach deut- schem Recht ausgegeben wurde. BondGuide – Special „Anleihen 2014“ S.58

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