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Von Unternehmen, Spenden und Steuern

Rund 4,7 Mrd. EUR haben deutsche Privatpersonen laut einer aktuellen Studie der Gesellschaft für Konsumforschung gespendet – so viel wie noch nie zuvor. Während das private Spendenverhalten häufig anlassbezogen verläuft, sollten Unternehmen eher strategisch vorgehen – und das aus gutem Grund.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Als freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung unterscheidet sich die Spende beispielsweise von Sponsoring oder Mitgliedsbeiträgen. Als Gegenleistung winken Steuervorteile. Privatpersonen können den Betrag einer Spende oder deren Gegenwert allerdings nur bis maximal 20% ihrer Gesamteinkünfte absetzen. Einkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Berechnung dieser Obergrenze und beim Spendenabzug außen vor.

Unternehmer können die Steuervorteile unter Umständen noch besser ausnutzen. Der maximale Abzugsbetrag beläuft sich bei ihnen alternativ auf 4‰ der Summe der gesamten Umsätze sowie der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter – bei Gesellschaftern anteilig entsprechend der Höhe des Gesellschaftsanteils des jeweiligen Steuerpflichtigen. Ein eventueller überschießender Betrag, der sich im betreffenden Zeitraum aufgrund der genannten Limits nicht auswirkt, lässt sich zeitlich unbegrenzt vortragen, also in späteren Veranlagungszeiträumen absetzen. Erfolgt die Spende nicht aus Privatvermögen, sondern durch ein Unternehmen, so reduziert sie die anfallenden Gewerbe- und Körperschaftsteuern in vergleichbarem Umfang.

Die genannten Steuervorteile sind an einige Voraussetzungen geknüpft. Zum einen muss die empfangende Organisation steuerbegünstigt sein, also gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke erfüllen. Die Förderung fest abgegrenzter Personenkreise wie der Mitglieder einer Familie oder der Mitarbeiter eines Unternehmens fällt nicht darunter. Bei ausländischen Empfängern ist es Sache des Steuerpflichtigen, durch die Vorlage geeigneter Belege nachzuweisen, dass jene die Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. Der Steuerpflichtige wiederum muss seine Spende ebenfalls belegen. Bei Einzelspenden unter 200 EUR genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt der betreffende Zahlungs- oder Buchungsbeleg nebst einigen Pflichtangaben zum Empfänger. Größere Spenden lassen sich nur durch eine vom Empfänger ausgestellte Spendenbescheinigung nachweisen.

© GfK 2014 | Bilanz des Helfens 2014 | 05. März 2014

Spenden mit positiven Effekten

Corporate Social Responsibility (CSR) ist mittlerweile eine unbestrittene Notwendigkeit für den Unternehmenserfolg. So berücksichtigen nach der aktuellen Global CSR Study weltweit bereits mehr als acht von zehn Menschen konkrete CSR-Aspekte in ihren Entscheidungen für einen Arbeitsplatz oder im Rahmen ihrer Kaufentscheidung. Entsprechend hat die Menge und Vielfalt von CSR-Engagements in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Folglich entsteht eine neue Herausforderung: Es wird zunehmend schwierig, die nötige Aufmerksamkeit breiter Zielgruppen für CSR-Themen zu gewinnen. Genau dies ist aber nötig, wenn nicht nur ein Negativimage vermieden, sondern auch positive Effekte für das Unternehmen erzielt werden sollen.

Ein Unternehmen ist für den Abverkauf seiner Produkte und sein wirtschaftliches Handeln verantwortlich, hat aber auch gleichzeitig die Aufgabe, sich für die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen zu engagieren. Dieses Engagement, ob für soziale Standards und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung, für die Umwelt oder gegen Rassismus, kann in Form von „Corporate Giving“, also der Vergabe von Geld- und Sachspenden oder von „Corporate Volunteering“, d.h. Zeitspenden der Mitarbeiter für gemeinnützige Belange, seinen Ausdruck finden. Oder auch in einer längerfristigen Zusammenarbeit mit Nonprofit-Organisationen, die als Partner die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen durch ihre Projekte in die Praxis umsetzen können.

Glaubwürdigkeit und Vertrauen

Für Unternehmen und Organisation wirken sich solche Maßnahmen aber nur dann positiv aus, wenn das CSR-Engagement zu beiden Partnern, ihren Werten, ihrer Positionierung und ihren Produkten passt. Glaubwürdigkeit und Vertrauen lassen sich bei Kunden und Spendern gleichermaßen nur durch dauerhaft verantwortungsbewusstes Handeln erzielen. Der Aufbau einer Partnerschaft wird deshalb intensiv gemeinsam vorbereitet und beinhaltet die sorgfältige Überprüfung, ob die Werte und Ziele beider Partner übereinstimmen. Denn gerade international agierende Unternehmen haben oftmals das Interesse, sich an Produktionsstandorten oder in den Lieferantenländern auch sozial zu engagieren.


Zu den Personen

Dr. Stefan Fritz (l.) leitet das Stiftungsmanagement der HypoVereinsbank. Thomas Schiffelmann ist Leiter Marketing von Handicap International in Deutschland. Beide sind als Dozenten an der Frankfurt School of Finance & Management im Bereich Stiftungen tätig.

www.hypovereinsbank.de/stiftungenwww.handicap-international.de

Die komplette Bilanz des Helfens 2014” des Deutschen Spendenrates finden Sie hier

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