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Internationale Mitarbeitereinsätze

Internationale Mitarbeitereinsätze gehören für viele Unternehmen zum Tages­geschäft und sind ein Muss für Firmen, die den Schritt über die deut­schen Grenzen wagen. Was es dabei zu beachten gilt.

Flexibler Personaleinsatz weltweit – für viele Unternehmen ist dies eine wichtige Voraussetzung, um auch bei zunehmender Globalisierung der Wirtschaft erfolgreich bestehen zu können. Immer mehr wird die Internationalisierung zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor. Deswegen gewinnt auch die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland und vom Ausland ins Inland zunehmend an Bedeutung: Der Mangel an qualifizierten Fachkräften kann behoben und im Idealfall eine einheitliche Unternehmenspolitik vor Ort durchgesetzt werden.

Vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Umsetzung ist es jedoch ein langer Weg, der nur mit qualifizierter Fachkompetenz und durch systematische Planung gemeistert werden kann. Zu hohe Kosten, frustrierte Mitarbeiter oder im schlimmsten Fall das Scheitern eines ganzen Vorhabens sind häufig die Folge einer – meist aus reiner Unwissenheit – schlecht organisierten Mitarbeiterentsendung.


“Der Mangel an qualifizierten Fachkräften kann behoben und im Idealfall eine einheitliche Unternehmenspolitik vor Ort durchgesetzt werden.”

Klaus Strohner, Rechtsanwalt und Partner der optegra GmbH & Co. KG


Das Unternehmen muss nicht nur den rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen fremder Märkte gerecht werden, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit die Mitarbeiter die an sie gestellten Anforderungen erfüllen können. Voraussetzungen dafür sind Entsendungsbedingungen, die das Arbeitsrecht, die Sozialversicherung und das Steuerrecht des Heimat- und des Einsatzlandes berücksichtigen.

Auch der Arbeitnehmer steht vor vielen offenen Fragen, bevor er seinen Auslandseinsatz beginnen kann. Themen wie Wohnungswechsel, Versicherungen, Steuern, Gehalt und die Beschaffung aller notwendigen Dokumente (Visa, Arbeitserlaubnisse etc.) stehen hier im Vordergrund. Der Arbeitgeber sollte darauf vorbereitet sein, professionell und kompetent beraten und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Internationale Mitarbeitereinsätze gehören für viele Unternehmen zum Tages­geschäft und sind ein Muss für Firmen, die den Schritt über die deut­schen Grenzen wagen. Was es dabei zu beachten gilt.

Attraktive Rahmenbedingungen motivieren

Ein Vertrag, der einem Arbeitnehmern für internationale Mitarbeitereinsätze angemessene und attraktive Bedingungen bietet, kann einen Anreiz darstellen. Er kann Mitarbeiter motivieren, eine im Interesse des Unternehmens liegende Auslandstätigkeit aufzunehmen. Arbeitnehmerentsendungen kommen in verschiedenen Konstellationen vor. Die Abordnung für eine Auslandsdienstreise ist die kürzeste Form der Auslandstätigkeit. Häufig kommt es auch bei Montage- und Baustelleneinsätzen zum Auslandseinsatz. Bei einer Entsendung (mittelfristige Auslandstätigkeit, in der Regel ein bis vier Jahre) bleibt häufig der Arbeitsvertrag mit dem entsendenden Arbeitgeber bestehen. Der Auslandseinsatz wird in einem Zusatzvertrag (Entsendevertrag) gesondert geregelt. Bei einer Versetzung (langfristige Auslandstätigkeit) hingegen schließt der Mitarbeiter einen eigenständigen Arbeitsvertrag mit der Auslandsgesellschaft (meist Tochtergesellschaft).

Richtiger steuerlicher Ansatz fördert die Zufriedenheit

Die Art und Weise, wie mit Steuern während eines Arbeitseinsatzes im Ausland verfahren wird, sollte Bestandteil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Unternehmen und entsandtem Arbeitnehmer sein. Denn nur so kann die ordnungsgemäße Versteuerung in In- und Ausland sichergestellt werden. Allgemeine Formulierungen wie „Dem Mitarbeiter sollen durch seinen Auslandseinsatz keine steuerlichen Vor- oder Nachteile entstehen“ sind nicht zu empfehlen, da dem Arbeitnehmer in der Regel die tatsächliche Ausgestaltung eines Steuerausgleichs unklar ist. Vielmehr sollte eine Ausgleichszusage eindeutig und umfassend sein. Neben der Festlegung der Art einer Ausgleichszusage und den allgemeinen Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten Bestimmungen hinsichtlich der praktischen Abwicklung eindeutig erfolgen. Insbesondere sollte geklärt werden, wer wann welche Steuern zu zahlen hat.

