Restrukturierungsverfahren mit Kopfschmerz

Restrukturierungsverfahren in Deutschland haben einen schlechten Ruf: Das meint zumindest der Interessensverband TMA. Auf seiner Jahrestagung stellt er Forderungen auf.

Q-Cells und Pfleiderer wecken schlechte Erinnerungen in der deutschen Restrukturierungsszene: 2011 hatte das Landesgericht Frankfurt das bei Pleiderer angewendete Schuldverschreibungsgesetz für nicht anwendbar befunden. Das hessische Oberlandesgericht bestätigte diese Einschätzung. Die Folge: Die Unternehmen gingen pleite und mussten Insolvenzverfahren durchlaufen. Letztes Jahr entschied dann der Bundesgerichtshof, dass das Schuldverschreibungsgesetz sei sehr wohl anwendbar gewesen sei– für die Unternehmen und Gläubiger war das aber zu spät. Aus Sicht des TMA Deutschland e.V., des deutschen Ablegers der in Chicago ansässigen Turnaround Management Association, sind diese Fälle beispielhaft für deutsche Restrukturierungsverfahren: Rechtliche Unsicherheit und Fehlurteile prägen sie. Die Folge: Ausländische Investoren gehen erstmal auf Distanz. Nur zu gut, so die TMA anlässlich ihrer Jahrestagung in Frankfurt, dass die EU-Kommission bei der Vereinheitlichung des Insolvenzrechts Fortschritte macht.

Denn am liebsten wickelten Experten Restrukturierungsverfahren nach englischem oder amerikanischem Vorbild ab. In Deutschland hat man 2012 einen Schritt in diese Richtung getan: Mit dem Gesetz zur Erleichterten Sanierung von Unternehmen, kurz ESUG, können Unternehmen ein Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung durchführen oder sich dem Zugriff der Gläubiger entziehen – für drei Monate. Vorbild war Chapter 11 der amerikanischen Insolvenzordnung: Unternehmen sollen ermutigt werden, frühzeitig Sanierungsschritte einzuleiten und nicht das Schlimmste abzuwarten – bis der Insolvenzverwalter kommt. Doch in den anderen europäischen Ländern herrschen wieder andere Insolvenzordnungen. Im schlimmsten Fall müssen multinationale Unternehmen in einem Land Insolvenzverfahren anmelden, während in einem anderen noch Restrukturierungsverfahren möglich sind.

Der TMA fordert deswegen schon lange eine einheitliche Sanierungskultur in Europa. Doch auch mit Deutschland ist er noch nicht ganz zufrieden. „Es kann immer noch passieren, dass ein großes mittelständisches Unternehmen mit Millionenumsatz bei einem relativ kleinen und in Insolvenzfragen unerfahrenen Amtsgericht abgewickelt wird, da dort der Stammsitz ist“, erklärt Oliver Kehren weiter. Die Rechtsprechung müsse vereinheitlicht werden. www.tma-deutschland.org

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