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„Steuern & Recht“ 2016

Kenntnis und Absicherung in den Bereichen Steuern und Recht sind für Unternehmen unerlässlich. Deshalb widmet sich die Unternehmeredition schon seit Jahren diesem Thema in dem Spezial „Steuern & Recht“. Fachkundige Experten greifen die wichtigsten Änderungen für Unternehmen auf. Den Anfang machen Dr. Florian Herrmann und David Reif mit einer Übersicht für 2016. 

Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern

Eine ganze Reihe von Gesellschafter-Geschäftsführern führen für ihr Einkommen keine Sozialabgaben ab, obwohl dies nach aktueller Gesetzesauslegung zwingend wäre. Dies kann für die betroffenen Geschäftsführer zu erheblichen Nachzahlungen und gar strafrechtlichen Konsequenzen führen. In den letzten Jahren kam es zu einer allgemeinen Verschärfung der Rechtsprechung deutscher Sozialgerichte im Hinblick auf Sozialversicherungspflichten. Betroffen hiervon sind auch Gesellschafter-Geschäftsführer, die sich bisher von der Pflicht zur Leistung von Sozialabgaben befreit wähnten. Die Nichtzahlung von geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen kann im Falle der nachträglichen Geltendmachung der Sozialabgaben (bei angenommenem Vorsatz sogar rückwirkend für 30 (!) Jahre) zu einem gar existenzgefährdenden Erwachen führen. Neben der Nachforderung nicht geleisteter Beiträge droht auch strafrechtliche Verfolgung. Eine strengere Rechtsprechung in diesem Bereich gehört zu den gravierendsten rechtlichen Änderungen für Unternehmen. Geschäftsführer von (Familien-)Gesellschaften sollten die vermehrten Prüfungen zum dringenden Anlass nehmen, den eigenen sozialversicherungsrechtlichen Status zu überprüfen.

Kenntnis und Absicherung in den Bereichen Steuern und Recht sind für Unternehmen unerlässlich. Deshalb widmet sich die Unternehmeredition diesem Thema schon seit Jahren in dem Spezial „Steuern & Recht“. Fachkundige Experten greifen die wichtigsten Änderungen für Unternehmen auf. Den Anfang machen Dr. Florian Herrmann und David Reif mit einer Übersicht für 2016. 

Datenschutz als transatlantisches Handelshemmnis

Der Europäische Gerichtshof entschied jüngst, dass die Rechtsgrundlage für den Austausch personenbezogener Daten zwischen den USA und EU-Mitgliedern (Safe-Harbor-Abkommen) ungültig sind. Die USA gelten nach EU-Datenschutz-Verständnis grundsätzlich als unsicheres Drittland. Sie bieten demnach keinen adäquaten Schutz personenbezogener Daten, da in die USA übertragene Daten nicht hinreichend vor dem Zugriff dortiger Behörden und Geheimdienste geschützt sind. Das betrifft Unternehmen wie Google, Facebook oder Microsoft genauso wie jedes deutsche Unternehmen, das Dienstleistungen aus den USA heraus bezieht (etwa IT-Dienstleistungen) oder US-Unternehmen, die deutsche Tochtergesellschaften bzw. deutsche Mitarbeiter haben. Bis nicht die Wirksamkeit des in der Folge neu verhandelten EU US Privacy Shield geklärt ist, besteht eine erhebliche rechtliche Unsicherheit. Auch das ist eine der gravierendsten rechtlichen Änderungen für 2016. Die EU wird weiteren Datenaustausch vorerst (wohl bis April 2016) noch hinnehmen. Auch das Ausweichen auf die entwickelten Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules gewährleistet für Unternehmen keine rechtssichere Lösung. Sollte ein Unternehmen ohne wirksame Rechtsgrundlage personenbezogene Daten in die USA übertragen, drohen Strafen bis zu 300.000 Euro. Unternehmen, die weiterhin personenbezogene Daten in die USA übertragen, sollten umgehend die eigene Praxis analysieren.Kenntnis und Absicherung in den Bereichen Steuern und Recht sind für Unternehmen unerlässlich. Deshalb widmet sich die Unternehmeredition diesem Thema schon seit Jahren in dem Spezial „Steuern & Recht“. Fachkundige Experten greifen die wichtigsten Änderungen für Unternehmen auf. Den Anfang machen Dr. Florian Herrmann und David Reif mit einer Übersicht für 2016. 

