M&A-Transaktionen richtig versichern

Die Versicherung von Garantien und Freistellungen im Unternehmenskaufvertrag wird immer üblicher, auch hinsichtlich der Steuerrisiken. In manchen Verhandlungen ist eine Versicherung sogar Bedingung, um eine Einigung über die Haftungsverteilung zu erzielen. Doch was ist beim Abschluss einer solchen Versicherung zu beachten?

Zentraler Bestandteil von Unternehmenskaufverträgen sind Zusicherungen des Verkäufers über den Zustand des Unternehmens (Warranties/Garantien) sowie Regelungen zur Schadloshaltung vor etwaigen erkannten Risiken (Indemnifications/Freistellungen). Marktüblich ist, dass die Verkäufer auch Garantien über den steuerlichen Zustand des Unternehmens abgeben sowie die Käufer von Steuerrisiken der Vergangenheit freistellen. Die Interessen zwischen Käufer und Verkäufer sind dabei naturgemäß gegenläufig und ziehen oftmals umfangreiche und langwierige Verhandlungen nach sich. Insbesondere materielle steuerliche Risiken oder Spezialfälle können die Verhandlungen ins Stocken bringen. Deshalb wird versucht, Risiken über eine gesonderte Versicherung abzudecken – die Warranty & Indemnity-Insurance oder W&I-Versicherung. Ursprünglich kommen solche Versicherungen aus dem angloamerikanischen Markt, werden inzwischen aber auch in Europa nicht nur in Transaktionen mit Beteiligung von Private Equity-Unternehmen aktiv genutzt.

Arten der W&I-Versicherung im Steuerbereich

Typischerweise geht es bei W&I-Versicherungen darum, das Risiko von Steuernachzahlungen abzudecken, die sich aufgrund einer Betriebsprüfung ergeben. Dies betrifft insbesondere steuerlicher Sondersachverhalte aus Umstrukturierungen oder grenzüberschreitenden Tätigkeiten, aber auch interne Verrechnungspreise. Eine solche W&I-Versicherung kann sowohl als Verkäufer- als auch als Käuferversicherung abgeschlossen werden und bietet in beiden Varianten Vorteile für beide Seiten. Die Verkäufer-W&I-Versicherung hat den Charakter einer Haftpflichtversicherung und deckt die Haftungsansprüche des Käufers oder eines Dritten aus dem Unternehmenskaufvertrag gegen den Verkäufer ab. Allerdings wird üblicherweise ein Selbstbehalt vereinbart, für den der Verkäufer im Schadensfall genauso einstehen muss wie für den über die Versicherungssumme hinausgehenden Betrag. Ein wesentlicher Vorteil für den Verkäufer ist dabei, dass er den gesamten Kaufpreis sofort vereinnahmen kann und sich dieser nicht um einen anteiligen Einbehalt als Haftungsmasse für abgegebene Garantien reduziert.

Die Käufer-Police entspricht dagegen einer Vermögensschadenversicherung und hat für den Käufer den Vorteil, dass er einen eigenen Anspruch gegenüber der Versicherung erwirbt. Entsprechend ist der Käufer nicht auf die Durchsetzbarkeit seines Anspruchs gegenüber dem Verkäufer oder auf dessen Leistungsfähigkeit angewiesen. Er kann sogar Steuerrisiken versichern, für die der Verkäufer keine Freistellung gewährt.

Insgesamt können also die finanziellen Risiken beim Unternehmenskauf durch eine W&I-Versicherung auf beiden Seiten reduziert werden.

1
2
Vorheriger ArtikelFührungskräfte für Auslandsmärkte
Nächster ArtikelDie Krux bei der Stakeholder-Kommunikation