Globalisierung der Haftung?

Die Haftung von Managern macht nicht an Ländergrenzen Halt.  Das wird in diesen Tagen wieder einmal besonders augenfällig – auch ohne mit dem Finger auf einen großen deutschen Automobilhersteller zu zeigen.

Größere Haftung bei Organen

Folge dieser Entwicklung war eine zunehmende Zurückhaltung von Organen, unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Wann kann man sich sicher sein, die Voraussetzungen der sogenannten Business Judgement Rule – also der durch das Aktiengesetz geforderten aber auch auf die GmbH übertragenen Regel, eine Entscheidung gut informiert und im besten Sinne der Gesellschaft zu fällen – zu erfüllen? Das erhöhte Absicherungsbedürfnis führte zu einem rasanten Anstieg der Beauftragung von Anwaltskanzleien und anderen Beratern im Hinblick auf das Verfassen von Gutachten; häufig nur für die Schublade.

Erleichterung versprach da die Eroberung des deutschen Marktes zunächst durch US-amerikanische Versicherungsunternehmen mit dem Wunderprodukt „D&O-Versicherung“. Fortan sollte jegliche unternehmerische Entscheidung, so sie denn zu einem Misserfolg führe, von dieser Versicherung abgedeckt werden. Erstaunlich, dass der Einzug des Versicherungsprinzips auch in diesem Bereich der deutschen Wirtschaft gerade aus dem unternehmerischen Amerika zu uns kam.

Noch erstaunlicher freilich ist, dass die meisten D&O-Versicherungen – was vielen Managern nicht bekannt ist – den amerikanischen Markt gerade von ihrer Deckung ausnehmen. Die Hintergründe sind leicht nachzuvollziehen. Durch die horrenden Strafen, die in den USA insbesondere im Bereich der Produkthaftung drohen können, sind für die Versicherungsunternehmen die möglichen Folgen eines Versicherungsfalls kaum zu schätzen. Da aber gerade die USA ein für deutsche Unternehmen überragend wichtiger Markt sind, sind Manager gut beraten, den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolicen zu überprüfen. Sollten Zweifel bestehen, so ist es empfehlenswert, das Haftungsvolumen durch Zukauf eines weiteren Versicherungspakets oder eines Nachschaltens einer weiteren Versicherungsstufe zu erhöhen.

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