Vermeiden einer Doppelbesteuerung

Bei einem Arbeitnehmer, der längere Zeit im Ausland tätig wird, können unter­schiedliche steuerliche Probleme entstehen, wenn sowohl Deutschland als auch der jeweilige Tätig­keitsstaat Steuern verlangt. Ist ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Auslandseinsatzes weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, löst dies regelmäßig eine doppelte Besteuerung der Arbeitsver­gütung aus, weil Staaten nicht nur Perso­nen, die in ihrem Staat ansässig sind, be­steuern, sondern auch die in ihrem Territo­rium erzielten Einkünfte (Quellenbesteue­rung). Daraus folgt, dass der Staat, in dem der Arbeitnehmer tätig ist, regelmäßig auch ein Besteuerungsrecht für den ge­zahlten Lohn für sich in Anspruch nehmen kann. Doppelbesteuerungsabkommen helfen, eine doppelte Besteuerung der Arbeitsvergütung in Deutschland und im Tätigkeitsstaat zu vermeiden.

Internationale Mitarbeitereinsätze gehören für viele Unternehmen zum Tages­geschäft und sind ein Muss für Firmen, die den Schritt über die deut­schen Grenzen wagen. Was es dabei zu beachten gilt.

Rettungsring im Notfall

Bei Auslandstätigkeiten ist es erforder­lich, sich mit den internationalen Regelun­gen im Sozialversicherungsrecht aus­einanderzusetzen. Nur so kann das Risiko der Verpflichtung zur Zahlung von Sozial­versicherungsbeiträgen in mehr als einem Land ausgeschlossen und eine spätere Inanspruchnahme durch in- oder auslän­dische Sozialversicherungsträger vermie­den werden. Eine sorgfältige Planung der Arbeitnehmerentsendung ist daher auch für die Sozialversicherung erfor­derlich.

Zentrale Koordinierung sichert Erfolg

Um innerbetriebliche Risiken zu vermeiden und den Erfolg einer internationalen Arbeitnehmertätigkeit zu gewährleisten, empfiehlt sich eine Zusammenarbeit zwischen Personal- und Steuerwesen unter Einbindung des jeweiligen Fachbereichs. Personalwirtschaftliche und steuerliche Fragen der Auslandstätigkeit stellen sich schon in der Planungsphase, über die Entsendedauer hinweg bis zur Rückkehr des Mitarbeiters und seine Wiedereingliederung in das Unternehmen. Deshalb empfiehlt es sich, einen zentralen Auslandskoordinator im Unternehmen zu installieren, der die Entsendung eines Mitarbeiters von Anfang bis Ende im Auge hat, rechtzeitig Gefahren und Risiken erkennt und Synergien schöpft.

Fazit

Unternehmen, die internationale Mitarbeitereinsätze planen, bei denen dies aber nicht an der Tagesordnung ist, sollten sich rechtzeitig mit den vielfältigen Fragestellungen beschäftigen und sich qualifizierte Unterstützung von außen besorgen, damit sie sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und einen erfolgreichen Auslandseinsatz erreichen können. Wichtig ist hierbei eine professionelle Vorbereitung (PrePat), kompetente Betreuung (ExPat/ImPat) bis hin zur systematischen Wiedereingliederung des Mitarbeiters nach dem Auslandseinsatz (RePat).


Zur Person

Klaus Strohner ist Rechtsanwalt und Partner der optegra GmbH & Co. KG in Köln. Seine Schwerpunkte sind seit 20 Jahren die Besteuerung von Arbeitnehmern aus Unternehmenssicht in sämtlichen personalwirtschaftlich relevanten Steuerfragen. Herr Strohner berät insbesondere mittelständische Unternehmen sowie Großunternehmen aller Branchen.

www.optegra.de

 

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