Website-Icon Unternehmeredition.de

In ruhigen Zeiten gut angekommen

Zwei Jahre nach der Reform des Insolvenzrechts werden die Auswirkungen der Reformen kontrovers diskutiert. Einerseits gibt es 2014 weniger Insolvenzen, andererseits reißt die Kritik am ESUG von Gläubigern und Unternehmensberatern nicht ab.

Knapp 70% der Anträge auf Gläubigerschutz wurde als Verfahren in Eigenverwaltung zugestimmt. Rund ein Drittel der Eigenverwaltungen ist als Schutzschirmverfahren begonnen worden. Dabei werden Verfahren, die unter einem Schutzschirm gestartet sind, häufiger und schneller erfolgreich beendet.

Loewe AG als erfolgreiches Beispiel

Im Juli 2013 stellte die Loewe AG einen Antrag auf Gläubigerschutz nach dem Schutzschirmverfahren, um die Firma innerhalb von drei Monaten zu sanieren und neue Investoren zu finden. Das Insolvenzgericht hatte einer Insolvenz in Eigenverwaltung zugestimmt. Der Geschäftsbetrieb konnte fortgesetzt werden, während sich der Sanierungsprozess auf Investorengespräche konzentrierte. Schließlich übernahm der Münchener Investor Stargate Capital GmbH im März 2014 das Unternehmen. Von den 525 Stellen mussten zwar 93 gestrichen werden. Mit dem Kaufvertrag konnte allerdings der gesamte Geschäftsbetrieb von Loewe AG und Opta GmbH einschließlich der Produktion am Standort Kronach beibehalten werden. Für den Loewe-Konzern hat sich der Antrag auf Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren also letztendlich
gelohnt.

Kritik an der Komplexität der Antragstellungen

Am ESUG werden die komplizierten Antragstellungen kritisiert, die strikteren Dokumentationspflichten, höheren Anforderungen an  Dokumentation und die Vielzahl der beteiligten Sachwalter/CRO. Grund für die Kritik der Gläubiger könnte ferner sein, dass sie so wie
Richter und Investoren im Gegensatz zu den CRO und Eigenverwalter nicht ausreichend Erfahrung haben und sich nicht gut genug informiert fühlen.

Mangelnde Rechtssicherheit

Darüber hinaus ist die Rechtssicherheit noch unzureichend. Da die neuen Regelungen erst seit 2012 angewendet werden, gibt es noch nicht genug höchstrichterliche Entscheidungen. Es wird noch einige Jahre dauern, bis eine ausreichende Anzahl von großen höchstrichterlichen Rechtsprechungen vorliegt und damit die notwendige Rechtssicherheit geschaffen wird.

Anderer Blickwinkel – das Insolvenzrecht in den USA

Anders als in Deutschland, wo das ESUG auf Kritik und mangelnde Erfahrung stößt, ist die Insolvenzordnung in den USA seit Langem auf den langfristigen Erhalt des Unternehmens ausgelegt. Im Chapter 11 des US Bankruptcy Code gilt immer das Ziel, den volkswirtschaftlichen Wert eines Unternehmens zu erhalten. Die amerikanische Insolvenzordnung geht davon aus, dass das Unternehmen mehr wert ist, als man durch den Verkauf von Einzelteilen oder einer gesamten Liquidation erzielen würde. Sinn des Chapter 11 bleibt daher, einem zahlungsunfähigen Unternehmen nach Restrukturierung die Fortführung des Geschäftsbetriebes zu ermöglichen. Die Interessen der Gläubiger werden unter diesem US-Blickwinkel am besten geschützt, wenn der Betrieb weiterarbeitet und in Zukunft wieder Gewinne abwirft. Bei der Zerschlagung eines Betriebes ist der Gesamtverlust meist höher.

Der Status des Geschäftsführers eines Unternehmens, das Probleme hatte und insolvent gegangen ist, wird in den USA gesellschaftlich anders bewertet als in Deutschland. Jemandem, der durch eine Insolvenz gegangen ist, wird die Geschäftsführung eines neuen Betriebes zugetraut, gerade weil man wohlwollend einen positiven Lerneffekt durch die Insolvenz annimmt, es sei denn, strafrechtliche Handlungen wurden nachgewiesen. Hierzulande wird schon im Vorfeld von Bock und Gärtner gesprochen, die Position des Unternehmers wird zu wenig berücksichtigt und vorsorglich dafür gesorgt, dass der Tätigkeitsbereich eingeschränkt wird, auch wenn es nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommt. Das ESUG ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung, das Thema Insolvenz in Deutschland etwas aufzulockern und nicht schuldhaft in Not geratene Unternehmen zusammen mit dem Unternehmer zu erhalten.

Ausblick auf die Entwicklung der Insolvenzen in Deutschland

Trotz aller Kritik ist das neue Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung demnach eine große Chance für die deutschen Unternehmer in der Krise. Obwohl es die Eigenverwaltung schon früher gab, wurde sie so gut wie nicht genutzt. Durch die Reform wurde die Handhabung der  Eigenverwaltung verbessert. Der Bekanntheitsgrad wird gestärkt und partiell das Ziel erreicht, einen Anreiz für eine frühzeitige Antragstellung
zu setzen. Jetzt gibt es deutlich mehr Unternehmer, die diese Chance nutzen. Bei über 300 Verfahren seit der Reform kann man von einer noch größeren Dunkelziffer potenziell anlaufender Verfahren ausgehen. Die Chance wird also von Unternehmern in schwierigen Situationen, seien sie eigen- oder fremdverschuldet, erkannt und genutzt. Die kann übergeordnet betrachtet auch volkswirtschaftlich nur nützlich sein, wenn Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze gerettet werden.

Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Nutzung der neuen Sanierungsverfahren öfter angenommen wird als in den Vorjahren. Die Instrumente der ESUG-Reformen sind in der Praxis angekommen und werden von Betroffenen überwiegend erfolgreich angewendet. Kritik von Gläubigern und Richtern an den ESUG-Reformen wird vor allem an den komplexen Antragstellungen und an der mangelnden Rechtssicherheit geäußert. Nachbesserungen werden unvermeidlich sein, eine Wegdiskutierbarkeit erscheint eher unwahrscheinlich. Je mehr Unternehmen erfolgreich den Weg durch die neuen Verfahren gegangen sind, desto mehr Interesse wird es bei betroffenen Unternehmern geben. Und diese werden auch weiterhin alle Mittel einsetzen, um den Erhalt des Unternehmens und ihrer eigenen unternehmerischen Rolle darin fortzusetzen. Für die Unternehmer bedeutet die Reform des Insolvenzrechts jedenfalls einen großen Erfolg.


Zur Person

Eugen M. Angster ist Vorstandsvorsitzender der Bundesvereinigung Restrukturierung, Sanierung und Interim Management (BRSI) e.V.
sowie Geschäftsführer und Gesellschafter der Interim International GmbH. Die BRSI fungiert mit ihren ca. 470 Mitgliedern als neutrale Kommunikationsplattform aller am Restrukturierungsprozess beteiligter Parteien.
www.brsi.de

Die mobile Version verlassen