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Corona-Bonus nur noch 2020 steuerfrei

Wer seinen Mitarbeitern noch den Corona-Bonus von 1.500 Euro zahlen will, muss sich beeilen. Der Grund: Dieser Bonus ist nur noch 2020 steuerfrei und deswegen muss das Geld unbedingt noch in diesem Jahr auf dem Konto der Mitarbeiter eingehen.

Die Steuerbefreiung ist befristet: Sie gilt nur bis zum 31. Dezember 2020. Die Begründung liegt darin, dass der Corona-Bonus nicht zum Arbeitslohn gehört. Beim Corona-Bonus kommt es daher darauf an, wann genau die Auszahlung durch den Arbeitgeber erfolgt.

„Wenn Arbeitgeber den Corona-Bonus mit dem Dezembergehalt auszahlen, das Geld aber erst im Januar 2021 bei den Mitarbeitern auf dem Konto ist, ist die Steuerersparnis futsch“, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Ines Wollweber in Niesky. Die Folge: Der Bonus ist dann lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig. Wollweber rät Betrieben daher, den Corona-Bonus unbedingt noch 2020 an ihre Mitarbeiter auszuzahlen. „Am besten mit der Lohnabrechnung November, dann ist alles erledigt.“

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern den Corona-Bonus bis zu 1.500 Euro auch steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.

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