„Personal ist das wesentliche Vermögen eines Unternehmens“

Im Gespräch mit Timon Heinrich, Vorstand der Hansen & Heinrich AG, über das breite Angebot des Unternehmens.

Unternehmeredition: Herr Heinrich, von Notenbanken manipulierte Märkte, Handelskriege, Brexit – welche übergeordnete Strategie verfolgen Sie bei dieser Gemengelage als Vermögensverwalter?

Heinrich: Wir sind überzeugt, dass man den vielfältigen Risiken am besten mit einer breit diversifizierten Vermögensstruktur begegnet: Aktien, Anleihen, Liquidität, Edelmetalle, Immobilien, Versicherungen, Unternehmensbeteiligungen, Kunst – jede Komponente hat ihre Vor- und Nachteile. Deshalb ist es so wichtig, regelmäßig die Struktur seines Vermögens mit seinen materiellen und inhaltlichen Zielen abzugleichen. Es gibt keine pauschal richtige oder falsche Mischung. Vielmehr handelt es sich immer um eine einzigartige Komposition für den jeweiligen Vermögensinhaber, idealerweise unter Einbeziehung der nächsten Generation(en).

Neben der klassischen Vermögensverwaltung haben Sie das Angebot für Unternehmen ausgebaut. Um welche Themen geht es hier?

Erfolgreiche Unternehmer verstehen es besonders gut, die richtigen Mitarbeiter zu finden und dauerhaft im Unternehmen zu halten. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass das Personal zwar nicht als Posten in der Bilanz erscheint, aber letztlich das wesentliche Vermögen eines Unternehmens ausmacht. Aufrichtige Wertschätzung für die Mitarbeiter durch die Inhaber trägt zu exzellenter Leistung und Freude an der Arbeit bei – und das spüren wiederum die Kunden. Wir unterstützen Unternehmer dabei, die gesetzlichen Möglichkeiten optimal für ihre Mitarbeiter anzuwenden und die eigene Arbeitgebermarke zu stärken.

 

Welche Maßnahmen sollten Unternehmen zum Beispiel im Hinblick auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) oder die betriebliche Krankenversicherung ergreifen?

Sie sollten es als Chance der Mitarbeiterförderung betrachten. Es besteht schon seit 2002 für jeden Angestellten ein Rechtsanspruch auf die Möglichkeit, betriebliche Altersversorgung (BAV) durch eine Gehaltsumwandlung zu betreiben. Dies erfolgt bis zu gewissen Beträgen steuer- und sozialversicherungsfrei. Das BRSG verpflichtet die Arbeitgeber, den wesentlichen Teil der Ersparnis an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Ab einer mittleren zweistelligen Mitarbeiterzahl ist es möglich, für seine gesetzlich versicherten Mitarbeiter inhaltlich Krankenzusatzversicherungen zu Topkonditionen abzuschließen. Die Gruppentarife sind nicht nur kostengünstiger und leistungsstärker als private Tarife, sondern ermöglichen unkomplizierten Zugang durch zum Teil stark vereinfachte Gesundheitsfragen. Je nach Bedarf des Unternehmens können unterschiedliche Tarifbausteine kombiniert werden. Sehr beliebt sind bei unseren Mandanten Zahnzusatzversicherungen, weil dort der Nutzen für die Mitarbeiter besonders spürbar ist.

Besteht auch bei der Sicherung von Pensionsregelungen Handlungsbedarf, zum Beispiel für geschäftsführende Gesellschafter?

Oh ja, es lohnt sich sowohl die Überprüfung des Zusagentextes als auch die Anpassung der Rückdeckung. Dabei können wir als unabhängiger Vermögensverwalter mit eigener Versicherungsmaklergesellschaft das Beste aus den verschiedenen Welten bieten: Sowohl solide Versicherungsverträge als auch innovativere Rückdeckungen durch Investmentfonds oder individuelle Wertpapierdepots werden bei uns auf Wunsch kombiniert und professionell betreut.


Zur Person

Timon Heinrich,
Vorstand, Hansen & Heinrich AG

info@hansen-heinrich.de

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