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Mitarbeiterbeteiligung im Mittelstand

Programme zur Mitarbeiterbeteiligung gibt es vor allem in DAX-Konzernen. Im Vordergrund steht vor allem die Personalbindung. Doch auch für kleine und mittlere Unternehmen eignet sich die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zum Aufbau nachrangigen Eigenkapitals. 

Während Mitarbeiterbeteiligung bei DAX- und Großkonzernen gang und gäbe ist, bewegt sich die Zahl der deutschen Mittelständler, die ein System der Mitarbeiterkapitalbeteiligung anbieten, fortwährend im einstelligen Prozentbereich. Das ist erstaunlich. Denn, wie Dr. Heinrich Beyer, Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP, zusammenfasst, „ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Eigenkapitalergänzung für den klassischen Mittelstand durchaus relevant. Sie dient dem sukzessiven Kapitalaufbau“.

Stille Beteiligung

Viele Firmen scheuen den zeitlichen und organisatorischen Aufwand, der mit der Einrichtung und Pflege eines entsprechenden Systems verbunden sei. „Dabei ist dieser vergleichsweise klein“, unterstreicht Beyer. „Doch gerade im Mittelstand oder in Familienunternehmen überwiegt in vielen Fällen die Skepsis, nicht mehr Herr im eigenen Haus zu sein.“ Doch diese Skepsis ist unbegründet, denn häufig werden Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Rahmen von stillen Beteiligungen organisiert, was eine Mitsprache der Belegschaft bei strategischen Unternehmensentscheidungen faktisch ausschließt.

So auch beim Landmaschinenhersteller Claas. Dieser bündelt die entsprechenden Aktivitäten in einer eigenen Gesellschaft. „Seit ihrer Gründung im Jahr 1984 konnte die Claas Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft rund 36 Mio. Euro einwerben“, erläutert Peter Göth, Geschäftsführer der Claas-Mitarbeiterbeteiligungs-Gesellschaft mbH. Die Gesellschaft verfügt über die gleiche Eigentümerstruktur wie der Mutterkonzern, steht jedoch rechtlich neben ihm. „Das eingesammelte Kapital wird dem Class-Konzern für das operative Geschäft zur Verfügung gestellt. Jeder Mitarbeiter erhält eine ergebnisabhängige Vergütung und ist somit am Gewinn des Unternehmens, aber auch am Verlust direkt beteiligt“, so Göth.Programme zur Mitarbeiterbeteiligung gibt es vor allem in DAX-Konzernen. Im Vordergrund steht vor allem die Personalbindung. Doch auch für kleine und mittlere Unternehmen eignet sich die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zum Aufbau nachrangigen Eigenkapitals. 

Zuletzt zeigte die Tendenz zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung im deutschen Mittelstand denn auch leicht nach oben. Begründet wird dies mit der zunehmenden Notwendigkeit der Unternehmen, gut ausgebildete Fachkräfte anzuwerben. Doch gerade bei Firmen mit dünner Personaldecke erscheint die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch als mittelfristige Ergänzung zum klassischen Eigenkapital durchaus sinnvoll. „Immer wieder sagen mir Mitarbeiter, dass sie sich mehr für Zahlen und Umsätze interessieren, seit sie selbst Anteile gezeichnet haben“, ergänzt Peter Göth.

Der Verlustfall

Nur über eine transparente Kommunikation können Potenziale erläutert, Widerstände abgebaut, aber auch falsche Hoffnungen vermieden werden. Denn die Beschäftigten sind nicht nur am Gewinn des Unternehmens beteiligt, sondern im Zweifelsfall auch am Verlust. Die Beteiligung an Gewinn und Verlust stärkt die unternehmerische Sichtweise der Arbeitnehmer und deren Verständnis für Zahlen und betriebliche Abläufe. So werden die Mitarbeiter dazu angehalten, sich aktiv an Maßnahmen zu Umsatzsteigerungen und zur Erhöhung der Produktivität zu beteiligen. Das stärkt nicht zuletzt das Gefühl des innerbetrieblichen Zusammenhalts – ein Faktor, der insbesondere in Familienunternehmen eine ganz wesentliche Rolle spielen sollte.

Vertragliche Regelung unabdingbar

Egal ob im Rahmen einer stillen Beteiligung, ob über Genussrechte oder Belegschaftsaktien: auch in Verhandlungen mit Fremdkapitalgebern, allen voran den Banken, ist der positive Effekt einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung nicht zu unterschätzen. Notwendig ist jedoch ein fester vertraglicher Rahmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. „Dazu gehören auch Regelungen für den Fall betrieblicher Kündigungen“, betont Heinrich Beyer. „Ein Kündigungsrecht für beide Seiten ist sinnvoll, gerade wenn es sich um eine stille Beteiligung handelt.“ Auch im Falle eines Firmenverkaufs oder einer Nachfolgeregelung sollten die Bedingungen für den Fortbestand einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung klar geregelt sein.

Kurzprofil Claas KGaA mbH

Gründungsjahr 1913
 Branche Landmaschinen
 Unternehmenssitz  Harsewinkel
 Umsatz 2014 3,82 Mrd. Euro
 Mitarbeiterzahl  11.400 (inkl. Ausland)

www.claas.de

 18 von 30 im Deutschen Aktienindex DAX notierten Konzernen nutzen das Instrument der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Im Vordergrund stehen vor allem personalwirtschaftliche Motive. Doch gerade für kleine und mittlere Unternehmen eignet sich die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zum Aufbau nachrangigen Eigenkapitals.

„Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur“

Interview mit Dr. Peter Göth, Claas KGaA mbH, Leiter Bilanzen und Steuern und Geschäftsführer Claas-Mitarbeiterbeteiligungs-Gesellschaft mbH

Unternehmeredition: Wie funktioniert das Modell der Mitarbeiterkapitalbeteiligung bei Claas?

(© Claas KGaA mbH)

Göth: Jeder Mitarbeiter kann über Stille Gesellschaftsanteile pro Jahr maximal 1.200 Euro in die Gesellschaft einzahlen. Die Firma Claas gewährt dabei einen Zuschuss von maximal 135 Euro. Die Laufzeit der Anteilsscheine beträgt neun Jahre – Verlängerungen um jeweils weitere neun Jahre sind möglich. Über 75 Prozent unserer berechtigten Mitarbeiter in Deutschland haben aktuell Anteile gezeichnet.

Warum wurde die Mitarbeiterkapitalbeteiligung eingeführt?

Im Mittelpunkt standen vor allem personalwirtschaftliche Argumente, wie die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Bindung an das Unternehmen. Im Wettbewerb um qualifiziertes Personal ist das System der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ebenfalls ein gutes Zugpferd. Das System fördert das unternehmerische Denken unserer Beschäftigten, ebenso wie die Loyalität zum Unternehmen. Parallel trägt es zum Vermögensaufbau bei. Einige unserer Beschäftigten haben bereits mehr als 20.000 Euro investiert.

Gibt es keine Bedenken hinsichtlich der Eigenständigkeit der Geschäftsführung, etwa bei strategischen Entscheidungen?

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung erfolgt im Rahmen einer Stillen Beteiligung. Daraus ergibt sich keine rechtliche Mitbestimmung, eher ein Recht auf Information und Transparenz. Transparenz fördert das Interesse der Mitarbeiter am eigenen Unternehmen. Für uns ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung daher ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur.

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