Versicherung gegen bekannte Steuerrisiken

Versicherungen gegen Steuerrisiken führten in den vergangenen Jahren eigentlich ein Exotendasein. Seit eineinhalb Jahren verändert sich dieses Bild jedoch grundlegend. Nicht zuletzt durch die immer stärker etablierte W&I-Versicherung, welche eine Vertrauensbasis sowohl auf Kundenseite als auch bei M&A Professionals schaffen konnte.

Die Anfragen bezüglich Versicherungen gegen Steuerrisiken waren in den Jahren vor 2017 noch marginal. Heute lassen sich Wachstumsraten im dreistelligen Prozentbereich feststellen. Es ist anzumerken, dass hierbei keine Anfragen berücksichtigt wurden, die im Rahmen von W&I-Versicherungen gestellt worden sind.

Was steckt hinter der Versicherung gegen Steuerrisiken und wann kommt diese zum Einsatz?

Wie bereits einleitend erwähnt, haben sich die sogenannten W&I-Versicherungen bei Unternehmenskäufen fest etabliert. Diese decken Ansprüche ab, die aus der Verletzung der vom Verkäufer im Kaufvertrag abgegebenen Garantien und Freistellungen hervorgehen, welche dem Käufer zuvor unbekannt waren.

Eine Versicherung gegen Steuerrisiken umfasst im Gegensatz dazu die bereits bekannten Steuerrisiken. Vor allem im Rahmen von Unternehmenstransaktionen wird regelmäßig eine steuerliche Due Diligence-Prüfung durchgeführt. Diese wirft oftmals die Frage auf, wer das wirtschaftliche Risiko der identifizierten Steuerrisiken tragen soll. Bestehen über die Qualifizierung und Quantifizierung des Steuerrisikos unterschiedliche Auffassungen, kann dies mitunter zu Konflikten zwischen den Vertragsparteien führen. Eine negative Transaktionsdynamik ist dabei häufig die Folge. Durch eine entsprechende Versicherungslösung lassen sich diese Probleme vermeiden, da die Parteien auf diese Weise die jeweiligen Risiken aus den Vertragsverhandlungen herauslösen.

Den typischen Anwendungsfall einer Versicherung gegen Steuerrisiken gibt es allerdings nicht. Sie ist grundsätzlich bei allen Arten von Steuerrisiken einsetzbar.

Eine Besonderheit gilt es dennoch zu beachten: Risiken, die ihren Ursprung im tatsächlichen beziehungsweise faktischen Bereich haben, können nicht versichert werden. Das ideale Steuerrisiko sollte also auf eine rein rechtliche Unsicherheit zurückzuführen sein. Es ist zu empfehlen, dass der steuerliche Berater bereits in einem frühen Stadium ein Gutachten zum jeweiligen steuerlichen Risiko erstellt. Dies beschleunigt den Prozess bis zum Abschluss der Versicherung erheblich. Dabei darf die Eintrittswahrscheinlichkeit des zu versichernden Risikos einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten. Typischerweise sollte die Eintrittswahrscheinlichkeit unter 30 Prozent liegen.

Eine Versicherung gegen Steuerrisiken kommt nicht nur bei M&A-Transaktionen zum Einsatz. Weitere Beispiele sind die Reorganisation von Unternehmen – beispielsweise als Alternative zur verbindlichen Auskunft. Auch ganz allgemein bei historischen Steuerrisiken innerhalb des Unternehmens ist eine Versicherung zu empfehlen.

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