Dezemberhilfe kann ab Anfang Januar 2021 beantragt werden

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Bei den verschiedenen Hilfsprogrammen der Bundesregierung für die deutsche Wirtschaft gibt es wieder Bewegung. Aktuell relevant für Unternehmen sind die Programme Novemberhilfe und Dezemberhilfe sowie Überbrückungshilfe II und III. Alle diese Programme beinhalten Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zu beachten ist, dass Anträge für die Überbrückungshilfe II rückwirkend nur noch bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden können.

Die beiden zuständigen Bundesministerien – Wirtschaft und Finanzen – haben inzwischen erklärt, dass Zuschüsse aus der Dezemberhilfe ab Januar des kommenden Jahres beantragt werden können. Sie unterstützt die von den temporären Schließungen direkt, indirekt und mittelbar betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen.  Wie schon beim Vorgänger-Programm muss das Internet-Portal des Bundes genutzt werden und die Abwicklung erfolgt über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.  Nach Angaben des Finanzministeriums sind bisher mehr als 200.000 Anträge für die Novemberhilfe gestellt worden. Bis Ende der vergangenen Woche flossen bereits fast eine Milliarde Euro an Abschlagszahlungen.

Überbrückungshilfen in der Übersicht
Bild: Bundesministerium der Finanzen (Zum Vergrößern Anklicken!)

Software-Probleme bei der Novemberhilfe

Probleme bei der Auszahlung von Abschlagszahlungen der Novemberhilfe gab es nach übereinstimmenden Medienberichten in der vergangenen Woche. Einige Bescheide wurden demnach in Dollar und nicht in Euro ausgestellt und waren damit unwirksam. Als Grund wurden Softwarefehler genannt. Die Höhe dieser Abschlagszahlungen wurde inzwischen auf maximal 50.000 EUR angehoben. Wer bereits eine Zahlung des bisherigen Höchstbetrages von 10.000 EUR erhalten hat, soll bei Erfüllung aller Voraussetzungen automatisch eine weitere Überweisung erhalten.

Home-Office-Pauschale im Bundesrat beschlossen

Kurz vor Jahresschluss hat der Bundesrat auch grünes Licht gegeben für die Home-Office-Pauschale für die Steuererklärungen des Jahres 2020 und 2021. Arbeitnehmer können pro Tag im Home-Office 5 Euro angeben – maximal sind 600 Euro zulässig. Diese Pauschale wird allerdings auf den Arbeitnehmerfreibetrag angerechnet, so dass vermutlich nur wenige Beschäftigte von dieser Regelung profitieren können.  Nach einem weiteren Beschluss des Bundesrates sind die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld weiterhin steuerfrei.

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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