“Das Aufzehren stiller Reserven hat Unternehmen anfälliger in der Krise gemacht” (Ausgabe 5/2009)

Interview mit Michael Pluta, Geschäftsführer, Pluta Rechtsanwalts GmbH

Ob ein Insolvenzverfahren zu einer Sanierung des betroffenen Unternehmens oder zu seiner Auflösung führt, hängt nicht allein von nackten Zahlen ab. Auch die Qualität des Insolvenzverwalters ist ein Kriterium. Die Krisensituation erfordert schnelles Handeln und Fingerspitzengefühl; unterschiedliche Interessen müssen bewertet und ausbalanciert werden.

Ob ein Insolvenzverfahren zu einer Sanierung des betroffenen Unternehmens oder zu seiner Auflösung führt, hängt nicht allein von nackten Zahlen ab. Auch die Qualität des Insolvenzverwalters ist ein Kriterium. Die Krisensituation erfordert schnelles Handeln und Fingerspitzengefühl; unterschiedliche Interessen müssen bewertet und ausbalanciert werden. Zu den renommiertesten Vertretern seiner Zunft in Deutschland zählt Michael Pluta. Im Interview spricht er über seine Erfahrungen, Gesetzesänderungen und die aktuelle Insolvenzwelle.

Unternehmeredition: Herr Pluta, welches sind zurzeit die häufigsten Gründe dafür, dass Unternehmen in die Krise geraten? Gibt es dabei neue Trends?
Pluta: Der Trend geht dahin, dass viele Firmen nicht mehr genügend Liquiditätsreserven haben. Das liegt nicht nur an den Umsatzeinbrüchen. Die Annäherung an die US-Bilanzierungsregeln hat unter anderem dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren mehr an die Aktionäre ausgeschüttet wurde. Auch haben Finanzinvestoren zum Teil schneller und mehr Geld aus den Unternehmen abgezogen und u.a. an sich selbst ausgeschüttet. Das Aufzehren stiller Reserven hat Unternehmen anfälliger in der Krise gemacht. Auf gut Deutsch: Wer keinen Speck angesammelt hat, ist schneller weg.

Unternehmeredition: Inwiefern sind die Änderungen im Insolvenzrecht – Stichwort Überschuldung – hilfreich bei der Bewältigung von Unternehmenskrisen? Sollte es weitere rechtliche Änderungen geben?
Pluta: Der Überschuldungsbegriff ist praktisch weg; es kommt nur noch auf die Zahlungs- und Überlebensfähigkeit an. Zahlungsunfähig heißt, mindestens 10% der fälligen Forderungen nicht begleichen zu können. Diese Marke ist relativ schnell erreicht. Das neue Insolvenzrecht bietet allerdings viele Möglichkeiten, Unternehmen zu sanieren. Dies rückt leider durch den negativ belasteten Begriff Insolvenz nicht so recht in den Vordergrund. Es sollte ein anderer Begriff, der mehr in Richtung Sanierung geht, gefunden werden.

Unternehmeredition: Welche Rolle spielt die Bestellung des Insolvenzverwalters?
Pluta: Ein großes Manko für das gesamte Insolvenzverfahren ist die Ungewissheit, ob das Gericht einen für den jeweiligen Fall bestmöglichen Insolvenzverwalter bestimmt. Bisher geschieht dies leider eher willkürlich, ohne auf Branchenkenntnisse etc. zu achten.

Unternehmeredition: Was müsste man ändern?
Pluta: Die Position des Insolvenzrichters – also desjenigen, der im Einzelfall den Insolvenzverwalter für ein Unternehmen bestellt – sollte aufgewertet, sein Status stärker geregelt werden. Bisher ist es so, dass sich die Gerichte oft zu sehr mit formalen Kriterien aufhalten, statt auf Qualitätskriterien wie z.B. Betriebswirtschafts- und Bilanzkenntnisse zu achten. Leider denken viele Insolvenzrichter überhaupt nicht ergebnisbezogen. Sie sollten auch länger in ihrer Position bleiben, damit sie mehr Erfahrung sammeln können. Und obwohl ein Insolvenzverwalter teilweise hohe Beträge als Treuhänder verwaltet, findet keine Bonitätsprüfung statt.

Unternehmeredition: Wie hat sich die Arbeit des Insolvenzverwalters in den letzten zehn Jahren verändert?
Pluta: Heute dokumentieren wir viel mehr, es wird alles viel transparenter und nachvollziehbarer gemacht. Es ist auch mehr Kommunikation mit den Gläubigern nötig, wir stehen zudem stärker als früher unter Beobachtung der Öffentlichkeit. Über die Jahre ist der Trend zudem dahin gegangen, dass die Rechtskanzleien größer und internationaler geworden sind.

