Verkaufen mit Fremdmanagement

Hieararchie beim Unternehmensverkauf: Wenn der Gesellschafter nicht Geschäftsführer ist, sind eine Vielzahl an Theman zu beachten.
Hieararchie beim Unternehmensverkauf: Wenn der Gesellschafter nicht Geschäftsführer ist, sind eine Vielzahl an Theman zu beachten.

Ein Unternehmensverkauf stellt von Grund auf ein vielschichtiges und komplexes Unterfangen dar, bei dem eine Vielzahl von Themen beachtet werden muss. Dies trifft insbesondere zu, sollte es sich bei Gesellschafter und Geschäftsführer nicht um dieselbe Person handeln.

Insbesondere im Mittelstand handelt es sich bei Haupteigentümer und Geschäftsführung im Regelfall um dieselbe Person, sodass aus diesen Rollen keine Interessensdivergenz entsteht. Sollte der Gesellschafter jedoch bereits eine Fremdgeschäftsführung betraut haben, können die Interessenslagen im Fall des Unternehmensverkaufs erheblich voneinander abweichen – mit direktem Einfluss auf die Struktur sowie die Führung des Prozesses.

Die Interessen

Sowohl Eigentümer als auch Geschäftsführer haben in aller Regel ein gemeinsames Interesse an der erfolgreichen Weiterentwicklung des Unternehmens. Potenzielle Investoren werden nach Kriterien wie strategischem Fit, entstehenden Synergien oder möglichen Markt- und Lieferantenzugängen beurteilt.

Die Gesellschafter für sich betrachtet haben beim Verkauf ihres Unternehmens in erster Linie ein Interesse an der Optimierung des erzielbaren Kaufpreises. Neben dem Verkaufserlös spielen bei der Wahl für einen Investor jedoch auch weiche Faktoren eine Rolle. Diese könnten beispielsweise die Beibehaltung des Firmennamens, eine Fortführung des Unternehmens am Standort oder eine – wenn auch schwer durchsetzbare – Beschäftigungsgarantie für die Mitarbeiter sein.

Für das Management hingegen stehen oft andere Faktoren im Vordergrund: Es will seine Position im Unternehmen sichern, weiter möglichst autonom Entscheidungen fällen und das Gehalt auf gleichem Niveau halten.

Unabhängig der Interessen stützen die Eigentümer, je nach operativem Engagement im Unternehmen, ihre Entscheidungen ausschließlich auf die Aussagen des Managements. Das betrifft beispielsweise weitere strategische Planungen, die für den Kaufpreis relevant sein können, oder Aussagen zur Marktstellung. Durch diese Informationsasymmetrie verfügt die Geschäftsleitung über eine – speziell in mittelständischen Unternehmen stark ausgeprägte – Machtposition, die der Gesellschafter während des Prozesses kontrollieren muss.

 Der M&A-Prozess

Der Ablauf des M&A-Prozesses lässt sich grundsätzlich in zwei Phasen unterteilen: eine Vorbereitungs- und eine Umsetzungsphase. Die Vorbereitung besteht darin, eine Verkaufsstrategie zu erarbeiten, den Marktwert des Unternehmens zu ermitteln sowie potenzielle Investoren ausfindig zu machen. Für die spätere Ansprache müssen dann auch die geeigneten Unterlagen bereit stehen, insbesondere das Kurzprofil des Unternehmens sowie ein sogenanntes Information Memorandum. In der Umsetzungsphase werden in einem ersten Schritt die Investoren angesprochen, Angebote eingeholt und Management-Präsentationen abgehalten und in einem zweiten Schritt, nach Selektion der Investoren, die Due Diligence abgehalten sowie Kaufvertragsverhandlungen geführt – bis hin zum Signing und Closing.

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