Website-Icon Unternehmeredition.de

Schutz vor Ideenklau

In unserer globalisierten Welt wird es immer leichter, Plagiate kostengünstig herzustellen und auf den Weltmärkten zu verteilen. Doch wie lässt sich der Handel mit solchen Plagiaten bekämpfen und eigene Innovationen schützen? Eine Frage, die gerade bei der Internationalisierung von zentraler Bedeutung ist.

Es ist eine Grundvoraussetzung, dass die eigene Innovation vor Plagiaten geschützt wird. Der gewerbliche Rechtsschutz stellt hierfür einen Strauß von Schutzrechten, wie das Patent oder Gebrauchsmuster, die eingetragene Marke, das eingetragene Design für ästhetische Produktgestaltungen oder den Sortenschutz für Pflanzenzüchtungen, zur Verfügung. Wichtig ist es, durch eine geeignete Auswahl an Schutzrechten, sowohl der Art nach als auch in der territorialen Auswahl, einen vernünftigen Schutz zu erlangen. Dabei gilt es, Wettbewerber durch gezielte „Nadelstiche“ möglichst gut an der Verbreitung von Plagiaten zu hindern.

Welcher Schutz für welche Anforderung?

Es stellt sich die Frage, ob eine technische Erfindung nicht besser durch Geheimhaltung als durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden kann. Mit einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung wird die Erfindung ja gerade offenbart und damit Dritten zugänglich. Handelt es sich etwa um ein Produktionsverfahren, das im stillen Kämmerlein durchgeführt wurde und sich am so erzeugten Produkt nicht ablesen lässt, wird der Wettbewerb auch Schwierigkeiten haben, von einer solchen Erfindung zu erfahren und sie zu nutzen. Allerdings muss dann auch dafür gesorgt werden, dass die Erfindung wirklich geheim bleibt, was nicht immer ganz einfach und oft auch nicht „umsonst“ zu haben ist. Man denke nur an einen Mitarbeiterwechsel. Wenn die Erfindung aber durch die Verbreitung eines entsprechenden Produktes offenkundig wird, ist das Patent oder Gebrauchsmuster das Mittel der Wahl.In unserer globalisierten Welt wird es immer leichter, Plagiate kostengünstig herzustellen und auf den Weltmärkten zu verteilen. Doch wie lässt sich der Handel mit solchen Plagiaten bekämpfen und eigene Innovationen schützen? Eine Frage, die gerade bei der Internationalisierung von zentraler Bedeutung ist. 

Schutzrecht effektiv durchsetzen

Wie kann ich nun mein erlangtes Schutzrecht effektiv durchsetzen? Grundsätzlich sind gewerbliche Schutzrechte vor den Zivilgerichten in einem ordentlichen Rechtsstreit gegen den vermeintlichen Verletzer durchzusetzen. Das kann sich jedoch über Monate oder Jahre ziehen. In einfach gelagerten und eindeutigen Fällen kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht, die sehr schnell zu einem vorläufigen gerichtlichen Verbot der weiteren Verletzung führt. In einigen Ländern müssen beide Verfahren sogar zeitgleich oder das ordentliche Verfahren innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen, also nicht nur auf Verlangen des vermeintlichen Verletzers, eingeleitet werden.

Ein anderes probates Mittel ist die Grenzbeschlagnahme durch den Zoll. Alle Mitgliedstaaten der WHO haben sich dazu verpflichtet, dieses Rechtsmittel vorzusehen und auf Antrag schutzrechtsverletzende Produkte bei der Einfuhr in ihr Territorium an der Grenze im Wege der Grenzbeschlagnahme aufzuhalten. China hat die Grenzbeschlagnahme nicht nur bei der Einfuhr von Waren nach China, sondern auch bei der Ausfuhr aus China heraus vorgesehen. Aber auch hier bleibt die Beschlagnahme der Ware durch den Zoll der gerichtlichen Überprüfung vorbehalten. Bis dahin ist die Ware jedoch erst einmal aus dem Verkehr gezogen. Die Lagerkosten hierfür trägt allerdings zunächst der Schutzrechtinhaber. Dessen muss man sich bewusst sein.

Nun eignen sich nicht alle Schutzrechte für eine Grenzbeschlagnahme. Bei technischen Erfindungen wird sich ein Zollbeamter schwer tun, eine Patent- oder Gebrauchsmusterverletzung zu erkennen. Bei Marken oder Design, bei denen er nur die äußere Erscheinung der Marken bzw. Produkte vergleichen muss, wird er sich leicht tun. Der Marke kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da ein vorsätzlich handelnder Verletzer so nah wie möglich an das Original herankommen möchte und damit auch die Marke übernehmen wird.

Man tut China sicher Unrecht, wenn man es immer noch als Land der Plagiatoren ansieht. Im Bereich der Massenartikel mag es noch zutreffen. China hat aber viel getan und einen wirksamen Schutz eingeführt. Daher ist ein wirksamer Marken- und/oder Designschutz für solche Artikel, die vorwiegend in China kopiert werden, sinnvoll und die Hinterlegung dieser Eintragung beim chinesischen Zoll ein sehr effektives Mittel, um Plagiate an der Quelle aufzuhalten.


Zur Person

Detlef von Ahsen ist Diplom-Ingenieur und Patentanwalt mit dem Schwerpunkt Maschinenbau beim Patent- und Rechtsanwaltbüro Kuhnen & Wacker. Vor seiner Ausbildung zum Patentanwalt war Detlef von Ahsen eineinhalb Jahre als Produktingenieur für Untertagebohrmotoren für die Erdgas-/Erdölexploration tätig, kennt also auch die „Entwicklerseite“. Als Patentanwalt hat er Verletzungsverfahren im In- und Ausland betreut. www.kuhnen-wacker.de

Die mobile Version verlassen