Unternehmeredition: Welche Eigenschaften sind heute besonders gefragt?
Pluta: Man sollte vor allen Dingen kommunikativ sein. Ein Insolvenzverwalter muss die Fähigkeit zum Moderator besitzen. Außerdem muss er schnell erkennen, was zu tun ist, und dies dann auch umsetzen. Er sollte also entscheidungsstark sein, nicht ängstlich oder zögerlich.

Unternehmeredition: Was ist das Erste, das Sie tun müssen, wenn Sie gerufen werden?
Pluta: Ähnlich wie ein Notarzt muss ich sofort hingehen zum Unternehmen, das heißt innerhalb von zwei bis drei Stunden, und mit Geschäftsleitung und Betriebsrat sprechen. Möglichst binnen 24 Stunden sollte eine Betriebsversammlung stattfinden, bei mehreren Standorten können das auch mehrere Versammlungen sein. Rein auf geschäftlicher Seite hat die Sicherung der Liquidität klaren Vorrang; so sind Banken und Schuldner des Unternehmens anzuschreiben, damit Geld aufs Treuhandkonto fließt und das Unternehmen handlungsfähig ist.

Unternehmeredition: Welches sind die dringendsten Maßnahmen am Wendepunkt – also dann, wenn eine Liquidation vermieden und eine Sanierung gestartet werden soll?
Pluta: Das ist so leicht nicht zu sagen – eigentlich entscheiden Sie schon am ersten oder zweiten Tag, ob Sie das Unternehmen in die Sanierung führen wollen oder nicht. Wenn man am Anfang zögert, dann kann es allein dadurch der Chancen beraubt werden, sich wieder zu erholen und die Krise zu meistern.

Unternehmeredition: Was ist bei der Kommunikation mit allen Beteiligten – Management, Mitarbeiter, Gesellschafter, Gläubiger etc. – besonders zu beachten?
Pluta: Die Einsicht ist gewachsen, dass die Kommunikation professionell gestaltet werden muss. Das, was Sie sagen – gegenüber z.B. der Geschäftsleitung, den Mitarbeitern – muss stimmen. Sie brauchen unbedingte Glaubhaftigkeit. Dazu kommt Offenheit: Sie müssen Entscheidungen erläutern und für Transparenz sorgen, sonst erhalten Sie eine negative Gegenreaktion, zum Beispiel in Form von Protesten der Mitarbeiter. Aber Sie brauchen die Motivation der Belegschaft. In Zukunft dürfte es nötig sein, Verbraucher- und Gläubigerschutzverbände stärker in Ihre Kommunikation einzubinden.

Unternehmeredition: Wie sehen Sie die Entwicklung der Insolvenzquote in der aktuellen Krise?
Pluta: Viele Insolvenzanträge werden sehr spät gestellt. Insbesondere bei inhabergeführten Unternehmen wird oft zu lange gezögert, weil dies mit einem persönlichen Imageverlust verbunden ist. Es gibt zwei Faustregeln: Je später der Insolvenzantrag, umso geringer die Quote. Und: Je höher die Sicherungsrechte von Banken und anderen Gläubigern, umso geringer die Quote – bezogen auf die ungesicherten Forderungen.

Unternehmeredition: Was kann man tun, damit die Insolvenzzahlen nicht zu sehr in die Höhe gehen?
Pluta:
Künftig mehr Vorsorge treffen: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Es ist die Erkenntnis, dass das Streben nach schneller Ausschüttung die falsche Richtung war. Jetzt mit Staatsgeldern Firmen künstlich das Leben zu verlängern, macht wenig Sinn.

Unternehmeredition: Herr Pluta, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Bernd Frank.
redaktion@unternehmeredition.de

Zur Person: Michael Pluta
Michael Pluta (pluta@pluta.net) ist Gründer und Geschäftsführer der Pluta Rechtsanwalts GmbH mit Sitz in Ulm. Mit weit über 240 neuen Firmeninsolvenzen 2008 und 30 bestellten Insolvenzverwaltern in insgesamt 21 Büros in Deutschland, Italien und Spanien zählt die Pluta Rechtsanwalts GmbH zur Spitzengruppe der deutschen Insolvenzverwalter-Firmen. Zu den bekanntesten Mandaten der Pluta Rechtsanwalts GmbH zählen der Spielzeughersteller Märklin und der Handyhersteller BenQ Mobile.
www.pluta.net

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