Den Anschluss nicht verpassen

Immer mehr Länder in Europa setzen mit staatlichen Förderungen auf die Mitarbeiterbeteiligung. Eine Strategie, bei der es richtig umgesetzt nur Gewinner geben kann. Für Unternehmen ist sie ein nicht zu unterschätzender Erfolgsfaktor für die Zukunft, Arbeitnehmer finden eine attraktive Möglichkeit, Vermögen aufzubauen. Höchste Zeit, auch in Deutschland die Weichen neu zu stellen.

Initiativen in dieser Richtung seien aber bereits vor konkreten betrieblichen Umstrukturierungen zu eruieren und könnten dann von Betriebsräten aktiv vertreten werden. Bei krisenhaften Zuspitzungen, in denen aktives, schnelles Handeln gefragt ist, wird nach Vogts Einschätzung aufgrund der Bekanntheit vorschnell auf die Rechtsform der GmbH zurückgegriffen. Er sieht die Gefahr, dass in einer solchen Situation gegründete GmbHs später oft ausbluten oder weiterveräußert werden. Eine konsequentere Alternative sei der Formwechsel hin zu einer eingetragenen Genossenschaft, in deren Rahmen die Beschäftigten das Unternehmen in freibestimmter Selbstverwaltung und auf die Höhe der Einlage beschränkter Haftung fortführen können. „Unabhängig von der Einlage hat jedes Mitglied in der Generalversammlung eine Stimme, wobei Vorstand und Aufsichtsrat zwingend von den Mitgliedern zu besetzen sind“, so Vogt.


“Mitarbeiterbeteiligung kann ein weiterer Baustein werden, um Unternehmen von ihren klassischen Kreditgebern unabhängiger zu machen.”

Walter Vogt


Zusätzliches Finanzierungsinstrument

Walter Vogt
Gewerkschaftssekretär
IG Metall Vorstand

Relativ unumstritten dagegen ist, dass Anteile der Mitarbeiter die Finanzierungskraft von Unternehmen stärken können. Stille Beteiligungen und Genussrechte gelten als eigenkapitalähnliche Finanzierungen und haben damit eine positive Wirkung auf Bankenratings, was wiederum den Zugang zu Krediten erleichtert. Auch in ihrer Eigenschaft als Finanzierungsinstrument, um Krisen vorzubeugen oder die Nachfolgeregelung zu planen, ist die Mitarbeiterbeteiligung nicht zu unterschätzen. „Gerade sie kann ein weiterer Baustein werden, um Unternehmen von ihren klassischen Kreditgebern nicht nur unabhängiger zu machen, sondern gleichzeitig auch Beschäftigung zu sichern“, erläutert Vogt.

Internationale Harmonisierung überfällig

Viele Unternehmen sind nach wie vor skeptisch, zumal von Finanzierungsengpässen angesichts oft guter Eigenkapitalpolster und günstiger Kreditkonditionen derzeit bei den meisten Firmen nicht die Rede sein kann. Dennoch gewinnt das Thema nicht zuletzt mit Blick auf den Wettbewerb um Arbeitskräfte offenbar an Bedeutung. „Verglichen mit dem Interesse zu Beginn des Jahrzehnts bekommen wir heute deutlich mehr Anfragen von mittelständischen Unternehmen, die bei uns Beratung und Unterstützung bei der Projekteinführung suchen“, berichtet AGP-Geschäftsführer Beyer. Geeignet ist das Instrument jedenfalls für Firmen nahezu jeder Größenordnung. Je nach Zielen und Voraussetzungen sind allerdings unterschiedliche Fragen zu klären. Vor besonderen Herausforderungen stehen Unternehmen, die Mitarbeiter an ausländischen Standorten beteiligen. Dass sie in Deutschland noch an einer Hand abzuzählen sind, hat ebenfalls mit hemmenden Rahmenbedingungen zu tun. „Schuld daran ist der Dschungel unterschiedlicher steuerlicher und rechtlicher Regeln in den einzelnen Staaten. Internationale oder zumindest EU-weite Harmonisierungen müssen daher grenzüberschreitende Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erleichtern“, fordert Bortenlänger.

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