Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

BondGuide Special-Anleihen 2014

gung der Schuldverschreibungsurkunde auch Eigentümer derselben. Die Übertragung der Forderung auf den Emitten- ten führt jedoch noch nicht automatisch dazu, dass die Forderung erlischt. Da die Urkunde noch vorhanden ist, besteht die Forderung des Emittenten gegen sich selbst. Die Forderung aus der Anleihe ist in der Bilanz auszuweisen, sowohl als Verbindlichkeit als auch als Forderung. Eine Reduzierung der Verbindlichkeiten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Erst wenn der Emittent die Urkunden ein- zieht und entwertet, erlöschen sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten aus den Anleihen. Die Bilanz des Emitten- ten wird reorganisiert, vor allem dergestalt, dass die Verbind- lichkeiten aus der rückgekauften Anleihe erlöschen. Erwirbt ein mit dem Emittenten verbundenes Unternehmen die Schuldverschreibungen, bestehen die Forderungen ebenfalls fort und sind weiterhin in der Bilanz des Emitten- ten als Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unterneh- men auszuweisen. Erst wenn das verbundene Unterneh- men gegenüber dem Emittenten die Forderung erlässt (und dabei die Schuldverschreibungsurkunde zurückgibt), erlischt die Verbindlichkeit des Emittenten gegenüber dem verbundenen Unternehmen. Auch dies verbessert die Bilanzsituation beim Emittenten. Ruhen der Stimmrechte Hat der Emittent oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen vom Emittenten ausgegebene Schuldverschreibungen erworben und sind die dazugehörigen Urkunden noch nicht eingezogen, besteht die Anleiheforderung fort. Allerdings hat in diesem Fall weder der Emittent noch das verbundene Unternehmen das Stimmrecht aus den Schuldverschreibun- gen. Unternehmen sollten daher bei einem geplanten Rück- kauf von Anleihen das Risiko beachten, dass nicht alle Gläu- biger ihre Schuldverschreibungen veräußern wollen. Gelingt ihnen nur der teilweise Rückkauf, mag damit zwar der beab- sichtigte finanzielle Zweck erreicht worden sein. Allerdings können sich dadurch die Abstimmungsmehrheiten in der Gläubigerversammlung erheblich verändern, da der zurück- kaufende Mehrheitsgläubiger nicht stimmberechtigt ist. Dies könnten die ausstehenden Gläubiger nutzen, um später eventuell notwendige Änderungen der Anleihebedingungen zu blockieren. Gestaltungsmöglichkeiten Bevor sich ein Unternehmen für den nur teilweisen Rückkauf von Anleihen entscheidet, sollte es die Gefahr sich verän- dernder Abstimmungsmehrheiten beachten. Um sie zu ver- meiden, darf weder der Emittent noch ein mit ihm verbunde- nes Mutter- oder Tochterunternehmen das Rückkaufangebot abgeben. Vielmehr sollte eine Person eingeschaltet werden, die dem Emittenten nahesteht, ohne mit ihm konzernrecht- lich verbunden zu sein. Schließlich ist bei der Strukturierung des Rückkaufs zu bedenken, dass Rückkäufe der Anleihe die Börsenliquidität einengen und dadurch höhere Ausschläge bei Kaufpreisen bewirken können. Bankenunabhängige Emissionsbegleitung für Unternehmen aus der Branche der Umwelttechnologien Ihr Unternehmen besitzt eine hohe Reputation und Sie spielen mit dem Gedanken, es unabhängig zu kapitalisieren? Wir suchen für unseren Kundenkreis Investitionsmöglichkeiten und bieten » Emissionsvolumina ab 3 Millionen Euro » Etablierung eines unab- hängigen Finanzierungs- weges für Ihr Unternehmen » Kein Handelsplatzlisting erforderlich » Öffentliche Emission mit breiter Investorenstreu- ung ohne institutionelle Großanleger » Steigerung des Bekanntheit- grades Ihres Unternehmens » Begleitung bei der Angebot- serstellung eines öffentli- chen Angebotes Sprechen Sie mit uns. Wir bie- ten Ihnen nicht nur den Weg zum Angebot – wir haben auch die richtigen Investoren für Sie! 030/889207-0 Jörg Henning Frank, Geschäftsführer Anzeige

Übersicht