Finanzielle Schieflagen vermeiden

Je nach Branche und Spezialisierung benötigen mittelständische Unternehmen in Deutschland verschiedene Versicherungen, um nicht in Schieflage zu geraten. Um sich gegen existenzbedrohenden Risiken abzusichern, müssen diese ermittelt und bewertet werden.

Ausgangspunkt für den Versicherungsschutz von Unternehmen ist in der Regel der Sachsubstanzschutz und die konkrete Absicherung gegen einen Betriebsunterbrechungsschaden. Hierfür schließen Unternehmen zunächst eine Sachversicherung gegen die üblichen Gefahren wie Feuer und Elementarschäden ab. Hinzu kommt ein Versicherungsschutz für Ertragsausfallschäden, bei dem vor allem die Haftzeit, also die Periode, in der der Versicherer einen Ertragsausfallschaden entschädigt, von besonderer Bedeutung ist. Lange Lieferzeiten oder behördliche Wiederaufbaubeschränkungen können beispielsweise die Unterbrechungszeit verlängern. Üblich sind Haftzeiten zwischen zwölf und 36 Monaten.

Immer dann, wenn die Zuliefererkette unterbrochen ist, können für die beteiligten Unternehmen gravierende Unterbrechungsschäden entstehen. Inzwischen gibt es auch die Möglichkeit, dass außerhalb der bisher üblichen versicherten Gefahren Versicherungsschutz eingekauft werden kann. Hierbei werden dann Vorkommnisse, wie zum Beispiel die Aschewolke des Eyjafjallajökull, zum versicherten Ereignis.

Haftpflichtversicherung = Vermögensschutz

Für Personen- und Sachschäden haften Unternehmen ihren Geschäftspartnern gegenüber in der Regel unbegrenzt. Die Haftpflicht kann als Achillesferse eines jeden Unternehmens bezeichnet werden. Eine ordentlich bemessene Haftpflichtversicherungsdeckungssumme ist daher essenziell. Je nach Branche und konkretem Tätigkeitsspektrum sollten im Vorfeld etwaige Großschaden-Szenarien simuliert werden. Im deutschen Mittelstand sind Deckungssummen von mindestens zehn Mio. Euro für Personen-, Sach- und Produkthaftpflichtschäden inzwischen Standard. Eine Obergrenze gibt es nicht. Branchenabhängig empfehlen Makler deutlich höhere Deckungssummen. Haftpflicht-Versicherungsschutz kann in diesen Fällen auch durch mehrere Risikoträger eingekauft werden.

Ein besonderes Augenmerk gilt es auch auf die Vermögensschäden zu richten. Diese sind in Deutschland nur eingeschränkt zu versichern, wenn sie denn keine direkte Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Kann ein Produktmangel direkt zu einem Personenschaden führen, ist eine Rückrufkostenversicherung dringend zu empfehlen. Dieses trifft beispielsweise häufig auf Automobilzulieferer und Lebensmittelhersteller zu.

Können Pflichtverletzungen durch Unternehmensleiter und/oder Führungskräfte zu einem existenzbedrohenden Vermögensschaden führen, ist eine D&O-Versicherung unerlässlich.

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