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Erbschaftsteuer wider Willen

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat sich entschieden: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer hat er nachgebessert und einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Wir haben bei Unternehmern und einem Wissenschaftler nachgefragt, was sie von der Steuer halten.

Realitätsfremde Betrachtung

Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender, Sixt SE

(© Sixt SE)

Um den populistischen Rufen einer wie auch immer definierten sozialen Gerechtigkeit nachzukommen, leistet sich die Politik einen nicht nachvollziehbaren Widerspruch: Gerne stellt sie Familienunternehmen als vorbildhaft für ihr langfristig orientiertes Wirtschaften heraus. Genauso gerne aber bittet der Fiskus im Erbfall zur Kasse und sorgt dafür, dass die Erben dieses Handeln nicht oder nur erschwert fortsetzen können. Dies gilt umso mehr, als den Verfechtern der Reform jedes betriebswirtschaftliches Verständnis fehlt: So ist die Erbschaftsteuer auf einen theoretischen und zu einem zufälligen Stichtag ermittelten Firmenwert zu entrichten. Die sich ergebende Steuerbelastung ist bei den Erben oftmals nicht in bar vorhanden, denn ihr Vermögen ist größtenteils im Unternehmen investiert. Es spielt auch keine Rolle, ob es wirklich einen Käufer gibt, der den theoretischen Firmenwert tatsächlich bezahlt. Diese realitätsfremde Betrachtung wird zur Folge haben, dass viele Unternehmen nicht mehr vererbt, sondern verkauft würden, was die Unternehmenslandschaft in Deutschland maßgeblich verändern würde.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat sich entschieden: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer hat er nachgebessert und einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Wir haben bei Unternehmern und einem Wissenschaftler nachgefragt, was sie von der Steuer halten.

Firmenstruktur wie in den USA

Roland Mack, Geschäftsführer, Europa- Park Mack GmbH & Co. KG

(© Europa-Park GmbH & Co Mack KG)

Viele Dinge würden ohne die Familienbetriebe nicht entstehen. Wenn die Politiker wollen, dass Unternehmen die Reißleine ziehen und ihren Firmensitz ins Ausland verlegen, dann müssen sie eine Erbschaftsteuer einführen, die zulasten der Unternehmen geht. Dann müssen sie aber auch damit rechnen, dass es hierzulande bald eine Firmenstruktur wie in den USA gibt, mit Konzernen und börsenorientierten Unternehmen. Wir werden von der ganzen Welt bewundert, wie unser System hier funktioniert. Die allerwenigsten Unternehmer ziehen das Geld aus der Firma. Die meisten betreiben eine defensive Entnahmepolitik. Einer Firma geht es gut, wenn sie hohe Rücklagen und ein hohes Eigenkapital hat. Dann funktioniert auch die Zusammenarbeit mit den Banken. Natürlich gibt es schwarze Schafe, die sich einen Picasso ins Büro hängen, der dann zum Betriebsvermögen zählt. Das ist allerdings nicht die Regel. Auch weil die wenigsten Mittelständler einen Picasso haben. Ich habe auch keinen. Mein Geld steckt in den Hotels, der Wildwasserbahn und im Silver Star Zug.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat sich entschieden: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer hat er nachgebessert und einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Wir haben bei Unternehmern und einem Wissenschaftler nachgefragt, was sie von der Steuer halten.

Verantwortung ist Hypothek genug

Wolfgang Grupp, Geschäftsführer und Inhaber,  Trigema Inh. W. Grupp e. K.

(© TRIGEMA Inh. W. Grupp e.K. )

Ich bin mir sicher, dass die Bundesregierung die Erben von Familienunternehmen, die die Verantwortung, Haftung und Garantie für die Arbeitsplätze übernehmen, nicht mit einer Steuer belegt. Wenn ich aber etwas erbe, was mit dem Unternehmen nichts zu tun hat, sollte ich auch akzeptieren, einmal dafür eine Erbschaftsteuer zu bezahlen. Was ich allerdings nicht verstehen würde, wenn derjenige, der ordentlich gewirtschaftet hat, bezahlen müsste und andere, die weniger ordentlich gewirtschaftet haben, verschont bleiben würden.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat sich entschieden: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer hat er nachgebessert und einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Wir haben bei Unternehmern und einem Wissenschaftler nachgefragt, was sie von der Steuer halten.

Abschaffung der Verschonungsregel

Prof. Dr. Holger Kahle, Universität Hohenheim

(© Universität Hohenheim)

Das Bundesfinanzministerium hat sich dazu entschieden, innerhalb der bestehenden Verschonungsregeln nachzubessern und lediglich minimalinvasive Korrekturen an der bestehenden Verschonungskonzeption vorzunehmen. Aus ökonomischer Sicht wäre eine Neukonzeption überzeugender. Ein Nachbessern würde neue Angriffspunkte bieten, Anreize zu neuen Gestaltungen setzen und keinen Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts liefern. Sinnvoll wäre eine Abschaffung der Verschonungsregeln bei gleichzeitiger Senkung der Steuersätze und Verbesserung der Stundungsregelung. Folgt man diesem Flat-Tax-Vorschlag, dann würden alle Vermögensarten mit ihrem Verkehrswert erfasst und einem einheitlichen Steuersatz von etwa zehn Prozent unterworfen werden. Dies würde die Liquiditätsbelastung für Unternehmen (vergleichsweise einer Verschonung) reduzieren und gleichzeitig Abgrenzungsprobleme beseitigen.

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