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Neue Impulse für mehr Beteiligung

Foto © Martin Stollberg

Wirtschaft und Technik sollen mit ihren Herausforderungen und Errungenschaften die ­Gesellschaft nicht spalten, sondern zusammenführen und sie auf diese Weise auch produktiv, innovativ und „fit für die Zukunft“ machen. In der Mitarbeiterbeteiligung kommt dieser integrierende Ansatz geradezu idealtypisch zum Ausdruck.

Das tragende Prinzip der sozialen und neuerdings auch der sozial-ökologischen Marktwirtschaft heißt Teilhabe. Möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sollen vom wirtschaftlichen Erfolg profitieren – aber auch möglichst viele sollen daran mitwirken. Auf diese Weise sollen individuelles Leistungsstreben und das Postulat des sozialen Ausgleichs miteinander versöhnt werden. Damit sollen wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt einhergehen. Der ökonomische Erfolg soll zum gemeinsam-verbindenden Interesse einer ganzen Gesellschaft werden. So lautet die Theorie – und sie hat sich in den vergangenen Jahrzehnten durchaus auch praktisch bewährt.

Mitarbeiterbeteiligung Synonym für integrativen Ansatz

Die sozial-ökologische Marktwirtschaft betont also ausdrücklich den integrierenden Aspekt wirtschaftlicher Aktivitäten, allerdings ohne den Wett­bewerbs­gedanken zu missachten. Im Ergebnis sollen Wirtschaft und Technik mit ihren Herausforderungen und Errungen­schaften die Gesellschaft nicht spalten, sondern zusammenführen und sie auf diese Weise auch produktiv, inno­vativ und „fit für die Zukunft“ ­machen. In der Mitarbeiterbeteiligung kommt nun dieser integrierende Ansatz geradezu idealtypisch zum Ausdruck. Der Mitarbeiter ist gleichzeitig Mit­unternehmer und ­damit unmittelbar am Erfolg beteiligt. Es verwundert nicht, dass diese Konstellation­ von bürgerlichen Ökonomen, so beispielsweise vom Schwaben Friedrich List, tatsächlich bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts diskutiert und propagiert wurde.

Gleichwohl sollte man sich die ­Sache nicht allzu romantisch vorstellen – schließlich heißt Beteiligung am Gewinn­ auch unmittelbare Beteiligung am unter­nehmerischen Risiko. Neben dem Arbeitsplatz kann auch eingesetztes ­Kapital verloren gehen. Das will wohlüberlegt sein. So wird diese Form der „Erfolgsbeteiligung“ immer nur eine unter mehreren und nicht unbedingt die „massentauglichste“ sein. Dennoch ist es nicht zu viel gesagt, wenn man ­behauptet, dass sie gerade jetzt wieder zunehmende Bedeutung erlangt – und das nicht nur in einzelnen wirtschaft­lichen Nischen.

Konzept der Mitarbeiterbeteiligung stärken und ausbauen

Wir leben in einer Zeit der wirtschaftlich-technischen Transformation. Flexi­bilität und Innovationskraft entscheiden über unseren Erfolg von morgen. Die ökologischen Anforderungen machen neue Formen des Wirtschaftens nötig. Mit fortschreitender Digitalisierung ändern sich nicht nur einzelne Verfahren, sondern werden komplette Wertschöpfungsketten neu strukturiert. Konsumgewohnheiten ändern sich mitunter ebenso rasant. Selten war so viel „schöpferische Zerstörung“ ­(Joseph Schumpeter) am Werk. Selten war so viel innovatives Unternehmertum gefordert, um neue Geschäfts­modelle zu entwickeln und neuartige Märkte zu erschließen.

Mit anderen Worten: Die neuen Zeiten erfordern viel unternehmerisches Denken, auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, im Grunde von unserer Gesellschaft insgesamt. Nicht umsonst war es den Begründern der sozialen Marktwirtschaft so wichtig, dass die gesamte Wirtschaft (übrigens auch die Landwirtschaft) von einem breiten Mittelstand getragen wird. Unternehmerisches und dezidiert ökonomisches Denken darf keine Außenseiterposition werden, nicht in der Gesellschaft und schon gar nicht in den Betrieben selbst. Auch und gerade deshalb sollten wir das Konzept der Mitarbeiterbeteiligung, wo immer es sich anbietet, stärken und weiter ausbauen.

