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Kartellrechtliche Compliance, München

24.10.18 - 9:00 - 11:00

Kartellrechtliche Compliance: Dos & Don‘ts beim Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern

Der Umstand, dass sog. „Hardcore-Absprachen“ wie etwa Preis- und Mengenabsprachen sowie Gebiets- und Kundenaufteilungen zwischen Wettbewerbern gegen das Kartellverbot verstoßen, ist den meisten Unternehmen bekannt.

Zu bestimmen, wo genau die Grenze zwischen einem (noch) zulässigen Informationaustausch unter Wettbewerbern und einem (schon) unzulässigen „Informationskartell“ liegt, ist hingegen weitaus komplexer und bedarf jeweils der Prüfung im Einzelfall.

Im Rahmen der o.g. Vortragsveranstaltung zur kartellrechtlichen Compliance werden Anhaltspunkte für eine kartellrechtliche Einordnung von Wettbewerberkontakten aufgezeigt und diskutiert, wie sich Unternehmen vor Fehlverhalten schützen können und welche Handlungsmöglichkeiten bei der Aufdeckung von Kartellrechtsverstößen bestehen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltungen richten sich an Geschäftsführer, Syndikusanwälte

und Inhouse-Juristen sowie leitende Mitarbeiter

(insbesondere aus Einkauf und Vertrieb) sowohl mittelständischer,

als auch konzernverbundener Unternehmen aus allen

Wirtschaftsbereichen.

Referent

Christoph Richter, Rechtsanwalt bei LUTZ | ABEL

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Veranstaltungsort

Lutz | Abel München
Türkenstraße 5
München, Bayern 80333 Deutschland
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Telefon
+49 89 544 147-0

Veranstalter

LUTZ | ABEL Rechtsanwalts GmbH
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