Dr. Dieter Hundt, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): In den Papierkorb! (Ausgabe 1/2008)

Gesetzliche Mindestlöhne sind unsozialDie Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 zeigen Erfolge. Nach dem Prinzip “Fördern und Fordern” erhalten Menschen, die früher arbeitslos und reine Fürsorgeempfänger waren, eine berufliche Perspektive und bei Bedürftigkeit ergänzende Transferleistungen vom Staat
Von Dr. Dieter Hundt, Präsident, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Die Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 zeigen Erfolge. Nach dem Prinzip “Fördern und Fordern” erhalten Menschen, die früher arbeitslos und reine Fürsorgeempfänger waren, eine berufliche Perspektive und bei Bedürftigkeit ergänzende Transferleistungen vom Staat. Die Tatsache, dass jemand sein Arbeitseinkommen mit staatlicher Unterstützung aufstockt, hängt in der überwältigenden Mehrheit der Fälle nicht mit zu niedrigen Löhnen zusammen, sondern damit, dass der betreffende Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt oder Alleinverdiener in einer Familie ist. Es ist also nicht zulässig, von der Aufstockung auf vermeintlich unsoziale Arbeitsbedingungen zu schließen – zumal die meisten Aufstocker die Bedürftigkeit bereits nach kurzer Zeit überwinden.
Desaster bei der Post
Da Aufstocker mit Vollzeitjob im Schnitt mehr als 10 Euro pro Stunde verdienen, würden auch gesetzliche Mindestlöhne in vielen Fällen nichts am Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen ändern. Ein verheirateter Alleinverdiener in Vollzeittätigkeit mit zwei Kindern müsste mindestens 13 Euro pro Stunde verdienen, um keinen Anspruch mehr auf staatliche Aufstockung zu haben. Gerade für gering Qualifizierte ohne Berufsabschluss – und das ist mehr als die Hälfte aller Aufstocker – ist das aber keineswegs realistisch. Gesetzliche Mindestlöhne würden allenfalls dazu führen, dass Aufstocker ihre Arbeitsplätze verlieren und in der Folge ausschließlich von sozialen Transferleistungen leben. Das wäre für den Staat teurer, als bestehende Arbeitsverhältnisse aufzustocken. Das Desaster bei der Post beweist, dass gesetzliche Mindestlöhne Arbeitsplätze vernichten und verhindern, dass neue entstehen. Das staatliche Lohndiktat für Briefdienstleister ist ein Monopolsicherungslohn zur Verhinderung von Wettbewerb. Durch einen erzwungenen Lohn, der 30% über dem Marktlohn liegt, geraten derzeit vor allem mittelständische Briefdienstleister in existenzielle Gefahr. Zahlreiche Unternehmen der Branche mussten bereits Insolvenz anmelden, mehrere tausend Arbeitsplätze sind betroffen.
Angriff auf die Tarifautonomie
In Frankreich hat der gesetzliche Mindestlohn dazu beigetragen, dass die Jugendarbeitslosigkeit auf inzwischen über 22% gestiegen ist. Die immer wieder aufflammenden Vorstadtunruhen sind eine erschreckende Folge dieser dramatischen Entwicklung. In Deutschland wäre die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne vor allem für die wirtschaftlich schwächeren neuen Bundesländer eine Katastrophe. Mit einem neuen Entsendegesetz und der Aktivierung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes plant der Bundesarbeitsminister die nächste Attacke auf den Arbeitsmarkt. Würden die Entwürfe Gesetz, könnten gesetzliche Mindestlöhne selbst mehrheitlich angewendete Tarifverträge verdrängen. Das wäre ein brutaler Angriff auf die vom Grundgesetz geschützte Tarifautonomie. Seit Jahrzehnten ist die Tarifautonomie ein Garant für sozialen Frieden und allgemeinen Wohlstand in Deutschland. Daher gehören die Gesetzentwürfe des Bundesarbeitsministers nicht ins Gesetzblatt, sondern in den Papierkorb.
Fazit:
Gesetzliche Mindestlöhne sind unsozial. Sie nehmen vielen gering qualifizierten und langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf Beschäftigung. Löhne können sich auch bei einfachen Arbeiten nur an der Produktivität der jeweiligen Tätigkeit orientieren. Nur dann entstehen wettbewerbsfähige Arbeitsplätze, nur dann haben gering Qualifizierte eine Chance auf Einstieg in den Arbeitsmarkt.

 

Autorenprofil

Dr. Dieter Hundt (info@bda-online.de) ist Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Von 1975 bis 2008 war er geschäftsführender Gesellschafter der Allgaier Werke GmbH, Uhingen. Dort übernahm er im Januar 2008 den Vorsitz des Aufsichtsrats. www.bda-online.de, www.allgaier.de

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