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Der Beirat als Begleiter

Die Regelung der Nachfolge bedeutet für fast jeden Unternehmer Stress. Er hat Angst vor Interessenkonflikten zwischen möglichen Erben, ihn treibt die Sorge, ob der ausgewählte Nachfolger wirklich die nötige fachliche und persönliche Eignung mitbringt. Doch der Stress lässt sich verringern indem der Unternehmer die familieninterne Nachfolgeregelung durch einen Beirat begleiten lässt.

Die Ergebnisse der neuesten BfUN-Studie sind deutlich: Mehr als jedes zweite mittelständische Unternehmen hat bereits einen Beirat installiert. Und von den noch beiratslosen Unternehmen plant immerhin fast jedes dritte, ein solches Gremium einzurichten.

Diese Werte zeigen die hohe Bedeutung, die solche Gremien in mittelständischen Unternehmen inzwischen erlangt haben. Auch die personelle Besetzung belegt, dass Beiräte längst über den Status unverbindlicher Freundeskreise hinausgewachsen sind. Im Durchschnitt haben sie vier Mitglieder, und entgegen landläufiger Meinung dominieren personell nicht die Eignerfamilien. Die überwiegende Zahl der Gremienmitglieder sind externe Persönlichkeiten. Es hat sich offenbar die Erkenntnis verbreitet, dass ein Beirat vor allem Wissen, Erfahrungen und Netzwerke einbringen soll, die bisher so nicht im Anteilseignerkreis vorhanden sind. Nur auf diese Weise kann der Beirat einen echten Nutzen stiften – dies gilt insbesonders für ein Beiratsgremium, das die unternehmerische Nachfolge begleiten oder gar gestalten soll.

Unterstützer für die Nachfolge

Einer der häufigsten Gründe für die erstmalige Einrichtung eines Beiratsgremiums ist der Nachfolgeübergang: Steht der Generationswechsel an, beruft der Senior einen Beirat und wird selbst Mitglied oder Vorsitzender. Ein logischer Schritt: Der Senior kann weiterhin seine Erfahrungen und Kontakte einbringen, er betreut und begleitet – unterstützt von seinem Beirat –

den Übergangsprozess und dadurch fällt ihm das Loslassen, das vielen Unternehmern nicht gelingt, leichter. Zudem steht dem Nachfolger ein kompetentes Gremium zur Seite, das ihn in der Startphase berät.

Hier taucht allerdings ein Problem auf: Der Beirat sollte nicht erst kurz vor der Übergabe des operativen Geschäfts berufen werden. Denn bereits vorher sind viele Weichen zu stellen, auf die ein Beirat positiv einwirken kann. Viele Probleme bei der Nachfolgeregelung lassen sich häufig auf drei Kerne eingrenzen: hohe Komplexität des Gesamtprozesses, mangelhafte Kommunikation und hohe Emotionalität zwischen den Akteuren. Die hieraus resultierenden Konflikte können zwischen den Generationen, aber auch zwischen Geschwistern, Gesellschafterstämmen oder zwischen operativ tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern entstehen. Und sie können ein ganzes Unternehmen lähmen.Genau an diesen Kernproblemen kann der Beirat ansetzen. Wesentliche Voraussetzungen für eine Begleitung der Nachfolge durch den Beirat sind:

 

  1. Klar geregelte Kompetenzen und Zuständigkeiten für das Beiratsgremium: Alle Akteure müsse ihre Rechte und Pflichten kennen, und die Kompetenzen des Beiratsgremiums müssen auch zu seinen Aufgaben passen.
  2. Passende personelle Besetzung des Beirats: Alle Beiratsmitglieder müssen über eine hohe persönliche und fachliche Integrität verfügen, um von allen Akteuren akzeptiert zu werden. Erfahrungen mit Nachfolgeprozessen in Familienunternehmen sind dabei unerlässlich.
  3. Unabhängigkeit der Beiratsmitglieder: Die Beiratsmitglieder müssen frei von Eigeninteressen und finanziell unabhängig von den Gesellschaftern sein. Nur wer mental frei und ohne Druck agiert, kann wirklich fundierte Entscheidungen treffen.

Sinnvoller Einsatz

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Beirat insbesondere in folgenden Bereichen im Rahmen der Nachfolgeregelung sehr positiv wirken:

 

  1. Konzeption eines Nachfolgeplans: Klar definierte und transparente Schritte und Spielregeln für Senior und Junior sorgen nicht nur für Transparenz, sondern auch für Verbindlichkeit. Damit wird auch der Versuchung für den Senior, die Übergabe der Führung und oder des Eigentums immer wieder zu verschieben, ein Riegel vorgeschoben.
  2. Objektive Beurteilung der Eignung potenzieller Nachfolger: Für Eltern ist eine neutrale Beurteilung der Kinder nahezu unmöglich. Familienexternen Persönlichkeiten fällt ein objektives Urteil aufgrund ihrer geringeren Emotionalität deutlich leichter.
  3. Moderation oder Streitschlichtung: Zwischen den Akteuren von Nachfolgeprozessen wird es aufgrund unterschiedlicher Rollen und Interessen immer Meinungsdifferenzen oder gar Streitigkeiten geben. Letztlich stören solche Probleme den Nachfolgeprozess und können schlimmstenfalls negativ auf das Unternehmen wirken und dieses lähmen. Der Beirat kann in solchen Situationen viele Probleme moderieren, Streit schlichten und faire Lösungen für die Beteiligten finden.
  4. Auswahl und Überwachung einer familienfremden Geschäftsführung: Sollte sich ergeben, dass es keinen willigen oder fähigen Nachfolger aus der Familie gibt, kann ein Beirat bei der Überwachung der familienfremden Geschäftsführung wirkungsvoll unterstützen. Da das Eigentum und damit das Vermögen weiter in der Familie bleibt, muss gewährleistet werden, dass die angestellten Geschäftsführer im Sinne der Familie arbeiten.

 

Fazit

Immer mehr Unternehmer nutzen die Unterstützung eines Beirats bei der Klärung und Umsetzung der eigenen Nachfolge. Hierfür gibt es viele gute Gründe, vor allem sind dies Objektivität, Transparenz und Erfahrung. Doch damit ein Beirat die Nachfolge erfolgreich mitgestalten kann, müssen die Zuständigkeiten klar geregelt sein. Und noch wichtiger: Die Qualifikation der Beiratsmitglieder muss stimmen. Daher hat die Auswahl dieser Persönlichkeiten einen sehr hohen Stellenwert.


Zur Person
Dr. Frederik Gottschalck ist Partner bei der BfUN – Beratung für Unternehmensführung und ‑nachfolge GmbH, Köln. Der Fokus seiner Tätigkeit liegt in der Konzeption und Einrichtung von Beiratsgremien insbesondere für mittelständische Unternehmen sowie der personellen Besetzung von Beirats-, Aufsichtsrats- und Stiftungsratsgremien. www.bfun.de

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