Nun hat das Bundeswirtschafts­ministerium vor Kurzem einen Entwurf für eine neue Start-up-Strategie vorgelegt. Darin wird unter anderem die Mitarbeiterkapitalbeteiligung als zentrales Instrument zur Gewinnung ausländischer Talente bezeichnet. Zugleich wird bei den gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen Verbesserungsbedarf konstatiert. Ich begrüße diesen Vorstoß, sehe aber nicht, warum zum Beispiel steuerliche Erleichterungen von Mitarbeiterbeteiligungen auf Start-ups beschränkt sein sollten. Zwar sind sie in der Tat gerade für Start-ups ein wichtiges Element, um Mitarbeiter zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden – die Einführung einer allgemeinen vorläufigen Nichtbesteuerung von Mit­arbeiterbeteiligungen an Unternehmen ­aller Größenklassen und jeden Alters wäre jedoch nicht nur ein starkes Signal für mehr wirtschaftliche Teilhabe, sondern würde zugleich auch beihilferechtliche Bedenken ausräumen, die immer wieder gegen eine einseitige Bevorzugung von jungen Unternehmen vorgebracht werden. Darüber hinaus kann ich mir eine Gleichbehandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Sozialversicherungs- wie im Steuerrecht sehr gut vorstellen, also einen vorläufigen Aufschub der Beitragserhebung analog zur steuerlichen Begünstigung.

Vermögensbeteiligung muss ­Zusatzangebot sein

Momentan gibt es für die Steuer- ­beziehungsweise Beitragsbefreiung insbesondere zwei sehr restriktive ­Voraussetzungen. Zum einen muss bislang in ein entsprechendes Beteiligungsprogramm eines­ Unternehmens jeder einzelne Mitarbeiter und jede einzelne Mitarbeiterin – von der Ingenieurin bis zum Pförtner – mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr zwingend einbezogen werden, damit die Steuerbefreiung überhaupt greifen kann. Für die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ist es zudem erforderlich, dass die Vermögensbeteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Zusatzangebot ­gewährt wird, das heißt für den einzelnen Mitarbeiter freiwillig ist. Vor ­allem der zwingende Einbezug aller Mitarbeiter ist ein wesentlicher Grund dafür, dass die Steuerbefreiung in der Praxis noch zu selten genutzt wird, denn häufig wollen oder können ­Arbeitgeber schlicht nicht allen Mitarbeitern eine Beteiligung am Unternehmen anbieten – und sicherlich sind Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nicht schon deshalb weniger förderungswürdig, weil sie nur einem Teil der ­Beschäftigten offenstehen. Ein Wegfall solcher Restriktionen könnte also dem Instrument der Mitarbeiterbeteiligung zu wesentlich mehr Attraktivität verhelfen.

Es ist nicht so, dass sich bei den ­Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in der jüngeren Vergangenheit nichts getan hätte. Vergangenes Jahr etwa hat der Gesetzgeber durchaus substanzielle steuerliche Verbesserungen auf den Weg gebracht: So wurde mit dem Fondsstandortgesetz der Freibetrag auf 1.440 EUR vervierfacht. Erst mit einer nochmaligen deutlichen Anhebung aber, zum Beispiel ­einer Verdopplung, würde er sich auf dem international üblichen Niveau bewegen.

FAZIT

Es besteht also genügend Handlungsbedarf. Wenn wir die wirtschaftliche Teilhabe verbessern, das unternehmerische Denken stärken und den auch im internationalen Vergleich attraktiver machen wollen, sollten wir jetzt die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen – und zwar für alle Unternehmen – noch einmal deutlich verbessern.

Dieser Beitrag ist im Spezial “Mitarbeiterbeteiligung 2022” erschienen.

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