Die Corona-Krise und die aktuellen Sofort-Programme der Bundesregierung wirken sich auf das Mietrecht aus. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts darf privaten und gewerblichen Mietern in einem Zeitraum von April bis Ende Juni 2020 nicht gekündigt werden, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Eine ähnliche Regelung gilt für Pachtverträge.
Der Mieter muss darlegen, dass er wegen der Corona-Pandemie nicht mehr zu Zahlungen in der Lage ist. Diese Regelung bedeutet allerdings nicht, dass die Mieter erlassen werden muss. Die Rückzahlung der offenen Beträge hat bis zum 30. Juni 2022 – einschließlich Zinsen – zu erfolgen.