Kartellrechtliche Compliance: Dos & Don‘ts beim Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern
Der Umstand, dass sog. „Hardcore-Absprachen“ wie etwa Preis- und Mengenabsprachen sowie Gebiets- und Kundenaufteilungen zwischen Wettbewerbern gegen das Kartellverbot verstoßen, ist den meisten Unternehmen bekannt.
Zu bestimmen, wo genau die Grenze zwischen einem (noch) zulässigen Informationaustausch unter Wettbewerbern und einem (schon) unzulässigen „Informationskartell“ liegt, ist hingegen weitaus komplexer und bedarf jeweils der Prüfung im Einzelfall.
Im Rahmen der o.g. Vortragsveranstaltung zur kartellrechtlichen Compliance werden Anhaltspunkte für eine kartellrechtliche Einordnung von Wettbewerberkontakten aufgezeigt und diskutiert, wie sich Unternehmen vor Fehlverhalten schützen können und welche Handlungsmöglichkeiten bei der Aufdeckung von Kartellrechtsverstößen bestehen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltungen richten sich an Geschäftsführer, Syndikusanwälte
und Inhouse-Juristen sowie leitende Mitarbeiter
(insbesondere aus Einkauf und Vertrieb) sowohl mittelständischer,
als auch konzernverbundener Unternehmen aus allen
Wirtschaftsbereichen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.