Iran – Geschäftschancen regulatorisch und vertraglich absichern

Die Aufhebung des Iran-Embargos zum 16. Januar 2016 ist eine der erfreulichsten rechtlichen Änderungen für Unternehmer. Sie hat bereits im ersten Monat zu einer Vielzahl neuer Geschäftsabschlüsse geführt. Doch Unternehmer sollten ihre Euphorie bremsen: Noch immer gilt eine Vielzahl von Sondervorschriften im Außenwirtschaftsrecht für Geschäfte mit Iranbezug. So sind insbesondere einige iranische Banken weiterhin von Sanktionen betroffen. Ebenso gelten auch in Zukunft das Waffenembargo und Sanktionen bezüglich Gütern, die im Iran zur internen Repression genutzt werden könnten (etwa bestimmte Software- und Überwachungssysteme). Besonders mit US-Konzernen in Verbindung stehende Unternehmen sollten schon zum Schutz des eigenen US-Geschäfts die weiterhin in den USA geltenden Sanktionen beachten. Ebenso empfiehlt es sich, den iranischen Geschäftspartner gut zu kennen und zu prüfen, ob nicht dessen politische oder religiöse Stellung im Iran zu möglichen rechtlichen Konsequenzen zwingt (wie im Falle von Mitgliedern des Wächterrats oder der Revolutionsgarde). Bei all der Euphorie steht die Aufhebung der Sanktionen zudem unter der Bedingung, dass der Iran seinen eingegangenen Verpflichtungen nachkommt. Die aktuelle Lage könnte sich somit auch schnell wieder umkehren. Sollten heute Verträge geschlossen werden, die für den Fall des Wiederauflebens der Sanktionen keine Schutzmechanismen für den europäischen Vertragspartner vorsehen, kann dies für die deutschen Unternehmen ein sehr teures Unterfangen werden.Kenntnis und Absicherung in den Bereichen Steuern und Recht sind für Unternehmen unerlässlich. Deshalb widmet sich die Unternehmeredition diesem Thema schon seit Jahren in dem Spezial „Steuern & Recht“. Fachkundige Experten greifen die wichtigsten Änderungen für Unternehmen auf. Den Anfang machen Dr. Florian Herrmann und David Reif mit einer Übersicht für 2016. 

Erbschaft- und Schenkungsteuer – Neue Regelungen wohl im Juni 2016

Eine der größten rechtlichen Änderungen 2016 ist wohl auch die umstrittenste: Die Änderung der Erbschaftsteuer. Ende 2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Vorschriften zur Begünstigung von Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer für unwirksam. Das BVerfG hatte es für unverhältnismäßig angesehen, dass auch dann eine Steuerverschonung von Betriebsvermögen eintritt, wenn das betriebliche Vermögen bis zur Hälfte aus Verwaltungsvermögen besteht. Nicht verschonungswürdiges Vermögen soll künftig besteuert werden. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber bis Juni 2016 eine Übergangsfrist eingeräumt, um den grundgesetzwidrigen Zustand zu beseitigen. Das BVerfG verlangt, dass große Betriebsvermögen nur dann steuerlich verschont werden, wenn der Erbe nachweist, dass er die Steuerlast nicht ohne Betriebsschädigung tragen kann. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass im Falle der Erbschaft eines Betriebsvermögens von mehr als 26 Millionen Euro eine Bedürfnisprüfung zu absolvieren sein wird, wenn das Unternehmenserbe verschont werden soll. Bei größeren Betriebserbschaften werden die Steuerzahlungen künftig also zwangsläufig steigen. Der im Juni 2015 vorgelegte Gesetzentwurf wurde allerdings von Experten bereits als verfassungswidrig eingestuft. Sollte bis Juni keine Lösung vorliegen, ist es theoretisch denkbar, dass Unternehmensübertragungen ohne Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer möglich wären – dies allerdings ist höchst unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass dann geltende Regelungen sehr viel geringere Vorteile für Unternehmer bieten werden als die aktuell geltende Rechtslage.

Fazit

Die vorstehenden Beispiele zeigen, dass Unternehmer auch im neuen Jahr vor eine Fülle von rechtlichen Änderungen und neuer Rechtsentwicklungen stehen, mit denen sie sich zu befassen haben werden. Änderungen im Aktiengesetz, im Wettbewerbsrecht (Stichwort UWG-Novelle), weitere Verschärfungen in der Geschäftsführerhaftung oder angestrebte Neuerungen im Kaufrecht sowie unzählige weitere aktuelle Projekte sind hier gar nicht aufgeführt.


Zu den Personen

(© Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft)

Dr. Florian Herrmann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Gründungspartner der Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft. Besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die gesellschaftsrechtliche Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen sowie Unternehmerfamilien. David Reif ist Rechtsanwalt bei Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft und hat seinen Schwerpunkt in der immobilien- und baurechtlichen Beratung. www.langwieser.de

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