Angleichung von Interessen, Motivation und Anreizen

Die Branche der Sanierungs- und Restrukturierungberater hat in den vergangenen Jahren enormes Vertrauen verloren. Einerseits durch selbstverschuldetes und durchaus fragwürdiges Vorgehen, anderseits durch negative mediale Berichterstattung. Zur Untermauerung dieses Befunds können zahlreiche Fälle herangezogen werden. Die Branche selbst, so die These, muss diesen Fehlentwicklungen gegensteuern und Wege zu einem neuen Verständnis der Sanierungsberatung institutionalisieren, damit das zukünftige Bild der Branche nachhaltig profitieren kann. Eine mögliche Form, nachhaltiges Vertrauen wiederherzustellen, könnte die variable Vergütung bei Erfolg sein.

Moderne Restrukturierungspraxis
Die moderne Restrukturierungsberatung hat die Aufgabe, die häufig bestehenden Interessen- und Informationsasymmetrien zwischen notleidenden Unternehmen, alten und evtl. neuen Kapitalgebern sowie Restrukturierungsberatern anzugleichen.
Ziel aller Beteiligten soll die dauerhafte Entwicklung einer gesunden Basis für den Fortbestand des Unternehmens sein. Wichtigste Faktoren hierfür sind die Schaffung von Transparenz über das sanierungsfähige Unternehmen und sein Geschäftsmodell, den Markt und den Wettbewerb. Hinzu kommen häufig ein effektiver Schuldenschnitt, Zufluss von „frischem“ Kapital sowie ein nachhaltiges, professionelles, unternehmerisch denkendes Management.

Neue Wege
Wesentliches Element für die Angleichung der Interessen kann die finanzielle Beteiligung des Beraters an der Sanierung des Unternehmens sein. So kann es ex-ante zwar durchaus zu einer der dringlichsten Aufgaben des Beraters gehören, nach „kreativen“ Wegen für die Zufuhr von frischem Kapital zu suchen. Der wesentlichste Faktor zum unternehmerisch tätigen Sanierer ist jedoch die eigene Beteiligung am sanierungswürdigen Unternehmen. Darüber hinaus kann die Beteiligung des Beraters über sog. „Sweet-Equity-Modelle“ eine geeignete Form der Einbindung darstellen: die Sanierung gegen Beteiligung am Erfolg. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Das Unternehmen erhält professionelles Sanierungsmanagement ohne Belastung der Liquidität. Der Sanierungsberater engagiert sich langfristig und erhält angemessene Anreize für seine Tätigkeit. Er wird damit selbst zum Unternehmer. Die hierfür notwendige Transparenz erhält der „unternehmerisch tätige Sanierer“ im Vorfeld z.B. über die Erstellung eines ohnehin für die Fortführung notwendigen Gutachtens zu reduzierten Honoraren. Die Ausgestaltung der sich daran anschließenden Beteiligungs- und Sanierungstätigkeit kann über die üblichen Meilensteinmodelle geschehen: Basisvergütung plus stufenweiser Aufbau von EK-Anteilen am erfolgreich sanierten Unternehmen.

Fazit:

Moderne Sanierungsberatung erfordert heutzutage mehr als nur Beratung und Umsetzung gegen Honorar. Moderne Sanierungsberatung beteiligt sich „kreativ“, ist unternehmerisch engagiert und besitzt klare Anreizsysteme. Profiteure dieser Angleichung der Interessen sind das Unternehmen mit seinen Stakeholdern und letztlich die gesamte Volkswirtschaft.

Zur Person:
Ernst G. Wittmann ist Gründer und Geschäftsführer der Panaceus Capital GmbH (www.panaceus.de), einer partnerschaftlich organisierten Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft. Das Unternehmen tätigt ebenso eigene Co-Investments bzw. Beteiligungen.

Autorenprofil

Ernst G. Wittmann ist Gründer und Geschäftsführer der Panaceus GmbH (www.panaceus.de), einer partnerschaftlich organisierten Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft.

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