“Wir wünschen uns ein umfassendes Private Equity-Gesetz” (Ausgabe 1/2008)

Interview mit Jürgen R. Thumann, Präsident, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Seit Oktober 2007 liegt ein weitgehend fertiger Entwurf zum sogenannten “Private Equity-Gesetz” vor, der vielfach kritisiert wurde
Seit Oktober 2007 liegt ein weitgehend fertiger Entwurf zum sogenannten “Private Equity-Gesetz” vor, der vielfach kritisiert wurde. Kernpunkt ist die steuerliche Behandlung von Private Equity-Beteiligungen nach dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG). Im Interview bezieht BDI-Präsident Thumann Stellung zu den Auswirkungen des geplanten Private Equity-Gesetzes auf die Mittelstandsfinanzierung, den dringendsten Nachbesserungsbedarf und die Bedeutung von Private Equity in Deutschland.
Unternehmeredition: Herr Thumann, wie beurteilen Sie das geplante Private Equity-Gesetz, und welche Auswirkungen wird es auf die Mittelstandsfinanzierung in Deutschland haben?
Thumann: Die Koalition ist auf dem richtigen Weg, attraktivere Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital in Deutschland zu schaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält dazu wichtige Maßnahmen. Dennoch dürfen wir uns nichts vormachen. Mit den jetzt geplanten Änderungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht werden wir uns im immer schärfer werdenden Wettbewerb um knappes Beteiligungskapital nicht behaupten können. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist, gemessen an den Erfordernissen, die Risikokapitalfinanzierung im Mittelstand auf breiter Front zu verbessern, deutlich zu eng gefasst. Der Gesetzentwurf konzentriert sich im Wesentlichen auf die Wagniskapitalbildung. Positiv ist – das möchte ich ausdrücklich unterstreichen – dass Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften steuerrechtlich jetzt als vermögensverwaltend angesehen werden. Dadurch wird die Ertragsbesteuerung der Wagniskapitalfonds ausgeschlossen. Das begünstigt Beteiligungen an jungen und innovativen mittelständischen Unternehmen. Privates Beteiligungskapital spielt aber nicht nur bei Unternehmensneugründungen eine Rolle. Auch bei der Wachstums- und Nachfolgefinanzierung wird Beteiligungskapital gebraucht. Hier fehlt der Koalition der Mut zu einer umfassenden Lösung, die die Beteiligungsfinanzierung des Mittelstands auf breiter Front verbessern könnte. Vor allem die steuerlichen Fragen werden nur halbherzig angegangen.
Unternehmeredition: Wo sehen Sie den dringendsten Nachbesserungsbedarf?
Thumann: Wir wünschen uns ein umfassendes Private Equity-Gesetz, das unabhängig von Eigenkapitalausstattung und Alter der Zielgesellschaft Beteiligungen regelt. Denn auch Kapitalbeteiligungen an mittelständischen Unternehmen in der Rechtsform der Personengesellschaft brauchen attraktive steuerliche Regelungen. Es geht nicht um steuerliche Präferenzregelungen für das Beteiligungsgeschäft. Fakt ist: Die Eigenkapitalfinanzierung wird steuerlich anders behandelt als die Fremdfinanzierung. Fakt ist auch, dass die Besteuerungsdifferenz zu Lasten der Eigen- und Beteiligungsfinanzierung geht. Daran ändert auch die zum Jahresbeginn in Kraft getretene Unternehmensteuerreform nichts. Die Vorschriften für Verlustabzugsbeschränkungen beim Erwerb von Anteilen durch einen Wagniskapitalfonds sind viel zu defensiv. Es reicht nicht, die durch die Neuregelung entstandenen Verwerfungen für die überschaubare Gruppe der kleinen und jungen Unternehmen zu begrenzen. Darüber hinaus sollte die Nutzung des Verlustvortrags nicht vom Vorhandensein stiller Reserven abhängig gemacht werden. Auf unserem “Wunschzettel” an die Politik steht schließlich die Anhebung der sogenannten Wesentlichkeitsgrenze nach § 17 EStG auf 10%. Das würde Private Equity auch bei der Wagnisfinanzierung für “Business Angels” attraktiver machen.
Unternehmeredition: Wie ist der aktuelle Zeitplan? Besteht noch Hoffnung auf Änderungen?
