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Newcomer Myanmar

Protektionistische Maßnahmen abgewehrt

Nach dem zurückgewiesenen Entwurf sollten ausländische Investoren in zahlreichen Marktsegmenten nur über ein Joint Venture mit lokalen Partnern investieren und höchstens 49% der Anteile an der Joint-Venture-Gesellschaft halten dürfen. In bestimmten Segmenten (Fischerei, Landwirtschaft) sollten maximal 35% an ausländischer Beteiligung zulässig sein. Auch sollten ausländische Investitionen mindestens 5 Mio. USD betragen, um genehmigungsfähig zu sein. Diese protektionistischen Maßnahmen sind im neuen Gesetz nicht mehr enthalten, was als politischer Erfolg Thein Seins gewertet wird.

Öffnung durch politischen Wandel

Thein Sein gilt als gemäßigter Reformpolitiker, der auch von der Opposition als Gesprächspartner respektiert wird. Er wurde Anfang 2011 nach Abschaffung der Militärjunta vom Parlament zum ersten zivilen Präsidenten seit 50 Jahren gewählt. Er hat seitdem wichtige politische Reformen angestoßen. So wurden hunderte politische Häftlinge freigelassen, die Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi zog ins Parlament ein und im August dieses Jahres wurde die Medienzensur abgeschafft. Als Folge der in den letzten Jahren eingeleiteten Reformen und Öffnung des Landes wurden die EU-Embargos (mit Ausnahme des Waffenembargos) gegen Myanmar suspendiert. Während asiatische Investoren vor allem aus China und Thailand bereits seit einigen Jahren viel in Myanmar investieren, ist der Startschuss für Investitionen aus Europa erst mit Suspension der Embargos gefallen. Die Industrie ist weitestgehend noch durch militärnahe Unternehmen kontrolliert. Auch gibt es in fast jedem Aspekt des Wirtschaftslebens derzeit noch einen Schwarzmarkt und Korruption. Investoren müssen sich auf diese Schwierigkeiten einstellen. Gleichzeitig bietet Myanmar enormes wirtschaftliches Potenzial.

Vielfältige wirtschaftliche Erleichterungen

Das neue Investitionsgesetz löst das bestehende Gesetz von 1988 ab. Der Wortlaut des neuen Gesetzes ist zwar noch nicht veröffentlicht, einige seiner Regelungen sind aber bereits bekannt geworden. Das neue Gesetz geht auf eine Initiative der Regierung unter Thein Sein zurück. Neben bereits ins Rollen gebrachter signifikanter Reformen des Wirtschaftssektors wie etwa einer Herabsetzung der Körperschaftsteuer von 30% auf 25%, der Abschaffung der Ausfuhrzölle, der Einführung eines flexiblen, marktgerechteren Wechselkurses der lokalen Währung „Kyat“, der Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen, für die spezielle investitionsfreundliche Regelungen gelten, und einer Reform des Bankensektors soll vor allem das neue Investitionsgesetz dem notwendigen weiteren Aufschwung dienen.

Bisherige Voraussetzungen für Investitionen

Das alte Investitionsgesetz aus dem Jahr 1988 sah bereits Steuererleichterungen, die Möglichkeit von Verlustvorträgen für drei Jahre und Zollerleichterungen für ausländische Investoren vor. Auch konnten ausländische Investoren bereits eine Gesellschaft in Myanmar entweder als 100%ige Tochtergesellschaft oder als Joint Venture mit einem lokalen Partner gründen oder dort eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft registrieren. Das Mindestkapital für 100%ige Tochtergesellschaften ausländischer Investoren für eine Dienstleistungsgesellschaft betrug 300.000 USD und für eine Produktionsgesellschaft 500.000 USD. Dass ausländische Investitionen dennoch nur eingeschränkt flossen, lag nicht allein an den Embargos, sondern neben der zähen Verwaltung und komplizierten Zahlungsmechanismen auch an zahlreichen Restriktionen, die noch auf Gesetzesebene bestanden. So waren Investitionen in bestimmten Wirtschaftsbereichen staatseigenen Unternehmen vorbehalten. Dazu zählen die Förderung, der Verkauf und die Verarbeitung von Öl und Gas. Weil myanmarische Staatsunternehmen jedoch selten ohne ausländisches Kapital auskommen, gingen sie in der Praxis sogenannte „Product-Sharing“-Verträge mit ausländischen Investoren ein.

