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„Der Insolvenzantrag kann eine Lösung sein“

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Kredite gibt es seit dem Ausbruch der Corona-Krise in Deutschland praktisch zum „Nulltarif“. Seitdem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei bestimmten Krediten das Ausfallrisiko zu 100% übernimmt, sind diese Finanzierungen noch leichter zu bekommen. Aber sind Kredite in der jetzigen Situation das Mittel der Wahl? Oder schaffen Unternehmen damit eine Belastung für die Zukunft, die später erdrückend werden kann? Unternehmeredition-Redakteur Alexander Görbing sprach darüber mit dem Sanierungsexperten und Insolvenzverwalter Dr. Florian Linkert, Partner bei BBL Bernsau Brockdorff.

„Für im Grunde gesunde Unternehmen mit einer soliden Kapitalausstattung und einem tragfähigen Geschäftsmodell sind die Kredithilfen ein nützliches Instrument, um die Krise zu überbrücken. Das setzt natürlich ein funktionierendes Geschäftsmodell und eine Fortführungsperspektive für die Zeit nach der Pandemie voraus“, erklärt Florian Linkert. Anders sehe es bei den Unternehmen aus, die ohnehin nur über wenig Eigenkapital verfügen und die schon nach wenigen Wochen oder Monaten in eine bedrohliche Schieflage geraten. Diese Unternehmen müssten sich kritisch fragen, ob, wie und bis wann sie in der Lage sein werden, die Kredite zurückzuzahlen. Unternehmen, die Hilfen in Anspruch nehmen wollen, müssten vorher ihr Geschäftsmodell auf den Prüfstand stellen und danach unter realistischen Annahmen prüfen, ob der zur Rückzahlung notwendige Kapitaldienst aus dem laufenden Geschäft geleistet werden kann.

Eine Kreditaufnahme ist stets eine Belastung

„Eine Kreditaufnahme stellt stets eine Belastung des Unternehmens dar. Zudem ist zu bedenken, dass gerade die Kreditaufnahme in der aktuellen Situation die Chance auf eine nachhaltige Sanierung erheblich erschweren kann“, erklärt Linkert weiter. Gerade die Unternehmen, die aktuell noch gute Sanierungschancen in einem Insolvenzverfahren hätten, könnten sich durch eine Kreditaufnahme eben dieser Möglichkeit berauben. Das Problem werde nur in die Zukunft verlagert. Mit der Folge, dass sich die Krise im Unternehmen weiter verschärft und damit die Sanierungsaussichten schwinden.

Als kurzfristige Maßnahme in der aktuellen Situation dürfte für die allermeisten Unternehmen nach Ansicht von Linkert eine Kreditaufnahme über die staatlichen Programme allerdings alternativlos sein. Denkbar seien theoretisch auch Mezzanine-Finanzierungen. Auch der Verkauf künftiger Forderungen mittels Factorings sei vorstellbar. Bei allen alternativen Finanzierungsformen dürfte in der aktuellen Situation aber sicherlich eine erhöhte Risikobewertung greifen, was diese erheblich verteuern und im Ergebnis unwirtschaftlich machen dürfte.

Insolvenzantrag kann eine Lösung sein

„Das Insolvenzverfahren als Sanierungsweg kommt mir in der öffentlichen Diskussion deutlich zu kurz. Es kann in vielen Fällen die bessere Lösung sein, muss es aber nicht. Hier kommt es, wie so häufig, auf den Einzelfall an. Für die betroffenen Unternehmen ist jedoch wichtig, zu analysieren und abzuwägen, ob ein Insolvenzantrag der richtige Weg ist“, sagt Linkert. Die Vorteile eines Insolvenzantrages für das Unternehmen sieht Linkert unter anderem darin, dass die Gehaltszahlungen für drei Monate von der Agentur für Arbeit übernommen werden und dass viele Verträge und Verpflichtungen auf den Prüfstand gestellt werden können.

In der Phase des vorläufigen Insolvenzverfahrens hätten dann alle Beteiligten die Möglichkeit zur Entwicklung eines nachhaltigen Sanierungskonzeptes. Dabei ist es nach Ansicht von Linkert nicht entscheidend, ob ein klassisches Insolvenzverfahren oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchgeführt wird. Sämtliche Sanierungswerkzeuge, die die Insolvenzordnung bereithält, könnten auch bei „normaler“ Beantragung des Insolvenzverfahrens genutzt werden.


ZUR PERSON

Dr. Florian Linkert ist seit vielen Jahren als Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter/Sachwalter tätig. Er war in verschiedenen überörtlichen Insolvenzkanzleien tätig, zuletzt als Gründungspartner von LB Rechtsanwälte. Er wurde bereits in mehr als 1000 Insolvenzverfahren gerichtlich beauftragt und gilt als ausgewiesener Spezialist für Sanierungen mittels übertragender Sanierung, Insolvenzplan und Eigenverwaltung. www.bbl-law.de

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