Zahlungsaufschub

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Für Verbraucher und Kleinstunternehmen wird die Möglichkeit zu einem Zahlungsaufschub aus „bedeutsamen Dauerschuldverhältnissen“ geschaffen. Gemeint sind dabei in erster Linie Verträge mit Grundversorgern, wie Telefon, Strom und Wasser. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Betroffenen von wichtigen Leistungen abgeschnitten werden.

Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, dass Zahlungspflichten aus Verbraucher-Darlehensverträgen, die bis zum 30. Juni 2020 fällig werden, um bis zu drei Monate gestundet werden kann. Dies gilt dann, wenn die Schuldner aufgrund der Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Weiterhin sollen diese Darlehensverträge in ihrer Laufzeit um drei Monate verlängert werden.

Stand: 24. März, 14 Uhr

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Als Redakteur der Unternehmeredition berichtet Alexander Görbing regelmäßig über Unternehmen und das Wirtschaftsgeschehen. Zu seinen Schwerpunkten gehören dabei Restrukturierungen, M&A-Prozesse, Finanzierungen sowie Tech-Startups.