Doppelnützige Treuhand

In Deutschland zeichnet sich seit einigen Jahren ein Trend ab, notleidende Unternehmen zu Sanierungszwecken in eine doppelnützige Treuhand zu überführen. Pro Jahr kann von 25 bis -30 Fällen ausgegangen werden, wobei es sich überwiegend um größere Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Mio. EUR handelt. Prominente Beispiele für Unternehmen, die zu Sanierungszwecken in eine doppelnützige Treuhand überführt wurden, sind Merckle und Opel.

Die doppelnützige Treuhand ist ein Instrument zur außergerichtlichen Restrukturierung und Vermeidung einer Insolvenz. Im Folgenden ist zusammengefasst, was es bei der Einrichtung einer doppelnützigen Treuhand zu beachten gibt, sowie die Vorteile, die diese Konstruktion für die Beteiligten bietet..

Konzept der doppelnützigen Treuhand
Befindet sich ein Unternehmen in einer finanziellen Krise und kann es Zinsverbindlichkeiten aus bestehenden Kreditverträgen nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen, sind die Banken zur Kündigung der Kreditverträge berechtigt. Das Unternehmen wird unter diesen Umständen auch keine neue Finanzierung aufnehmen können, da es regelmäßig nicht mehr über die hierfür notwendigen Sicherheiten verfügt. Sofern auch die Gesellschafter nicht bereit oder wirtschaftlich nicht in der Lage sind, dem Unternehmen weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, droht die Insolvenz. In der beschriebenen Situation kann es sinnvoll sein, das Unternehmen in eine doppelnützige Treuhand zu überführen. Die Banken verzichten im Rahmen der Treuhand auf die Kündigung bestehender Kreditverträge und sind darüber hinaus meist zur Bereitstellung von neuem Geld bereit.

Grundvoraussetzung der doppelnützigen Treuhand ist ein positives Sanierungsgutachten. Hierin ist zu bestätigen, dass eine Sanierung des Unternehmens Aussicht auf Erfolg hat. Die Einrichtung einer doppelnützigen Treuhand erfolgt sodann durch Übertragung der Gesellschaftsanteile auf einen Treuhänder. Der Treuhänder hat meist die Rechtsform einer GmbH. Zwischen Altgesellschaftern und Treuhänder wird ein Treuhandvertrag geschlossen, der die Rechte und Pflichten des Treuhänders bestimmt.

Die Doppelnützigkeit der Treuhand ergibt sich daraus, dass dem Treuhänder zum einen die Verwaltung der Gesellschaftsanteile obliegt, er zum anderen aber auch den Interessen der Banken verpflichtet ist. Für diese wirkt der Treuhandvertrag als echter Vertrag zug Gunsten Dritter, d.h. die Banken werden nicht unmittelbar Vertragspartei des Treuhandvertrags, ihnen werden für den Fall der Verwertung des Unternehmens aber vorrangige Befriedigungsansprüche eingeräumt.

Die Treuhand kann als reine Restrukturierungstreuhand oder Verkaufstreuhand ausgestaltet werden. Die Parteien können auch vereinbaren, dass das Unternehmen nur dann verkauft werden soll, wenn bestimmte Restrukturierungsmaßnahmen nicht erfolgreich sind. Ist die Restrukturierung erfolgreich, sieht der Treuhandvertrag die Rückübertragung der Geschäftsanteile an die Altgesellschafter vor.

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