Pensionsverpflichtungen bei Share Deals

Durch zwei neue BFH-Urteile wird die Übertragung von Pensionszusagen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern auf eine andere GmbH – die sogenannte Rentner-GmbH – erleichtert.

Durch die neue BFH-Rechtsprechung ist nun geklärt worden, dass die Ablösung einer Pensionszusage durch Zahlung eines Ablösungsbetrages an einen Dritten (zum Beispiel eine Rentner-GmbH) im Übertragungszeitpunkt keinen Zufluss von Arbeitslohn darstellt. Voraussetzung ist dabei, dass der Arbeitnehmer kein Wahlrecht hat, den Ablösungsbetrag alternativ an sich auszahlen zu lassen. Ein Zufluss von Arbeitslohn wird erst später bei Auszahlung der Versorgungsleistungen angenommen. Anders liegt der Fall, wenn der Durchführungsweg zum Beispiel von einer Pensions-/Direktzusage auf einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung gewechselt wird und der Arbeitgeber einen Ablösebetrag zahlt. In diesem Fall ist vom unmittelbaren Zufluss von Arbeitslohn auszugehen.

Weitere Vorteile einer Rentner-GmbH

Für den GGF kann dieses Modell auch deshalb vorteilhaft sein, da seine Versorgungsansprüche dann nicht mehr vom wirtschaftlichen Schicksal des Unternehmens abhängen, auf das er nach Verkauf im Regelfall keinen Einfluss mehr nehmen kann. Außerdem kann ein eventueller Folgegewinn nach der Übernahme mit den Verlusten der Rentner-GmbH verrechnet werden. Im Übrigen geht bei einer Rentner-GmbH anders als beim externen Versorgungsträger die Dispositionshoheit über das Versorgungskapital nicht verloren. Auch entsteht nicht die Gefahr eines sogenannten Sterblichkeitsverlustes.

Durch die neue BFH-Rechtsprechung werden die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Übertragung von Pensionsverpflichtungen gegenüber einem GGF auf eine andere GmbH deutlich erleichtert. Manche Autoren erwarten deshalb bereits eine „Gestaltungslawine in Richtung Rentner-GmbH“ und sehen hierin steuerlich sogar den „Königsweg“.


Zu den Personen

Dr. Peter A. Frankenberg ist Partner und Geschäftsführer bei der IVC Mergers & Acquisitions GmbH, die auf die Beratung mittelständischer Unternehmer bei Nachfolgeregelungen, Gesellschafterwechseln sowie bei Unternehmenserwerben fokussiert ist.
www.ivc-ma.com

Dr. Jörn Schulte ist Partner und Vorstandsmitglied bei der IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die sich auf Bewertungs- und Beratungsleistungen spezialisiert hat.

www.ivc-wpg.com

 

 

Autorenprofil

Dr. Peter A. Frankenberg ist Partner und Geschäftsführer bei der IVC Mergers & Acquisitions GmbH, die auf die Beratung mittelständischer Unternehmer bei Nachfolgeregelungen, Gesellschafterwechseln sowie bei Unternehmenserwerben fokussiert ist.
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Dr. Jörn Schulte ist Partner und Vorstandsmitglied bei der IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die sich auf Bewertungs- und Beratungsleistungen spezialisiert hat.

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