Einbindung eines Finanzinvestors

 

Von Guido Block, Mitglied der Geschäftsleitung, WGZ Initiativkapital GmbH

Früher wurde bei Familienunternehmen die Führung oftmals an die nächste Generation übergeben. Heutzutage ist dieser Automatismus schon lange nicht mehr selbstverständlich, da es häufig an Interesse und Neigung der potenziellen Nachfolger mangelt. Aber wie die Unternehmensnachfolge regeln, wenn der “klassische Weg” nicht eingeschlagen werden kann oder soll? Zumal der ausscheidende Unternehmer häufig wesentliche Teile seines Vermögens in den Unternehmensanteilen gebunden hat. Auch soll das Lebenswerk des Unternehmers in seinem Sinne weitergeführt werden, was sich darin widerspiegelt, dass bei der Übergabe neben dem Kaufpreis häufig auch emotionale Zielsetzungen einen hohen Stellenwert haben. In beiden obigen Fällen – der Nachfolgeregelung innerhalb und außerhalb des Familienkreises – ist die Einbindung eines Finanzinvestors eine geeignete Lösungsmöglichkeit.

Nachfolgeregelung innerhalb der FamilieWenn ein Nachfolger aus dem Familienkreis das Unternehmen übernimmt, kann die Veräußerung von Geschäftsanteilen an einen Finanzinvestor dem ausscheidenden Unternehmer die notwendigen finanziellen Mittel verschaffen, die er selbst benötigt oder zum Ausgleich für Ansprüche weiterer Nachkommen verwenden will. Auch anderen Gesellschaftern aus dem Familienkreis bietet sich hiermit eine Möglichkeit zum Ausstieg. Da die genannten Transaktionen außerhalb der Firma auf der Gesellschafterseite erfolgen, bleibt die Kapitalbasis des Unternehmens für das operative Geschäft erhalten.

Familienexterne Nachfolgeregelung unter Einbindung des Managements

Wird ein Komplettverkauf an familienexterne Gesellschafter angestrebt, so ist eine Nachfolgeregelung im Sinne des Unternehmers am meisten Erfolg versprechend, wenn die bestehende Geschäftsführung oder ein neues externes Management in die Lage versetzt wird, das Unternehmen zu erwerben. In diesem Fall besteht die größte Hürde oftmals darin, dass das Management nicht über die ausreichenden Finanzierungsmittel verfügt, um das Unternehmen vollständig zu erwerben. Hier kann eine Minderheitsbeteiligung eines Finanzinvestors den erforderlichen Kapitalbedarf mit abdecken. Dieses Geld dient dann als zusätzlicher Risikopuffer für sämtliche im Zusammenhang mit der Nachfolge stehenden Risiken wie z.B. Kundenverlust, erhöhter Investitionsbedarf oder auch ein plötzlicher Konjunkturrückgang.

Gemeinsame Weiterentwicklung mit anschließendem Exit

Interessant kann eine Minderheitsbeteiligung aber auch für den Unternehmer sein, der auf absehbare Zeit sein Unternehmen vollständig verkaufen möchte, vorher aber noch Wachstumspotenziale erschließen will. In diesem Fall kann sich ein Finanzinvestor im Rahmen einer Kapitalerhöhung beteiligen, damit das Unternehmen zusätzliches Geld erhält, um diese Potenziale über einen mehrjährigen Zeitraum zu fördern. Am Ende dieses Prozesses steht dann der gemeinsame Exit beider Parteien. Hier kann der Unternehmer von den Erfahrungen des Finanzinvestors profitieren. Während es für ihn nämlich meist eine einmalige Angelegenheit ist, sein Unternehmen zu verkaufen, bringt ein Finanzinvestor das nötige Know-how und die Expertise mit, einen professionellen Exit zu begleiten, an dessen Ende ein maximaler Verkaufserlös stehen sollte.

Rahmenbedingungen für die Einbindung eines Finanzinvestors

Mittelständische Unternehmer, die darüber nachdenken, die Nachfolgefrage gemeinsam mit einem Finanzinvestor zu lösen, sollten vor allem auf die Auswahl eines geeigneten Finanzinvestors achten – ein Gesichtspunkt, der für das Gelingen der Nachfolge von entscheidender Bedeutung ist. Dabei sollten nicht ausschließlich finanzielle Aspekte eine Rolle spielen. Auch gemeinsame Zielvorstellungen über die zukünftige Weiterentwicklung des Unternehmens und eine persönliche Vertrauensbasis zwischen den Parteien (Investor, Gesellschafter, Management) sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass die Nachfolge erfolgreich geregelt werden kann. Ein solcher Finanzinvestor sollte zudem frühzeitig in die Unternehmensnachfolge eingebunden werden. Da dieser aber stets nur ein Partner auf Zeit ist, ist es wichtig, bereits im Vorfeld einer Beteiligung die Optionen für den Exit zu vereinbaren.

Fazit:
Sowohl im Fall der familieninternen als auch der externen Nachfolge kann die Einbindung eines Finanzinvestors hilfreich sein. Wichtig dabei ist, frühzeitig den passenden Partner zu finden, da gemeinsamen Zielvorstellungen und einer guten Vertrauensbasis bei der Nachfolge eine große Bedeutung zukommt.


Zur Person: Guido Block
Guido Block (g.block@wgz-ik.de) ist Mitglied der Geschäftsleitung bei der 1984 gegründeten WGZ Initiativkapital GmbH. Diese ist als 100%ige Tochtergesellschaft der WGZ Bank für das gesamte Eigenkapitalgeschäft der WGZ Bank-Gruppe verantwortlich. WGZ Initiativkapital investiert vorwiegend in mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen und verwaltet ein Fondsvolumen in Höhe von rund 350 Mio. EUR. www.wgz-initiativkapital.de

Autorenprofil

Guido Block (g.block@wgz-ik.de) ist Mitglied der Geschäftsleitung bei der 1984 gegründeten WGZ Initiativkapital GmbH. Diese ist als 100%ige Tochtergesellschaft der WGZ Bank für das gesamte Eigenkapitalgeschäft der WGZ Bank-Gruppe verantwortlich. WGZ Initiativkapital investiert vorwiegend in mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen und verwaltet ein Fondsvolumen in Höhe von rund 350 Mio. EUR. www.wgz-initiativkapital.de

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