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Von Whistleblowern und Hinweisgebersystemen – Rechtliche und praktische Tipps zur Einführung und Besonderheiten in Europa und China

31.05.22 - 9:00 - 10:30

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) verpflichtet Unternehmen, ein eigenes Hinweisgebersystem zur anonymen Entgegennahme von Hinweisen von Hinweisgebern, sogenannten „Whistleblowern“, einzuführen. Diese Verpflichtung gilt branchenunabhängig und betrifft nicht nur europäische Unternehmen, sondern auch deren Niederlassungen weltweit, wie z.B. in China.

Auch die Sorgfaltspflichten nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordern die Zurverfügungstellung von Hinweisgebersystemen, um Lieferanten, Mitarbeitern in den Niederlassungen vor Ort, aber auch Dritten die Möglichkeit zu geben, Unregelmäßigkeiten direkt an das Unternehmen zu melden, damit dieses für Abhilfe sorgen kann.

Damit wird die Zurverfügungstellung von Hinweisgebersystemen gleich von zwei neuen Gesetzen gefordert, wobei das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird, und das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz von Justizminister Buschmann für den Frühsommer 2022 angekündigt wurde – es besteht also für betroffene Unternehmen akuter Handlungsbedarf!

Veranstaltungsort

digital
Telefon
+49 (0) 69 597 72 15 34

Veranstalter

Burkardt und Partner Rechtsanwälte
China-Team.de