Mehrwertsteuer beträgt bald wieder 19%

Mehrwertsteuer beträgt bald wieder 19%
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Zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft hat die Bundesregierung seit dem Frühjahr 2020 eine Vielzahl von Hilfspaketen beschlossen. Dazu gehörte unter anderem die zeitweise Absenkung der Mehrwertsteuer. Vom 1. Juli dieses Jahres an galten für sechs Monate ermäßigte Steuersätze. Diese Sonderregelung endet nun zum 31.12.2020 – ab dann müssen wieder die ursprünglichen 19% oder (7% ermäßigt) gezahlt werden.

Eine Verlängerung der Steuerabsenkung hat die Bundesregierung schon vor längerer Zeit ausgeschlossen. Die Befristung sollte bewusst dazu anreizen, dass bestimmte Investitionen insbesondere im privaten Umfeld vorgezogen werden. Die neuen Steuersätze gelten für alle Umsätze, die nach dem 31.12.2020 ausgeführt werden. Entscheidend ist also – wie schon bei der Absenkung – der Leistungszeitpunkt. Bei Lieferungen ist es der Tag des Beginns der Beförderung, bei Werksleistungen der Termin der Abnahme und bei anderen Leistungen ist es der Tag der vollständigen Leistungserbringung. Weitere Informationen über die Behandlung von Teilleistungen  gibt es in einem Merkblatt des Bundesfinanzministeriums.

Sondersituation in der Gastronomie

Für die Gastronomie gibt es in der Corona-Krise besonders viel Aufwand bei der Erhebung der Mehrwertsteuer – wenn sie denn öffnen könnten. Ab dem 1. Juli dieses Jahres galt für Speisen ein ermäßigter Steuersatz von 5% und für Getränke der Satz von 16%. In den ersten sechs Monaten des kommenden Jahres gilt bei Speisen der ermäßigte Steuersatz von 7% sowie bei Getränken wieder der normale Satz von 19%. Nach aktuellen Planungen gelten dann ab dem 1. Juli 2021 wieder die normalen Sätze von 19% für alle gastronomischen Leistungen.

Solidaritätszuschlag fällt weitgehend weg

Für viele Steuerzahler in Deutschland fällt ab dem 1. Januar 2021 der Solidaritätszuschlag weg. Die Freigrenze wird von 972 EUR auf 16.956 EUR angehoben, so dass nach Auskunft der Bundesregierung diese Sondersteuer für rund 90% der Steuerzahler entfallen wird. Bei einem Bruttoeinkommen von bis zu 61.717 EUR fällt kein Soli an und bis zu einem Einkommen 96.409 EUR ist eine anteilige Zahlung zu leisten. Erst ab höheren Einkommen muss der volle Satz von 5,5% gezahlt werden.

Corona-Bonus bis Juni 2021 steuerfrei

Eine Erleichterung für Arbeitgeber ist die Verlängerung der Steuerfreiheit des sogenannten Corona-Bonus bis zum 30. Juni 2021. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Regelung zum Jahresende ausläuft.  Zahlungen von bis zu 1.500 EUR für Arbeitnehmer sind demnach steuerfrei – Betroffene haben mehr Zeit, um diese Beihilfen zu beantragen. Eine umfangreiche Übersicht über die steuerlichen Regelungen rund um die Corona-Krise gibt es in einem FAQ des Bundesfinanzministeriums.

 

 

 

 

Autorenprofil

Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.

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