Thumann: Soviel ich weiß, soll das Gesetz bis zum Frühjahr in trockenen Tüchern sein. Ich will nicht ausschließen, dass es noch Änderungen geben wird. Die Politik hat sich wiederholt dem Ziel verschrieben, die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen zu verbessern. Bislang hat sie aber daraus nicht die notwendigen politischen Konsequenzen gezogen. Der Gesetzgeber sollte die politische Chance dieses Vorhabens nutzen. Denn der volkswirtschaftliche Nutzen von Private Equity ist, trotz vereinzelter unerfreulicher Beispiele aus der Praxis, eindeutig positiv. Zentrale Aufgabe wird es sein, die offenkundigen Schwachstellen des deutschen Beteiligungsmarktes konsequent und nachhaltig anzupacken. Nur so wird dieser seiner Rolle als Finanzie­rungsinstrument für den Mittelstand gerecht.
Unternehmeredition: Wieso ist es Ihrer Meinung nach wichtig, den deutschen Beteiligungsmarkt zu stärken?
Thumann: Deutschland braucht eindeutig mehr Beteiligungskapital. Denn viele Mittelständler haben weiterhin ein Eigenkapitalproblem, weil die Eigenkapitalbildung aus Erträgen allein nicht ausreicht. Die aktuelle Entwicklung ist positiv, man kann sie aber nicht zum Maßstab machen. Der deutsche Beteiligungsmarkt weist im internationalen Vergleich noch erhebliche Rückstände auf. Dies ist nicht zuletzt auch Folge unzulänglicher steuerlicher und institutioneller Rahmenbedingungen. Dies muss korrigiert werden. Wenn wir es nicht schaffen, die Rahmenbedingungen für Unternehmensbeteiligungen nachhaltig zu verbessern, wird Beteiligungskapital weiterhin einen Bogen um Deutschland machen. Dies kann keiner wollen.
Unternehmeredition: Wie beurteilen Sie die Bedeutung von Private Equity in Deutschland bei der Finanzierung des Mittelstandes? Was raten Sie Unternehmern?
Thumann: Angesichts weitreichender struktureller Veränderungen im Finanzierungsumfeld mittelständischer Unternehmen wird die Finanzierung über Beteiligungskapital immer wichtiger. Für Unternehmensneugründungen ist Wagniskapital nicht selten der Engpassfaktor. Der Innovationserfolg technologieorientierter Unternehmen hängt wesentlich davon ab, inwieweit es gelingt, ausreichende private Finanzierungsmittel zu mobilisieren. Gleiches gilt für die Wachstums- und Nachfolgefinanzierung im Mittelstand. Tatsache ist, dass sich in den deutschen Unternehmen noch keine Beteiligungskultur herausgebildet hat, wie sie in vielen anderen Ländern üblich ist. Nach wie vor scheuen viele Mittelständler die Kapitalbeteiligung an ihrem Unternehmen. Eigenständigkeit und kulturelle Identität sind hohe Werte für deutsche Familienunternehmer. Ich setze auf die neue Generation von Firmeninhabern. Sie sind häufig gezwungen, zeitgemäße Antworten auf die Globalisierung zu finden. Die damit einhergehenden Finanzierungserfordernisse können den Weg für eine zunehmende Nachfrage nach Private Equity auch in Deutschland bereiten. Sicher ist Beteiligungskapital keine Patentlösung und nicht für jedes Unternehmen gleichermaßen geeignet. Private Equity muss zur Firmenkultur passen. Aber die Finanzindustrie bietet auch für “nicht alltägliche” Finanzierungsprojekte maßgeschneiderte Lösungen an. Ich rate den Unternehmen, die bestehenden Möglichkeiten auszuloten.
Unternehmeredition: Herr Thumann, vielen Dank für das Gespräch!
Das Interview führte Markus Hofelich.
Zur Person: Jürgen R. Thumann
Jürgen R. Thumann ist seit 2005 Präsident des BDI und gehört bereits seit 1991 dem BDI-Präsidium an. Außerdem hat er den Vorsitz im strategischen Lenkungsausschuss der Heitkamp & Thumann KG inne, bei der er bis 1998 persönlich haftender Gesellschafter war. Der BDI vertritt mit seinen 37 Mitgliedsverbänden die Interessen von mehr als 100.000 Unternehmen mit über 8 Mio. Beschäftigten. Er setzt sich ein für weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung, Wettbewerb, Unternehmergeist und Marktwirtschaft. www.bdi.eu

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