Bürgschaften

0

Bürgschaften können dabei unterstützen, leichter an Kredite zu kommen. Auch hier gibt es ein Unterstützungsprogramm durch die Bundesregierung. Die Obergrenze für diese Bürgschaften wurde ab 2,5 Mio. EUR verdoppelt. Kleinunternehmer, Freiberufler und mittelständische Unternehmen können von diesen Regelungen profitieren.

Ansprechpartner für diese Bürgschaften ist – wie auch bei den KfW-Krediten – die jeweilige Hausbank.

Nächster Artikel Infektionsschutzgesetz
Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.