BEPS trifft auch den Mittelstand

„Amazon, Facebook, Google und Starbucks zahlen kaum Steuern…“ oder „Luxemburg lockt international Konzerne“ – Schlagzeilen wie diese haben 62 Staaten und die OECD auf den Plan gerufen. Heraus kam „Base Erosion and Profit Shifting“, kurz BEPS. Auch der deutsche Mittelstand wird die Auswirkungen spüren.

Mit dem BEPS-Projekt, was sinngemäß mit „Erosion der Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung“ übersetzt wird, sollen missliebige Steuergestaltungen aufgedeckt und mit Gegenmaßnahmen bekämpft werden. Im Fokus stehen laut Politik vor allem internationale Großkonzerne. Die Konsequenzen daraus müssen aber alle international tätigen Unternehmen tragen. Auch Unternehmen, die kein BEPS betreiben, müssen sich zukünftig mit den erhöhten Dokumentationspflichten und den ausgeweiteten Verrechnungspreisrichtlinien auseinandersetzen, was insbesondere für den Mittelstand eine spürbare Herausforderung sein wird.

Ob BEPS indes tatsächlich die amerikanischen Konzerne treffen wird, bleibt abzuwarten: Die USA haben sich bisher nicht eindeutig gegen das BEPS-Phänomen gestellt, und es ist auch nicht zu erwarten, dass sie den Wettbewerbsvorteil für ihre internationalen Konzerne aufgeben. Warum sollten sie auch? Wann die Gewinne an die Muttergesellschaft in den USA ausgeschüttet und besteuert werden, ist nur eine Frage der Zeit.

Einen Teil der Aktionspunkte, die BEPS umfasst, werden bereits 2016 in Kraft treten, für die anderen Punkte müssen noch weitere internationale Vereinbarungen getroffen werden. Ziel ist es, alle wesentlichen Punkte bis spätestens Ende 2017 umzusetzen. Nicht alle 15 Aktionspunkte von BEPS werden den Mittelstand berühren, im Wesentlichen betreffen ihn folgende:

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