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Finanzämter kooperieren gut in der Corona-Krise

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Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland folgten Ausgangsbeschränkungen und die Schließung von zahlreichen Unternehmen. Um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern, wurden zahlreiche Hilfsprogramme aufgelegt. Dazu gehörten auch Erleichterungen im Steuerrecht. Firmen bekamen die Möglichkeit zur Anpassung von Steuervorauszahlungen. Weiterhin können bei Steuer-Schulden Anträge auf Stundungen gestellt werden und die Finanzverwaltung will bis Ende 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten.

Bei der Großkanzlei Ebner Stolz hat man bisher in der Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung in Deutschland gute Erfahrungen gemacht. Bei einer kurzen Befragung unter den Steuerberaterkollegen in den Regionen Hamburg, Köln und Stuttgart ergab sich ein einheitliches Bild, wonach die Umsetzung der neuen Regelungen gut funktioniert. Anträge für die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen wurden nach Aussage der Steuerberater in den meisten Fällen zügig bearbeitet.

 

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