 

Rolle der Myanmar Investment Commission gestiegen

Für ein Engagement im Land bedürfen ausländische Investoren auch weiterhin der Genehmigung der „Myanmar Investment Commission“ (MIC). Ob die Investition von der MIC genehmigt wird, hängt unter anderem von der Anzahl der für lokale Angestellte geschaffenen Arbeitsplätze, dem Know-how-Transfer, der strategischen Bedeutung für die Infrastruktur und der Umweltfreundlichkeit des Projekts ab, um nur einige Kriterien zu nennen. Die MIC ist durch das neue Gesetz mächtiger geworden. Nach dem neuen Gesetz sind ausländische Investitionen zwar grundsätzlich nun auch in bislang geschützten Wirtschaftsbereichen möglich. Auch sieht das neue Gesetz keine allgemeine Beteiligungsgrenze für Joint Ventures mehr vor. Vielmehr sollen die Joint-Venture-Partner selbst das Beteiligungsverhältnis untereinander bestimmen dürfen. Allerdings bedürfen alle ausländischen Investitionen wie bereits erwähnt der Genehmigung durch die MIC, wobei die MIC einiges an Ermessensspielraum hat. Auch soll die MIC Richtlinien dazu erstellen, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Grenze ausländische Investitionen in den diversen Bereichen zulässig sind.

Treuhänder als Gesellschafter nicht zulässig

Das neue Gesetz verbessert die Möglichkeit, Immobilien zu mieten. Ausländische Investoren sollen – je nach Lage und Größe der Immobilie – Immobilien bis zu 50 Jahre mieten können, mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils zehn Jahre. Bisher war dies nur für eine Dauer von einem Jahr möglich, was ein erhebliches Hemmnis für Investitionen darstellte. Nicht zuletzt diese Restriktion führte dazu, dass ausländische Investoren in der Vergangenheit Investitionen in Myanmar über lokale Treuhänder tätigten. Die MIC hat zwischenzeitlich ausdrücklich klargestellt, dass Investitionen von Ausländern im Einklang mit dem Gesetz für ausländische Investitionen zu erfolgen haben und die Einsetzung lokaler Treuhänder als Gesellschafter nicht zulässig ist. Ein Verstoß dagegen führe dazu, dass der ausländische Investor für künftige Investitionen gesperrt werde. Auch könne der ausländische Investor etwaige Rechte und Pflichten, die er mit einem solchen Treuhänder vereinbart hat, in Myanmar nicht durchsetzen. Indem es Steuerbefreiungen für bis zu fünf Jahre statt bisher nur für bis zu drei Jahre zulässt, sieht das neue Gesetz auch verbesserte steuerliche Anreize für ausländische Investitionen vor.

Ausblick
Das Gesetz ist allgemein als investitionsfreundlich begrüßt worden. Allerdings bleibt abzuwarten, wie protektionistisch oder investitionsfreundlich die noch zu erlassenden Richtlinien ausfallen und wie sie in der Praxis angewandt werden. Die Regierung hofft, mit Hilfe des Gesetzes zahlreiche Arbeitsplätze noch vor den nächsten Wahlen 2015 zu schaffen. Man hofft auf genug Zufriedenheit in der Bevölkerung, um eine Chance auf Wahlerfolg auch gegen die Opposition unter der Führung von Aung San Suu Kyi zu haben. Allgemein wird erwartet, dass sich die Politik, vor allem mit Unterstützung der anderen ASEAN-Staaten, weiter in Richtung Demokratie entwickeln und stabilisieren wird.



Zur Person: Birgitta von Dresky

Birgitta von Dresky ist Partnerin der Kanzlei Luther in Singapur und betreut vorwiegend deuts
che und schweizerische Unternehmen bei Investitionsvorhaben und Umstrukturierungen in Singapur und den ASEAN-Ländern. www.luther-lawfirm.com

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