„Flottweg gehört den Familienstiftungen“

Der Zentrifugenhersteller Flottweg hat prominente Wurzeln: Gründer war der Sohn des Ottomotor-Erfinders. Für die Nachfolge beschritt der Hidden Champion unkonventionelle Wege. Der Aufsichtsratsvorsitzende Peter Bruckmayer erklärt, warum.

Unternehmeredition: Herr Bruckmayer, seit 2014 ist die Flottweg SE zu 100 Prozent in der Hand dreier Stiftungen. Zu der bereits bestehenden gemeinnützigen Stiftung kamen noch zwei Familienstiftungen. Was hat Sie zu dieser Lösung bewogen?

Bruckmayer: Bei dem Anfang 2000 durchgeführten Buy-out haben wir das komplette oberste Management und einen externen Berater – insgesamt acht

Peter Bruckmayer (© Flottweg SE)
Gestaltete einen MBO und leitete später die Stiftungslösung ein: Peter Bruckmayer, Aufsichtsratsvorsitzender von Flottweg . (© Flottweg SE)

natürliche Personen – am Unternehmen beteiligt. Aufgrund von Schenkungen und Erbschaften werden die Gesellschafter über die Jahre hinweg erheblich zunehmen. Für die gewünschte Unternehmenskontinuität ist das aber nicht gut. Wenn außerdem einmal nicht mehr alle Gesellschafter im Unternehmen tätig sind, werden die Interessen unterschiedlich sein. Da achten viele primär nur noch auf die Gewinnausschüttungen.

Und ging der Prozess problemlos vonstatten?

Eher weniger, die Familiengesellschafter – zu diesem Zeitpunkt bereits schon über zwanzig – mussten überzeugt werden, denn man enteignet sich ja. Den ursprünglichen Gesellschaftern gehört das Unternehmen nicht mehr, sondern den Familienstiftungen. Das war der größte Knackpunkt, denn einige sahen sich nur noch als Zahlungsempfänger. Das wichtigste Argument für alle war aber, dass das Unternehmen langfristig stabiler ist und mögliche Familienzwiste neutralisiert werden.

Wobei es ja nicht ausgeschlossen ist, dass Familienmitglieder künftig im Unternehmen tätig sind, oder?

Nein, das ist nicht ausgeschlossen. Unter anderem wählen die drei Stiftungen zusammen die Aufsichtsräte und Vorstände. Im Stiftungsrat sind neben Familienmitgliedern auch externe Personen und jeweils ein Vorstandsmitglied vertreten. Damit treten die wirtschaftlichen Aspekte des Unternehmens mehr in den Vordergrund als persönliche Interessen. Zurzeit sind auch Mitglieder des Stiftungsrates und ehemalige Gesellschafter im Aufsichtsrat vertreten, das muss aber nicht so sein.

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